Aufgefischt 25.11.2016

Die DB einerseits und das Land Baden-Württemberg, die Region Stuttgart, die Stadt Stuttgart und der Flughafen Stuttgart andererseits werden ihren Streit über die Beteiligung an den Mehrkosten des Bahnhofsprojekts S21 gerichtlich austragen, teilte das Landesverkehrsministerium am Donnerstag mit.

Acht Verbände des Eisenbahnsektors, darunter das Netzwerk Europäischer Eisenbahnen, haben am Donnerstag gemeinsam ihre Forderungen für die Bundestagswahl 2017 vorgestellt. Eckpunkte sind Deutschlandtakt, Senkung der Trassenpreise und mehr Unterstützung für Innovationen.

Nach einem Bericht der Ostsee-Zeitung will das BMVI die seit Monaten kontrovers diskutierte Sicherheitsverordnung für Traditionsschiffe lockern.

Schleswig-Holstein wird für die Fehmarnsundquerung vier Neubau- und eine kombinierte Variante aus Neubau und Weiternutzung der Bestandsbrücke eingehend untersuchen lassen. Auf jeden Fall werde die DB den Erhaltung der Bestandsbrücke forcieren, teilte das Landesverkehrsministerium mit.

Bei der Zeugenvernehmung des Abgasskandal-Untersuchungsausschusses am Donnerstag ist ans Licht gekommen, dass die Bundesregierung nach dem Bekanntwerden der VW-Manipulation auf Betreiben das Wirtschaftsministeriums international zugunsten der deutschen Automobilhersteller interveniert hat. Das berichtet Heute im Bundestag. Der Ausschuss beschäftigte sich außerdem mit der Frage, warum die Initiative des Jusitizministeriums für Musterklagen versandet ist, wie HIB weiter berichtet. (roe)

Fernstraßengesellschaft bleibt in Bundeshand

„Die Gesellschaftsanteile stehen im Eigentum des Bundes“, heißt es im Referentenentwurf für das Gesetz zur Errichtung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr vom Mittwochabend. Eine Sprecherin des BMVI bestätigte am Donnerstag morgen gegenüber dem Verkehrsbrief das Aus für die Privatisierungsoption.

Im Begründungsteil wird betont, dass privates Kapital in Projekte der Gesellschaft fließen kann, „wenn die Wirtschaftlichkeit gegeben ist“. Damit wird der Status quo für ÖPP beibehalten.

Die Gesellschaft soll zunächst als GmbH errichtet werden und am 1. Januar 2021 den Betrieb aufnehmen. Drei Jahre nach dem Betriebsstart ist aber eine Evaluierung geplant, bei der die Gesellschaftsform auf den Prüfstand soll.

Die Gesellschaft soll für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der unter Bundesverwaltung stehenden Bundesfernstraßen zuständig sein. Das sind Autobahnen, autobahnähnliche Bundesstraßen mit Anschluss an Autobahnen sowie gegebenenfalls von den Ländern an den Bund übertragene sonstige Bundesstraßen. Für Neu- und Ausbau ist der Bedarfsplan maßgeblich.

Die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft wird perspektivisch abgewickelt. Ihre Aufgaben sollen per Verordnung der Infrastrukturgesellschaft übertragen werden.

Das Errichtungsgesetz für die Infrastrukturgesellschaft ist aber nur ein Teil eines umfangreichen Pakets für die Neuordnung der Straßenbauverwaltung und der Bund-Länder-Finanzbeziehungen.

Fernstraßen-Bundesamt geplant

Weiter plant der Bund die Errichtung eines Fernstraßen-Bundesamtes als Aufsichts- und Planfeststellungsbehörde in Anlehnung an das Eisenbahn-Bundesamt. Anders als das EBA soll das „FBA“ aber auch die Funktion der Anhörungsbehörde übernehmen. Es übernimmt außerdem die Rechts- und Fachaufsicht für die verbleibende Länderauftragsverwaltung.

