„Im Jahr 2030 neu verkaufte Fahrzeuge sollten über einen elektrischen Antrieb oder über Motoren verfügen, die mit regenerativ erzeugten synthetischen Kraftstoffen angetrieben werden können“, heißt es in dem am Mittwoch vorgestellten „Umweltprogramm 2030“ und damit inhaltlich identisch zu einer Formulierung im ursprünglichen Entwurf des Klimaschutzplans 2050 (siehe hier). „Im Stadtverkehr eingesetzte Lieferfahrzeuge und der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) sollen dann sogar im Fahrzeugbestand annähernd emissionsfrei sein.“
Umweltministerin Barbara Hendricks gab vor Journalisten freimütig zu, dass das Absicht gewesen sei. „Wir sind insofern konsistent zum Klimaschutzplan 2050“, sagte sie. Mit Hinweis auf den rasanten ökologischen Mentalitätswandel in China warnte sie die Kfz-Hersteller davor, noch länger auf fossile Antriebe zu setzen. „Deswegen halte ich es für richtig, der Autoindustrie ein Signal zu geben.“ Das komme ihr zugute, weil ihr damit Unsicherheit bezüglich ihrer Investitionsentscheidungen genommen werde.
Kostenabstand zwischen fossilen und alternativen Antrieben im Fokus
Hendricks sprach sich in diesem Zusammenhang auch für eine ökologisch orientierte Steuerreform aus. „Es ist absurd, dass wir bei Vorantreiben der Elektromobilität gegen niedrige Ölpreise ansubventionieren müssen“, sagte sie.
Mobilitätsstrategie geplant
Angekündigt wird in dem Dokument ferner, dass das BMUB „eine umfassende Mobilitätsstrategie zur Gestaltung einer gesamthaft nachhaltigen Verkehrsentwicklung“ erarbeiten wird. Ein darin enthaltener Maßnahmen- und Prioritätenplan solle auch ein nachhaltiges Steuer- und Finanzierungssystem für den Verkehr beinhalten. Künftige Bundesverkehrswegepläne sollen innerhalb des von der Mobilitätsstrategie vorgegebenen Rahmens entwickelt werden. Das BMUB hatte den BVWP 2030 wiederholt kritisiert, weil er die umwelt- und klimapolitischen Ziele nur unzureichend berücksichtige.
Vorrang soll nach den Vorstellung des Ministerium Sharing-Konzepte bekommen (Carsharing, Bikesharing und Elektroroller-Sharing). Dafür sollen gesetzliche Rahmenbedingungen und finanzielle Fördermaßnahmen weiterentwickelt werden.
BMUB will über Ressortgrenzen hinaus eingreifen können
Hendricks schlug außerdem vor, dem BMUB ein Initiativrecht für Gesetzesinitiativen auch bei Themen einzuräumen, die eigentlich in die Zuständigkeit anderer Ressorts fallen. „Die Bundesministerin für Umwelt sollte im Einvernehmen mit der Bundeskanzlerin verlangen können, dass Angelegenheiten von umweltpolitischer Bedeutung der Bundesregierung zur Beratung und Beschlussfassung unterbreitet werden, auch wenn diese zum Geschäftsbereich eines anderen Bundesministers gehören.“ Ein solche Regelung gebe es bereits für Frauen- und Verbraucerschutzministerium.
Mit dem Umweltprogramm will Hendricks nach eigenen Angaben eine Diskussion mit dem Kabinettskollegen und eine breite gesellschaftliche Debatte anstoßen. Ein Kabinettsbeschluss sei nicht geplant. Natürlich hoffe sie, dass sich die anderen Ressorts die Vorstellungen des BMUB trotzdem zu eigen machen. (roe)