Aufgefischt 9.9.2016

Bei der ersten Anhörung von Sachverständigen durch den Bundestags-Untersuchungsausschuss zum Abgasskandal wurde laut „Heute im Bundestag“ deutlich, dass es schon lange Zweifel an der Aussagekraft des maßgeblichen Prüfzyklus gab, aber keine Nachweise für Betrugssoftware.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt Knappenrode-Niesky der „Gütermagistrale“ Leipzig-Niederschlesien imwesentlichen zurückgewiesen, damit besteht jetzt Baurecht. Offen ist noch der Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt Niesky-Horka, er wird laut DB für den Herbst 2016 erwartet. Bleiben Klagen aus, könnte dort im Frühjahr 2017 der Bau beginnen.

Zuguterletzt: Das bundeseigene Verwertungsunternehmen Vebeg versteigert am 25. Oktober einen Transrapid-Versuchszug – „ohne Fahrweg, Betriebsleitstand und Software“, wie betont wird. (roe)

Schreibe einen Kommentar