„Tüv“ und Führerscheinprüfung werden teurer

Das sieht eine Novelle der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, der noch der Bundesrat zustimmen muss. Grund sei, dass die Gebühren zuletzt 2008 angepasst wurden und jetzt nicht mehr kostendeckend sind. So soll die theoretische Führerscheinprüfung künftig 10 EUR (bisher 9,30) kosten und die praktische Fahrprüfung für Klasse B 77,10 EUR (bisher 71,40). Der Gebührenrahmen für die Hauptuntersuchung (HU) für Pkw wird von 27,80-43,50 EUR auf 29,40-46,10 EUR angehoben.

Nach Gruppen gegliedert ergeben sich laut Begründungsteil folgende durchschnittliche prozentuale Erhöhungen:

  • Führerscheinprüfungen +7,8 Prozent
  • Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen + 6 Prozent
  • Typ- und Musterprüfungen +2 Prozent
  • Stundensatz für nicht im Leistungskatalog erfasste Prüfungen +10 Prozent
  • Einzelabnahmen kompletter Fahrzeuge, auch Oldtimergutachten +14 Prozent
  • Prüfung auf Betriebserlaubnis nach technischen Änderungen +11 Prozent
  • Gasanlagenprüfungen +7,7 bis 10 Prozent
  • Konformitätsprüfungen nach BOKraft +9,8 Prozent

Unverändert bleiben die Gebühren für Änderungsabnahmen und Abgasuntersuchungen. (roe)

Externer Link: Novelle der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Aufgefischt 27.9.2016

Das NRW-Verkehrs- und das Umweltministerium lassen in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU indirekt durchblicken, dass die aufgeständerte Fahrbahn im westlichen Zulauf auf die Leverkusener A1-Rheinbrücke durch eine neue „Stelze“ ersetzt werden soll.

Im Kasseler Süden äußern Autobahnanlieger den Wunsch, den Ersatzneubau der Fuldatalbrücke im Zuge der A44 nach Süden zu verschieben. Das wäre allerdings teurer als ein Ersatzneubau an gleicher Stelle, berichtet die Hessisch-Niedersächsische Allgemeine. Das BMVI will bis Jahresende eine Vorzugsvariante vorschlagen.

Die Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist bei einer Anhörung im Bundestags-Umweltausschuss von den Sachverständigen, die überwiegend Umweltschutzinteressen nahestehen, als nicht weitgehend genug kritisiert worden. Das berichtet der offizielle Informationsdienst Heute im Bundestag. Grund für die Novelle sind EuGH-Urteile gegen Deutschland (siehe auch hier).

Über den aktuellen Stand des Streits über den Klimaschutzplan 2050 berichtet der Tagesspiegel. Verkehrs- und Landwirtschaftsministerium dringen besonders aktiv auf Änderungen. (roe)

Mittelweser auch ohne Ausbau für GMS befahrbar

Das teilte die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt nach der Auswertung einer Versuchsfahrt mit einem Großmotorgüterschiff im April mit. Die Fahrt habe bestätigt, dass Großmotorgüterschiffe die Mittelweser zukünftig mit Einschränkungen im Begegnungsverkehr sicher befahren können. Alle sicherheitsrelevanten verkehrlichen und nautischen Randbedingungen seie gewährleistet. Nur an einigen Engstellen müssten die Begegnungs- und Wartestellen besser gewiesen und beschildert werden.

Für den Verzicht auf den Ausbau spreche, dass laut aktuellen Prognosen im Jahr 2030 nur von relativ wenigen GMS, dafür aber von erheblich mehr Europaschiffen (ES) und kleineren Fahrzeugen als heute auszugehen ist.

Aus einer Verkehrssimulation ergebe sich, dass die Fahrtdauer von Bremen nach Minden im Mittel um rund drei Stunden steigen wird. Ursache dafür sind vor allem die steigende Anzahl der Schiffe und die deshalb steigenden Wartezeiten an den Schleusen. Weitere Verzögerungen ergäben sich durch die Regelungsstrecken im oberen Flussabschnitt.

GDWS-Präsident Hans-Heinrich Witte kündigte an, die Passagedauer beispielsweise durch längere Schleusenöffnungszeiten und Schleusungsabläufe zu reduzieren. Aber auch der Einsatz des Automatischen Identifikationssystems (AIS) auf den Schiffen und eine spezielle Software für das Schleusenmanagement spielten für eine bessere Befahrbarkeit der Mittelweser eine Rolle.“

Weiterhin ist geplant, alle Schleusen von Bremen bis Minden zukünftig von einer Stelle aus zu bedienen. Deshalb wird in Minden eine neue Leitzentrale gebaut, die 2020 in Betrieb gehen soll.

Die GDWS werde nach Zulassung der Großmotorgüterschiffe die Verkehrsentwicklung und die Passagezeiten genau beobachten, um passende Lösungen für die Schleusenöffnungszeiten und für das Schleusenmanagement zu entwickeln. (roe)

Jetzt streiten Länder und Bund über das Luftsicherheitsgesetz

Der Bundesrat bemängelt in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf, dass die Auswirkungen auf Personal- und Finanzaufwand der Länder nicht beziffert wurden. Die Luftsicherheitsgebührenverordnung müsse dringend angepasst werden. Für einzelne neue Aufgaben – etwa die Zertifizierung von neuer Kontrolltechnik – fehle die Rechtsgrundlage für die Gebühren völlig.

Der Bund hält dem entgegen, dass die Länder zum einen bisher keine belastbaren Grundlagendaten für die Darstellung des Aufwands geliefert haben; zum anderen sei teilweise noch offen, wie hoch der Aufwand ist. Zum Beispiel komme es darauf an, wie die Regeln für die Zulassung der Beteiligten an der sicheren Lieferkette im Detail ausgestaltet werden. Der Dialog mit der Wirtschaft sei aber noch nicht abgeschlossen.