Das „FBA“ ist ferner für die Personalübernahme aus den Ländern zuständig. Die Länder sollen die zu einem noch zu bestimmenden Stichtag überwiegend für die Autobahnen eingesetzten Mitarbeiter binnen eines Jahres an den Bund melden. Beamte werden an das FBA versetzt, können aber der Infrastrukturgesellschaft zugewiesen werden, was vermutlich die Mehrheit betrifft. Tarifmitarbeiter wechseln in Form eines Betriebsübergangs nach §613a BGB zum FBA oder zur Infrastrukturgesellschaft.

Maastricht-Kriterien offenbar im Blick

Aus vorgesehenen Änderungen des Bundesfernstraßenvermögensgesetzes und des Bundesfernstraßenmautgesetzes lässt sich konstruieren, dass Schulden der Infrastrukturgesellschaft nicht dem Sektor Staat zugerechnet werden sollen. Die Gesellschaft solle „schnellstmöglich“ die Einnahmen für das in ihrer Zuständigkeit liegende Streckennetz aus eigenem Recht erhalten. Ihr sollen „insbesondere Nießbrauchrechte“ eingeräumt werden können.

Die Unabhängigkeit von Haushaltsmitteln gilt als ein wichtiges Kriterium für die Frage, ob eine staatseigene Gesellschaft als so staatsfern gilt, dass ihre Schulden nicht dem Staat zugerechnet werden. Die Bundesregierung scheint hier dem dem Modell der österreichischen Asfinag folgen wollen

Neues Privatisierungsfenster im Bundesfernstraßengesetz?

Fragen wirft eine geplante Änderung in §22 des Bundesfernstraßengesetzes auf. Danach wäre das BMVI ermächtigt, die dem Fernstraßen-Bundesamt und der Infrastrukturgesellschaft zugewiesenen Befugnisse und Aufgaben „auf andere Bundesbehörden oder andere vom Bund gegründete Gesellschaften zu übertragen“. Stutzig macht, dass nicht die Formulierung „auf andere bundeseigene Gesellschaften“ gewählt wurde. In der aktuellen Gesetzesfassung ist eine Übertragung lediglich auf andere Behörden erlaubt. In Fachkreisen wird es allerdings auch für möglich gehalten, dass mit der Klausel nur die Übertragung von Aufgaben auf Gesellschaften wie VIFG und Deges gemeint ist. (roe)

Aufgefischt 24.11.2016

Der Leverkusener SPD-Bundestagsabgeordnete Karl Lauterbach will laut Rheinischer Post notfalls mit einem Entschließungsantrag im Bundestag einen Tunnel für die Zulaufstrecke zur A1-Rheinbrücke durchsetzen. Der Tunnel köntne jedoch mit der Anforderung kollidieren, dass die Strecke uneingeschränkt gefahrguttauglich sein muss. Das soll jetzt ein Gutachten der Stadt klären.

Laut Klimabericht 2016, der dem Tagesspiegel vorab vorlag, verfehlt Deutschland die Ziele aus dem Aktionsprogramm Klimaschutz. Vor allem der Verkehrssektor hinke massiv hinterher.

Die Innenministerkonferenz wird sich laut Hannoverscher Allgemeine auf ihrer nächsten Sitzung Ende des Monats mit einem Vorschlag aus Niedersachsen beschäftigen, die Bußgelder für gefährliche Verkehrsordnungswidrigkeiten anzuheben und analog zum Strafrecht einkommensabhängig zu staffeln. Die Unionsseite lehnt das ab. Niedersachsen hatte dazu schon Anfang des Monats einen Entschließungsantrag im Bundestag eingebracht (siehe hier).

Umweltministerin Barbara Hendricks ist laut Rheinischer Post irritiert, dass Düsseldorf im Luftverkehrskonzept des BMVI nicht als Hubflughafen kategorisiert wird. (roe)

Grüne rufen zu Bahnreform II auf

Das ist der Kern eines am Dienstag eingebrachten Entschließungsantrages der Grünen-Bundestagsfraktion zur Bahnpolitik. Der Bundestag soll die Bundesregierung auffordern, „eine Reformkommission einzuberufen, die ein Leitkonzept für einen modernen Bahnverkehr in Deutschland entwickelt, ein Modell für die Ausweitung des Schienenpersonenfern- und des Nachtzugverkehrs entwirft, die Einführung eines Fernverkehrssicherungsgesetzes prüft und eine Strukturreform des DB-Konzerns vorbereitet.“ Die Kommission soll Wissenschaft, Umwelt- und Verbraucherverbände, Verkehrswirtschaft und Politik zusammenführen.

