Stärker gespreizte Strafmaße für illegale Autorennen

Der Bundesrat hat den von NRW, Hessen und Bremen eingebrachten Gesetzentwurf für höhere Strafen auf illegale Autorennen modifiziert.

Die vom Rechtsausschuss vorgeschlagene stärkere Differenzierung des Strafmaßes fand am Freitag in der Länderkammer eine Mehrheit; der Entwurf soll jetzt dem Bundestag zugeleitet werden.

Das „Basisstrafmaß“ für die Teilnahme an illegalen Autorennen soll jetzt – in Anlehnung an die Strafen für Trunkenheitsfahrten – maximal zwei statt vorher drei Jahre Freiheitsstrafe betragen. Bei Gefährdung steigt die Höchststrafe auf drei bis fünf Jahre. Bei Tötung oder Gesundheitsschädigung sollen bis zu zehn Jahre Gefängnis möglich sein, während im ursprünglichen Entwurf eine Höchststrafe von fünf Jahren vorgesehen war. (roe)

Externer Link: Beschlussempfehlungen der Ausschüsse

Schreibe einen Kommentar