Anhörungsverfahren kommt unter die Lupe

Ansatzpunkt ist das von den jeweils zuständigen Landesbehörden durchzuführende Anhörungsverfahren im Zuge des eigentlichen Planfeststellungsverfahrens. Ziel des Anhörungsverfahrens ist es, dass alle relevanten öffentlichen und privaten Belange in die Abwägungsentscheidung des für die Planfeststellung zuständigen Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) einfließen können.

In einem jetzt vom BMVI ausgeschriebenen Gutachten sollen nicht nur Verfahrensoptimierungen identifiziert werden, sondern gegebenenfalls auch Rechtsänderungen vorgeschlagen werden. Der Gutachter soll dabei dem im Juli eingesetzten Arbeitskreis „Optimierung der Anhörungsverfahren“ zuarbeiten, in dem Länder, BMVI, EBA und DB vertreten sind.

Die Gutachter sollen zum einen die Strukturen und Abläufe in den Anhörungsbehörden der Länder untersuchen und zum anderen die Kommunikation mit den EBA untersuchen. Ziel ist, praxistaugliche Checklisten, Vorlagen und Handlungsanleitungen zu erarbeiten.

Benchmarking mit dem Ausland

In einem weiteren Schritt sollen die Gutachter ein Benchmarking hinsichtlich Verfahrensdauer und Effizienz gegenüber anderen Infrastrukturen im Inland und in zwei bis drei weiteren europäischen Ländern vornehmen. „Auf dieser Basis sollen mögliche rechtliche Änderungen auf ihr Effizienzpotential (in Form von Zeitgewinn ohne Einbußen bei der Qualität) sowie mögliche Umsetzungsrisiken beurteilt werden.“

Der Abschlussbericht soll bis November/Dezember 2017 vorliegen. (roe)

BMVI trödelt bei Kleinen Anfragen, aber andere noch mehr

Dieses weit verbreitete Gefühl wird von einer Statistik des Bundeskanzleramts entkräftet. Wie Staatsminister Helge Braun auf eine Anfrage von Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer mitteilte, hat das BMVI in dieser Legislaturperiode in 92 Fällen Fristverlängerung erbeten. Es liegt damit unter allen Ministerien auf Platz 5. Spitzenreiter ist das Innenministerium (142 Fälle). Insgesamt wurden 901 Anträge gestellt. (roe)

BMWi AA BMI BMJV BMF BMAS BMEL BMVg BMFSFJ BMG BMVI BMUB BMBF BMZ
136 135 142 7 50 66 39 106 36 13 92 57 14 8

Quelle: Bundeskanzleramt

Aufgefischt 25.10.2016

Der bisher nicht in den BVWP 2030 aufgenommene Bau zweiter Gleise zwischen Niebüll und Klanxbüll (Strecke Hamburg-Westerland) und Brunsbüttel-Wilster soll nun doch in den „potenziellen Bedarf“ aufrücken und bewertet werden, berichten die SHZ-Zeitungen unter Berufung auf den schleswig-holsteinischen CDU-MdB Ingbert Liebing.

Laut Süddeutscher Zeitung wollen Bund, das Land Bayern und die Stadt München den Grundsatzbeschluss für den Bau der 2. S-Bahn-Stammstrecke fassen. Die Kosten werden auf 3,4 Mrd. EUR geschätzt.

Schon vor einer Anhörung der Stadt Stuttgart zum Bahnhofsprojekt S21 gibt es in der Ärger wegen der Einladungsliste, berichten die Stuttgarter Nachrichten. Die Landes-CDU bemängelt, dass ein S21-Kritiker aus dem Verkehrsministerium teilnimmt, die linke Opposition in der Stadt vermisst prominente Projektkritiker.

Vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig beginnt heute die mündliche Verhandlung von Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den niedersächsischen Teil des Elbtunnels im Zuge der A20, teilt das Gericht mit. (roe)

Kraftstoffpreise sollen ohne „Flexisteuer“ steigen

Vielmehr sei der angenommene Anstieg des Kraftstoffpreises um jährlich 2 Prozent auf eine sorgfältig modellierte Fortschreibung aus der Vergangenheit zurückzuführen, heißt es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen. „Auch wenn in der Verkehrsprognose modellhaft lineare jährliche Veränderungsraten verwendet werden, trifft sie keine dezidierten Aussagen zu Entwicklungsverläufen zwischen den Jahren 2030 und 2010“, heißt es mit Blick auf die aktuell niedrigen Rohöl- und Kraftstoffpreise. „Tatsächlich sind durchaus merkliche Sprünge und Schwankungen oder selbst gegenläufige Entwicklungen in den Zwischenjahren nicht unvereinbar mit den Prognoseannahmen.“

Pkw-Fahrleistung deutlich preisabhängig

Sollten der Rohölpreis weiter auf dem jetzigen Niveau von 50 USD/Barrel verharren und die Steuersätze unverändert bleiben, würden laut grober Schätzung der Gutachter die Pkw-Fahrleistungen im Jahr 2030 um 5 bis 8 Prozent höher liegen als prognostiziert Fahrleistungswert liegen würde, erläutert das BMVI weiter. Beim Lkw-Verkehr sei der Effekt „deutlich geringer“, weil die Nachfrage nach Straßentransport nicht so stark vom Dieselpreis abhängt.

Die vom Bundeswirtschaftsministerium im „Grünbuch Energieeffizienz“ ins Spiel gebrachte „Flexisteuer“ würde dazu dienen, mit flexiblen Steuersätzen Schwankungen der Rohstoffpreise zu glätten. (roe)

Externer Link: Antwort auf die Kleine Anfrage zu energiepolitische Rahmenbedingungen der Verkehrsprognose 2030

E-Auto-Kaufprämie kommt nicht voll beim Käufer an

Das geht aus der Antwort des Regierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor. Laut einem Bericht des Spiegel von Ende Juli haben Händler als Reaktion auf die Kaufprämie die sonst üblichen Rabatte gekürzt, so dass netto beim Verbraucher kaum ein Preisvorteil angekommen ist. Die Kaufprämie wird zur Hälfte vom Hersteller auf dessen Nettolistenpreis gewährt und zur anderen Hälfte direkt an den Käufer ausgezahlt.

Wie es in der Antwort heißt, hat das BMWi „von den Automobilherstellern den Nachweis erbeten, dass sich die Nettolistenpreise der Käuferinnen und Käufer um den Eigenanteil der Hersteller reduzieren“. Es sehe aber keine Möglichkeit, wie die Hersteller ihre Händler zur Weitergabe des gesamten Kaufprämien-Vorteils an die Endkunden zwingen könnten, heißt verklausuliert.

Das Ministerium räumt weiter ein, dass „einzelne Hersteller und Automobilhändler zudem in Erwartung der staatlichen Prämie vorab zeitlich befristet umfangreiche eigene Preisnachlässe gewährt haben (bis zu 5000 Euro).“ Es sei damit zu rechnen, dass sich nach dem Auslaufen die Verkaufspreise für Elektrofahrzeuge „wieder normalisieren“.

Auch während der „Abwrackprämie“ 2009 wurde beobachtet, dass sonst übliche Rabatte der Händler geringer ausfielen als sonst üblich oder gar nicht gewährt wurden. (roe)

Externer Link: Antwort der Regierung auf die Kleine Anfrage zum „Umweltbonus“ (Kaufprämie)

Aufgefischt 24.10.2016

Laut Süddeutscher Zeitung will das BMVI eine Stabsstelle Klimawandel einrichten. Dort sollen auch Themen wie Elektromobilität, Kraftstofffragen, die Stärkung der Schiene, die Förderung alternativer Antriebe oder auch die Kombination von Verkehrsmitteln zusammenlaufen.