Ziel ist, dass sich Bund und Länder an den Empfehlungen der Kommission „gemeinsam verkehrspolitisch orientieren können“.

In weiteren Punkten werden ein Ausbau der Infrastruktur verlangt, faire Wettbewerbsbedingungen gegenüber den anderen Verkehrsträgern angemahnt und technische Innovation eingefordert.

Bund fehlt Langzeitperspektive für die Schiene

Die Grünen begründen ihren Antrag mit dem inzwischen wieder auf 18 Mrd. EUR angewachsenen Schuldenberg der DB AG und der fehlenden Perspektive für seinen Abbau. „Die Absicht der Bundesregierung, hierauf über mehrere Jahre mit Hilfszahlungen aus dem Bundeshaushalt (in Höhe von insgesamt 2,4 Mrd. Euro) zu reagieren, kommt einem Offenbarungseid gleich.“ Die Regierung habe aber nicht erklären können, „inwiefern die geplanten Kapitalspritzen eine nachhaltige und damit sinnvolle Unterstützung darstellen.“

Mit gewisser Genugtuung wird festgestellt, dass sich auch die Koalition in der Bahnpolitik bewegt und zum Beispiel über eine Senkung der Trassenpreise und ein Fernverkehrssicherungsgesetz eintreten. Derartiges „politisches Stückwerk“ sei jedoch nicht geeignet, die Marktanteile der Eisenbahn zu steigern. „Wir müssen das Übel an der Wurzel angehen“, sagte die Grünen-Verkehrsexpertin Valerie Wilms im Gespräch mit dem Verkehrsbrief, und sprach sich für eine „Bahnreform II“ aus. (roe)

Externer Link: Grünen-Antrag zur Bahnpolitik

DUH setzt im Abgasskandal jetzt auf Gerichte

Das kündigte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch am Mittwoch in Berlin an. Er hoffe, dass die Richter in einem der zu erwartenden Verfahren gegen Automobilhersteller und Behörden wegen Verstoßes gegen die Grenzwerte eine Vorlagefrage beim Europäischen Gerichtshof einreichen. Damit wäre vergleichsweise zügig mit einer Entscheidung zu rechnen, wie zum einen die Klausel zum „Motorschutz“ auszulegen ist, auf die sich viele Hersteller bei Abschaltung ihrer Abgasreinigung berufen; zum anderen könnte der EuGH klarstellen, was die Bedingung „in normalem Gebrauch“ zu verstehen ist – nur offizieller Prüfzyklus oder Realbetrieb.

Resch betonte, die DUH werde nicht mehr darauf setzen, dass das BMVI oder das KBA ihrer Pflicht nachkommen, sondern über die Staatsanwaltschaften gegen die Hersteller und Behörden vorgehen.

„Motorschutz nur vorgeschoben“

Axel Friedrich, Berater der DUH, hält unterdessen das Argument des „Motorschutzes“ für die Abschaltung bei niedrigen Außentemperaturen für entkräftet und vermutet illegale Abschaltung. Beim Test einer Mercedes C-Klasse gemäß NEFZ-Zyklus, aber mit jeweils betriebswarmen Motor, wurde der NOx-Grenzwert nur bei +26 Grad Außentemperatur eingehalten. Bei +5 und -7 Grad wurde der Grenzwert jeweils um mehr als 800 Prozent überschritten. Für diese Überschreitung bei warmem Motor könne er keine technische Begründung erkennen, sagte Friedrich.

