Ziele des Klimaschutzplans 2050 für den Verkehr weiter entschärft

Das Kapitel Verkehr in der inzwischen dritten Version des Entwurfs für den Klimaschutzplan 2050 ist an entscheidenden Stellen entschärft oder wieder für die Diskussion geöffnet worden.

Während in der Fassung vom Juni (siehe hier) noch ein Reduzierungsziel für die Treibhausgasemissionen von 45 Prozent für Pkw und 53 Prozent für Lkw bis 2030 genannt wird, nimmt die jüngste Fassung interessanterweise nur auf Pkw Bezug und verzichtet auf eine Zahl: „„Da der Pkw- und Lkw-Verkehr gleichermaßen zur Erreichung des Treibhausgasminderungsziels für 2030 beitragen sollten, ist eine Minderung der direkten THG-Emissionen des Pkw-Verkehrs je Fahrzeugkilometer notwendig. Die Festlegungen für die Neuwagenflotte erfolgen im Rahmen der europäischen Verordnung, deren Entwurf für Anfang 2017 angekündigt ist. Die Bundesregierung setzt sich für eine ambitionierte Minderung in Höhe von xxx [Wert wird im Rahmen der Ressortabstimmung festgelegt] ein, damit das Klimaschutzziel 2030 erreicht wird.“

Umweltministerium hält trotzdem an seinen Zahlen-Zielen fest

Wie ein Sprecher des Bundesumweltministeriums (BMUB) am Mittwoch erläuterte, werden die Zahlen jetzt im Rahmen der Ressortabstimmung ausgehandelt. Er betonte, das Ministerium gehe mit seiner Position, „so wie sie das Ministerium auch in den letzten Wochen und Monaten vertreten hat“ – in diese Ressortabstimmung.

Noch einmal unverbindlicher als in der schon abgeschwächten Version von Juni ist das Ziel der Umstellung auf alternative Antriebe formuliert: „Bis 2030 strebt die Bundesregierung eine signifikante Absenkung der Emissionen von PKW an. Die Elektrifizierung der Neuwagenflotte wird dabei einen maßgeblichen Beitrag leisten.“ In der Fassung von Juni hieß es noch, dass bis 2030 der weit überwiegende Teil der neuzugelassenen Pkw mit regenerativ erzeugtem Strom oder strombasierten Treibstoffen angetrieben wird.

Der Industrieverband BDI begrüßte die überarbeitete Version als „bessere Diskussionsgrundlage“. Wichtig sei, für alle vorgesehenen Maßnahmen durch Kosten-Nutzen-Analysen auch die Folgekosten für Bürger, Kommunen und Unternehmen transparent zu machen. „Um Klimaschutzmaßnahmen seriös zu bewerten, sind Preisschilder nötig“, erklärte Holger Lösch, Mitglied der Hauptgeschäftsführung. Unter anderem in der Passagen zum Verkehrssektor seien in jedem Fall Korrekturen sinnvoll: Für die Mobilität von Menschen und Gütern dürfe es keine starren Quoten geben. (roe)

Externer Link: „Hausentwurf“ des Klimaschutzplans 2050

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