Berlin will dem BMVI vorschlagen, in der Straßenverkehrsordnung die Ampelphasen für Fußgänger zu differenzieren, um ihnen besser signalisieren zu können, wann sie noch sicher über die Fahrbahn kommen. Das berichtet der Tagesspiegel. Bevorzugt wird ein rotes Blinklicht nach einer verkürzten Grünphase.

Zuguterletzt: Die Verkehrsministerium von Baden-Württemberg und Thüringen wollten in einer Studie Vor- und Nachteile einer Helmpflicht beleuchten. 400 Seiten hat der Gutachter für 200.000 EUR inzwischen vorgelegt, Landesverkehrsminister Winfried Hermann bezeichnet sie aber laut Rhein-Neckar-Zeitung als „nicht lesbar“. (roe)

Güterkraftverkehrserlaubnis soll nicht mehr ewig gelten

Bisher war nur eine erstmals erteilte Güterkraftverkehrserlaubnis auf zehn Jahre befristet; bei der Wiedererteilung wurde sie im Regelfall unbefristet ausgestellt. Künftig muss sie in jedem Fall alle zehn Jahre erneuert werden. Damit werde das deutsche Recht den Regeln für die Gemeinschaftslizenz angepasst, erläutert die Bundesregierung im Gesetzentwurf, der dem Bundesrat zum ersten Durchgang zugeleitet wurde.

Durch jeden Antrag entstehen für Unternehmen und Verwaltung nach Einschätzung der Regierung auf beiden Seiten jeweils 480 EUR Kosten. Inhaber einer unbefristeten Erlaubnis genießen Bestandsschutz.

Weitere Verstöße werden gespeichert

Ferner wird eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen, um auch bestimmte Verstöße inländischer Unternehmer und Verkehrsleiter mit Bußgeldern bis 200 EUR beim Bundesamt für Güterverkehr in der Verkehrsunternehmer-Datei (VU-Dat) speichern zu dürfen. Hier ist der Hintergrund, dass die EU neuerdings auch bestimmte Verstöße als „schwerwiegend“ ansieht, die mit Bußgeldern unter 200 EUR bestraft werden und daher nicht wie die anderen „teureren“ Verstöße im Gewerbezentralregister und im Bundeszentralregister gespeichert werden dürfen. Der Bund geht aber davon aus, dass es sich nur eine sehr geringe Fallzahl handeln wird, die unter die neue Regelung fällt.

Mindestlohngesetz hinterlässt seine Spuren

Im Fahrpersonalgesetz (FPersG) wird die Möglichkeit geschaffen, Aufzeichnungen über Lenk- und Ruhezeiten zwei Jahre aufzubewahren, sofern diese für die Erfüllung der Aufbewahrungspflichten nach dem Mindestlohngesetz, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz benötigt werden. Bisher waren die Aufzeichnungen nach spätestens 15 Monaten zu vernichten.

Ahndungslücke wird geschlossen

Schließlich wird noch eine Ahndungslücke geschlossen, die durch das Außerkrafttreten der „alten“ EU-Fahrtenschreiberverordnung am 2. März und die verspätete Umsetzung der „neuen“ EU-Fahrtenschreiberverordnung in nationales Recht im Juni entstanden ist: Verstöße, die in dieser Zeit entstanden sind, werden so behandelt, wie wenn sie unter den jeweils milderen Regel der alten oder neuen Verordnung entstanden wären. Andernfalls dürften sie überhaupt nicht geahndet werden. (roe)

Neue Regeln für Berufskraftfahrer werden konkret

Alle vier Jahre müssen die Ausbilder dreitägige Weiterbildungen absolvieren. Deutlich angezogen werden auch die Nachweispflichten über geeignete Unterrichtsräume, Ausbilder und die tatsächliche Teilnahme an den Qualifikationskursen. Je Kurs sind maximal 25 Teilnehmer zulässig. Für die Teilnahmebescheinigung wird ein einheitliches Muster vorgeschrieben.

Die Länder werden verpflichtet, beim jedem Ausstellen einer Fahrerbescheinigung für Kraftfahrer aus Drittstaaten zu prüfen, ob eine gültiger Nachweis über eine Berufskraftfahrer-Qualifikation vorliegt. Damit wird die Praxis in Deutschland an die der anderen EU-Staaten angeglichen.