Doping-Hinweise auch bei Verbrauchswerten

Resch und Friedrich berichteten außerdem über Erkenntnisse aus den CO2-Nachmessungen. So schalten mehrere Hersteller ihre Motoren in eine Art Sparmodus, wenn das Lenkrad nicht berührt wird, so wie es im Labor üblich ist. Unter den geringen Leistungsanforderungen des NEFZ – maximal 34kW – falle das nicht auf. Ein anderer Hersteller lässt den CO2-Verbrauch nach einigen tausend km steigen, um so den Verbrauch von Harnstoff (Adblue) zu verringern. Hintergrund sei eine Rechtsauffassung, wonach die offiziellen gemeldeten CO2-Werte nur von werksneuen Fahrzeugen verlangt werden dürfen.

Das Motiv für die Manipulationen sehen Resch und Friedrich darin, den Kunden häufiges Nachfüllen von Harnstoff zu ersparen. Technisch betrachtet müsste der Harnstoff-Verbrauch bei 4 bis 6 Prozent des Kraftstoffverbrauchs liegen; die Hersteller wollten aber 1 Prozent erreichen. (roe)

Externer Link: Neue Messergebnisse und Gutachten der DUH

Aufgefischt 23.11.2016

Die SPD-Bundestagsfraktion und Justizminister Heiko Maas wollen laut Bild-Zeitung den bereits fertigen Gesetzentwurf des Bundesrates gegen illegale Autorennen zügig im Bundestag behandeln, statt auf den von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt angekündigten eigenen Gesetzentwurf des BMVI zu warten (siehe hier und hier).

Die Entscheidung des BMVI, Düsseldorf im Luftverkehrskonzept nur als Zubringerflughafen zu kategorisieren, stößt laut einem Bericht der Rheinischen Post auf ein sehr unterschiedliches Echo in der Region.

Tunnel oder Stelze: Während die Rheinische Post vom Gespräch einer Leverkusener Delegation im BMVI berichtet, Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann habe eine „wohlwollende Überprüfung“ des Wunsches nach einem Tunnel zur A1-Rheinbrücke zugesagt, berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger von einer klaren Absage.

BMW lässt laut elektromobilitaet-praxis.de nun auch in Leipzig Pendelverkehre zwischen Logistikzentrum und Werk mit einem elektrischen 40t-Lkw abwickeln. Wegen der geringen Höchstgeschwindigkeit (40km/h) sind die Einsatzmöglichkeiten des Fahrzeugtyps aber begrenzt (siehe hier). (roe)

Luftfahrtkonzept in der Warteschleife

Die Verzögerung begründete Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt damit, dass im Konzept auch finanzielle Maßnahmen vorgesehen sind, bei denen er nicht der Verabschiedung des Bundeshaushalts für 2017 vorgreifen will. Aktuell laufe die Abstimmung mit den Ländern.

Kategorisierung und Priorisierung

Einer der Eckpunkte ist eine klare Kategorisierung der Flughäfen in einer Positivliste. Als Flughäfen mit Hubfunktion gelten Dobrindt zufolge Frankfurt, München und Berlin. Weitere Kategorien bilden Frachthubs – gemeint sein dürften Köln-Bonn und Leipzig-Halle -, „Ausweichflughäfen“ mit 24-Stunden-Betrieb und schließlich die Zubringerflughäfen, zu denen auch Düsseldorf gehören soll.

Ausbau kein Tabuthema

Erwartungsgemäß erteilte Dobrindt Forderungen nach einem generellen Nachtflugverbot in Deutschland und einer Einschränkung von Betriebszeiten eine deutliche Absage. Stattdessen forderte er, dass Kapazitätserweiterungen der Flughäfen auch künftig möglich sein müssen.

Die von Lärmgegnern geforderte bundeseinheitliche Vorgabe einer bundeseinheitlichen stärkeren Spreizung lärmabhängiger Flughafenentgelte lehnte BDL-Präsident Stefan Schulte ab. Nötig seien „lokale Antworten“ in Abhängigkeit von den jeweils eingesetzten Flotten. „Wir wollen nicht bestrafen, sondern anreizen.“ Lufthansa-Chef Carsten Spohr sprang ihm bei und sagte, Investitionen in lärm- und emissionsärme Flugzeuge setzten voraus, dass den Airlines genügend Mittel dafür bleiben.

