Die Länderkammer stimmte am Freitag der elften Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften ohne Änderungswünsche zu. Kern ist die Pflicht für die Eisenbahnen, Arbeitszeitregelungen einzuführen (siehe hier). (roe)
Externer Link: Elfte Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften