Länder wollen Zügel für Datenaustausch in der Binnenschifffahrt lockern

Der Verkehrsausschuss des Bundesrates fordert in seiner Stellungnahme zur Novelle des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes (siehe auch hier), „nichtöffentliche Stellen“ – also zum Beispiel private Transportbeteiligte – nur dann von der Datenweitergabe auszuschließen, wenn sie die Daten nachweislich zweckwidrig verwendet haben. Ein Ausschluss nur wegen unterbliebener Datenlöschung nach Abschluss des Transports, wie es der Regierungsentwurf vorsieht, sei unverhältnismäßig und auch in der entsprechenden Vorschrift für die Seeschifffahrt nicht enthalten.

Der Bundesrat wird am Freitag im ersten Durchgang zum Gesetzentwurf Stellung nehmen.

Führerscheintourismus auch in der Binnenschifffahrt

Bei der geplanten zentralen Befähigungsdatei sieht der Verkehrsausschuss eine Regelungslücke: Laut Gesetzentwurf sind nicht mehr bestehende Fahrererlaubnisse aus dem Register zu löschen. In der Praxis sei aber zu beobachten, dass sich Schiffsführer, denen die (deutsche) Fahrerlaubnis mangels Eignung entzogen worden ist, mit einer ausländischen Fahrerlaubnis unterwegs seien. Nötig sei daher, die Daten über die endgültige Entziehung einer deutschen Fahrerlaubnis auch über den Zeitpunkt des Wegfalls dieser Fahrerlaubnis hinaus für einen begrenzten Zeitraum zu speichern.

Wasserstraßenkategorisierung wirkt bis ins BinSchAufgG

Wenig überraschend fordert der Verkehrsausschuss, den laut §8 BinSchAufgG einzurichtenden Länderfachausschuss beim BMVI beizubehalten. Der laut Gesetz „insbesondere der Abstimmung der Interessen vor verkehrspolitischen Maßnahmen“ dienende Aussschuss hat mit Abschaffung der Tarife 1993 rasant an Bedeutung verloren und zuletzt 1996 getagt. Das BMVI will ihn deshalb abschaffen.

Die Ländervertreter führen ins Feld, dass eine Bund-Länder-Abstimmung heute aktueller ist denn je: „Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Bestrebungen des Bundes, einzelne Bundeswasserstraßen an die Länder abzugeben beziehungsweise diese verkehrsrechtlich zu „entwidmen“, wird eine gesetzliche Grundlage zur Abstimmung zwischen Bund und Ländern als zwingend erforderlich angesehen.“ (roe)

Externer Link: Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zur Novelle des BinSchAufgG

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