Auf die Konkurrenz der Golf-Airlines ging Dobrindt lediglich indirekt ein, indem er sich zwar für Wettbewerb aussprach, aber nur auf der Basis von Gegenseitigkeit. Ziel aller Maßnahmen des Luftverkehrskonzeptes sei es, dass die Branche die Herausforderungen des Marktes meistern kann.

Neue Finanzspritze für Flugsicherung

Zu den haushaltswirksamen Maßnahmen gehört die Entlastung der Luftverkehrsbranche bei den Flugsicherungsgebühren. Dafür sind im Haushalt 213 Mio. EUR vorgesehen, von denen 112,5 Mio. EUR als Kapitalspritze für die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) vorgesehen sind. Mit dem restlichen Geld werden nicht von der DFS zu verantwortende Kostenbestandteile der Flugsicherungsgebühren vom Bund übernommen. Die DFS erwartet davon eine Senkung der vom Nutzer zu zahlenden Gesamtgebühren um gut 6 Prozent.

Der Grünen-Verkehrsexperte Stefan Kühn kritisierte die Unterstützung und erklärte, von der behaupteten Nutzerfinanzierung des Luftverkehrs könne keine Rede sein: „Mit Steuergeldern werden sogar die Flugsicherungskosten für die Airlines reduziert.“ (roe)

Länder wollen Zügel für Datenaustausch in der Binnenschifffahrt lockern

Der Verkehrsausschuss des Bundesrates fordert in seiner Stellungnahme zur Novelle des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes (siehe auch hier), „nichtöffentliche Stellen“ – also zum Beispiel private Transportbeteiligte – nur dann von der Datenweitergabe auszuschließen, wenn sie die Daten nachweislich zweckwidrig verwendet haben. Ein Ausschluss nur wegen unterbliebener Datenlöschung nach Abschluss des Transports, wie es der Regierungsentwurf vorsieht, sei unverhältnismäßig und auch in der entsprechenden Vorschrift für die Seeschifffahrt nicht enthalten.

Der Bundesrat wird am Freitag im ersten Durchgang zum Gesetzentwurf Stellung nehmen.

Führerscheintourismus auch in der Binnenschifffahrt

Bei der geplanten zentralen Befähigungsdatei sieht der Verkehrsausschuss eine Regelungslücke: Laut Gesetzentwurf sind nicht mehr bestehende Fahrererlaubnisse aus dem Register zu löschen. In der Praxis sei aber zu beobachten, dass sich Schiffsführer, denen die (deutsche) Fahrerlaubnis mangels Eignung entzogen worden ist, mit einer ausländischen Fahrerlaubnis unterwegs seien. Nötig sei daher, die Daten über die endgültige Entziehung einer deutschen Fahrerlaubnis auch über den Zeitpunkt des Wegfalls dieser Fahrerlaubnis hinaus für einen begrenzten Zeitraum zu speichern.

Wasserstraßenkategorisierung wirkt bis ins BinSchAufgG

Wenig überraschend fordert der Verkehrsausschuss, den laut §8 BinSchAufgG einzurichtenden Länderfachausschuss beim BMVI beizubehalten. Der laut Gesetz „insbesondere der Abstimmung der Interessen vor verkehrspolitischen Maßnahmen“ dienende Aussschuss hat mit Abschaffung der Tarife 1993 rasant an Bedeutung verloren und zuletzt 1996 getagt. Das BMVI will ihn deshalb abschaffen.

Die Ländervertreter führen ins Feld, dass eine Bund-Länder-Abstimmung heute aktueller ist denn je: „Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Bestrebungen des Bundes, einzelne Bundeswasserstraßen an die Länder abzugeben beziehungsweise diese verkehrsrechtlich zu „entwidmen“, wird eine gesetzliche Grundlage zur Abstimmung zwischen Bund und Ländern als zwingend erforderlich angesehen.“ (roe)

Externer Link: Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zur Novelle des BinSchAufgG

Aufgefischt 22.11.2016

Auch das Saarland zeigt sich jetzt offen für den Lang-Lkw, nachdem Rheinland-Pfalz seine Blockade aufgegeben hat. Das berichtet die Saarbrücker Zeitung.