Der Bundesrat muss der Verordnungsnovelle noch zustimmen. (roe)

Externer Link: Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Baden-Württemberg wirbt für Blaue Plakette

Das sagte Uwe Lahl, Amtschef von Landesverkehrsminister Winfried Hermann, am Donnerstagabend im Zuge seiner Vernehmung als Zeuge im Abgasskandal-Untersuchungsauschuss des Bundestages. Nur mit der blauen Plakette sei es möglich, den Autokäufern Sicherheit zu geben, dass sie zumindest mit den modernsten Dieselfahrzeugen auch künftig in die Innenstädte fahren dürfen. Er spielte damit auf pauschale Diesel-Einfahrverbote an, die das Verwaltungsgericht Düsseldorf und auch Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt als Lösung für die Stickoxid-Belastung ins Spiel gebracht hatten. Der Verordnungsentwurf für die Blaue Plakette leigt inzwischen dem Bundesrat vor (siehe unten).

Lahl: Autolobby hat sich selbst ein Ei gelegt

Lahl warf der Autoindustrie vor, mit ihrem Agitieren gegen strengere Abgaswerte am Auspuff bewirkt zu haben, dass die Emissionswerte für die Autos fünf bis zehn Jahre hinter den Immissions-Grenzwerten hinterherhinkten. Quittung dafür seien die jetzt drohenden Einfahrverbote.

UBA: Diesel-Einfahrverbote unvermeidlich

Marion Wichmann-Fiebig, Abteilungsleiterin Luft im Umweltbundesamt (UBA), prognostizierte, dass an Einschränkungen des Dieselverkehrs so oder so kein Weg vorbeiführe. Dort, wo heute 80 Mikrogramm/m3 in der Atemluft gemessen werden – etwa am Stuttgarter Neckartor -, werde der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm bei normalen Annahmen zum Flottenumbau auch 2030 nicht einzuhalten sein. Die Hintergrundbelastung aus Industrie und anderen Quellen bezifferte sie für den städtischen Raum auf rund 20 Mikrogramm. (roe)

Externer Link: Verordnungsentwurf für Blaue Plakette

Schiene und Straße mit zweierlei Maß gemessen

Im Straßenverkehr wurden die Stau- und Überlastungsstunden im Tagesverlauf für das gesamte Jahr stundenscharf ermittelt, geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des Grünen-Bahnpolitikers Matthias Gastel hervor. Bei der Schiene hingegen wurden tageszeitliche „Schwankungen“ nur grob berücksichtigt „Im Personenverkehr orientiert man sich an gewünschten Fahrplanlagen, die je nach Tageszeit unterschiedlich sein können, im Güterverkehr werden diese Verteilungen durch eigene empirische Erhebungen bzw. durch tageszeitspezifische Verteilungen von DB Schenker/DB Cargo, zum Teil auch standortspezifisch, erfasst.“ Engpässe im Zulauf auf die Knoten und in den Knoten seien damit nur unzureichend zu identifizieren, bemängelt Gastel.

Das BMVI verteidigt sich aber gegen den in der Anfrage enthaltenen Vorwurf, dass durch den Personenverkehr tagsüber verursachte Überlastungen im Modell in die Nachtstunden „wegverteilt“ würden: „Es ist nicht zutreffend, dass Strecken mit überwiegender Nutzung durch Personenzüge im Mittel als „nicht überlastet“ ausgewiesen werden, auch wenn für den Zeitraum von 6-20 Uhr, d. h. während der Nutzung durch Personenzüge, eine Überlastung (Auslastung > 110 Prozent) festgestellt wurde.“ Tageszeitlich differenzierte Auswertungen der Überlastung von Einzelstrecken lägen aber nicht vor, räumt das BMVI ein.

Externer Link: Antwort auf die Kleine Anfrage zu temporären Enpässen