Sichere Lieferkette wird gestärkt

Mit der allein 23 Seiten Gesetzestext umfassenden Novelle des Luftsicherheitsgesetzes wird vor allem die EU-Luftsicherheitsverordnung 300/2008/EU in nationales Recht umgesetzt. So müssen alle Beteiligten an der sicheren Lieferkette behördlich zugelassen werden. Die „Selbstüberwachung“ durch die Reglementierten Beauftragten bei Luftfrachtspeditionen hat damit ausgedient.

Strengere Voraussetzungen für Arbeitnehmer

Verschärft werden auch die Vorschriften über die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Arbeitnehmern in sicherheitsrelevanten Bereichen: Statt der sogenannte beschäftigungsbezogene Überprüfung durch den Arbeitgeber ist künftig eine behördliche Zuverlässigkeitsüberprüfung nötig. Die Arbeitgeber sollen – so der ergänzende Wunsch der Länder – auch melden müssen, wenn ein zuverlässigkeitsüberprüfter Mitarbeiter ausscheidet.

Mit der Novelle soll außerdem das Bundesinnenministeriums rechtssicher ermächtigt werden, Einflug-, Überflug-, Start- oder Frachtbeförderungsverbote zu verhängen. (roe)

Aufgefischt 26.9.2016

Baden-Württemberg verabschiedet sich endgültig von Überlegungen, einen Landesbetrieb Straßen einzurichten. Die Zuständigkeit bleibe bei den Regierungspräsidien, teilte das Landesverkehrsministerium mit, die Verwaltung solle aber leistungsfähiger werden.

Laut Süddeutscher Zeitung soll der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer im Herbst 2015 massiv Einfluss auf das Kanzleramt ausgeübt haben, um die Regeln für die Abgasgrenzwerte im Realbetrieb (RDE-Verfahren) zu entschärfen.

Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat untersucht, wie der Klimawandel den Straßenbetriebsdienst beeinflusst: Bis 2030 wird der Winterdienst wegen steigender Niederschläge erst einmal um 10 Prozent zunehmen; bis 2050 wird der Salzverbrauch dann aber um 16 und bis 2080 sogar um 40 Prozent zunehmen. Ähnliche Entwicklungen seien bei den Frostschäden zu erwarten. (roe)

Bundesrat sorgt sich um Binnenschifffahrt

Analog zum Fernstraßenausbaugesetz und Bundesschienenwegeausbaugesetz sollte auch für die Wasserstraßen der „Weitere Bedarf“ im Gesetz abgebildet werden, forderte die Länderkammer am Freitag. Es gehe zum einen um eine Gleichstellung mit den anderen Verkehrsträgern, zum anderen um die Möglichkeit für die Verwaltung, vorausschauend planen zu können.

Die Länder bemängeln weiter, dass die Verlagerung speziell von Containertransporten auf das Binnenschiff durch zu geringe Durchfahrtshöhen der Kanalbrücken und zu gering dimensionierte Schleusenanlagen erschwert oder unmöglich gemacht wird.

  • Plädoyer für mehr Motorenförderung

Unter offenkundiger Anspielung auf die neuen strengen EU-Abgasstandards für Binnenschiffsmotoren (NRMM-Verordnung) und ihre teuren Konsequenzen für die Schiffsbetreiber fordern die Länder „eine attraktive Förderkulisse für die Nachrüstung mit Schadstoffminderungstechnik, die über das bisherige Angebot deutlich hinausgeht“. Die lange Nutzungsdauer der Schiffe, Überkapazitäten „sowie häufig unterkapitalisierte Marktakteure“ stellten ein Hemmnis für Erneuerungsinvestitionen dar. „Hier bedarf es dringend umfassender Ansätze, um den Markt mit Schiffen mit emissionsarmen Antrieben sowie entsprechenden Versorgungsinfrastrukturen auszustatten, da ansonsten der klimafreundliche Verkehrsträger Akzeptanz und Marktanteile verlieren wird.“ (roe)

Länder wollen mehr private Ladepunkte

Der Bundesrat billigte am Freitag in unveränderter Fassung einen Gesetzentwurf von Sachsen und Bayern für eine Änderung von Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Danach sollen Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaft im Grundsatz nicht widersprechen können, wenn ein Mieter oder Miteigentümer einen Ladepunkt im oder am Haus einrichten will (siehe auch hier). Mit dem Gesetzentwurf muss sich jetzt der Bundestag befassen. (roe)

Stärker gespreizte Strafmaße für illegale Autorennen

Der Bundesrat hat den von NRW, Hessen und Bremen eingebrachten Gesetzentwurf für höhere Strafen auf illegale Autorennen modifiziert.

Die vom Rechtsausschuss vorgeschlagene stärkere Differenzierung des Strafmaßes fand am Freitag in der Länderkammer eine Mehrheit; der Entwurf soll jetzt dem Bundestag zugeleitet werden.

Das „Basisstrafmaß“ für die Teilnahme an illegalen Autorennen soll jetzt – in Anlehnung an die Strafen für Trunkenheitsfahrten – maximal zwei statt vorher drei Jahre Freiheitsstrafe betragen. Bei Gefährdung steigt die Höchststrafe auf drei bis fünf Jahre. Bei Tötung oder Gesundheitsschädigung sollen bis zu zehn Jahre Gefängnis möglich sein, während im ursprünglichen Entwurf eine Höchststrafe von fünf Jahren vorgesehen war. (roe)

Externer Link: Beschlussempfehlungen der Ausschüsse