Das Carsharing-Gesetz (siehe hier) verzögert sich. Nach einem Bericht der Funke-Zeitungen ist es noch in der Ressortabstimmung und soll zum 1. September 2017 in Kraft treten. Im Entwurf für die Verbändeanhörung war noch vom 1. Januar 2017 die Rede.

Der Umweltschutzverband NABU will laut Hamburger Abendblatt gegen die geplante „Hafenquerspange“ (A26) von der A1 zur A7 mobil machen. Statt der Variante südlich am Hafen vorbei sei allenfalls die nördliche Variante durch den Hafen denkbar. Angeblich habe Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann auch Zustimmung in Aussicht gestellt, falls Hamburg einen entsprechenden Antrag stelle. Vorteil sei, dass dann auch die alternde Köhlbrandbrücke mit Bundesmitteln ersetzt werden könne.

Das BMVI dementiert laut NDR Meldungen, wonach die Bahnstrecke Löhne-Hameln zur Güterumgehungsbahn für West-Ost-Verkehre ausgebaut werden soll. Dafür sei der Lärmschutzaufwand viel zu hoch, wird Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann zitiert.

Der Flughafenverband ADV wirbt im Vorfeld des Spitzengesprächs der Luftfahrtbranche mit Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt in der Rheinischen Post für Nachtflugmöglichkeiten und die Abschaffung der Luftverkehrssteuer, wie es Österreich bereits beschlossen hat. (roe)

Niedersachsen und der BGL fordern bessere Notbremsassistenten

Das fordert Niedersachsen in einem in der vergangenen Woche in der Länderkammer eingebrachten Entschließungsantrag. Dieselbe Forderung hatte am Freitag schon der Güterkraftverkehrsverband BGL erhoben.

Wie es in der Begründung des Antrags heißt, hätten sich mit optimierten Notbremsassistenten 86 Prozent der Unfälle und vermutlich alle Personenschäden bei den 2015 landesweit 85 Unfällen mit Lkw als Hauptverursacher vermeiden lassen. Auf der Autobahn hatte A2 hatte es in den vergangenen Monaten immer „Horrorunfälle“ mit Lkw gegeben, die ungebremst auf Stauenden aufgefahren waren.

Konkret regt Niedersachsen an, in den EU-Verordnungen 661/2009/EU und 347/2012/EG vorzuschreiben, dass AEBS nicht nur beim Auffahren auf vorausfahrende Fahrzeuge eingreifen, sondern auch bei drohender Kollision mit stehenden Fahrzeugen. Das System dürfe sich nicht auf ein Verlangsamen beschränken, wie es die Vorschrift verlangt, sondern nötigenfalls auch bis zum Stillstand abbremsen.

Zweitens müsse das dauerhafte manuelle Ausschalten von AEBS technisch unmöglich gemacht werden. Drittens müsse ein ausreichend robustes Systemdesign sicherstellen, dass der Fahrer nicht durch bloße „Schreckreaktionen“ das System übersteuern kann – der BGL nennt als Beispiele Blinkerbetätigung oder Lenkbewegungen -, sondern nur durch bewusste Bremsreaktion.

Viertens sei eine vorgelagerte Warnung notwendig, wenn der vorgeschriebene Sicherheitsabstand unterschritten wird. Beim häufig üblichen „Kolonnenfahren“ reiche der Abstand oft nicht für ein sicheres Bremsen.

Schließlich fordert Niedersachsen, nicht nur das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung mit Bußgeld zu bestrafen, sondern auch andere fahrfremde Tätigkeiten „wie beispielsweise Video/TV schauen, Kaffeekochen oder Zeitunglesen“ künftig mit Bußgeld zu belegen.

Externe Links:

Entschließungsantrag Niedersachsen

Forderung des BGL nach optimierten Notbremsassistenten