Das fordert Niedersachsen in einem in der vergangenen Woche in der Länderkammer eingebrachten Entschließungsantrag. Dieselbe Forderung hatte am Freitag schon der Güterkraftverkehrsverband BGL erhoben.
Wie es in der Begründung des Antrags heißt, hätten sich mit optimierten Notbremsassistenten 86 Prozent der Unfälle und vermutlich alle Personenschäden bei den 2015 landesweit 85 Unfällen mit Lkw als Hauptverursacher vermeiden lassen. Auf der Autobahn hatte A2 hatte es in den vergangenen Monaten immer „Horrorunfälle“ mit Lkw gegeben, die ungebremst auf Stauenden aufgefahren waren.
Konkret regt Niedersachsen an, in den EU-Verordnungen 661/2009/EU und 347/2012/EG vorzuschreiben, dass AEBS nicht nur beim Auffahren auf vorausfahrende Fahrzeuge eingreifen, sondern auch bei drohender Kollision mit stehenden Fahrzeugen. Das System dürfe sich nicht auf ein Verlangsamen beschränken, wie es die Vorschrift verlangt, sondern nötigenfalls auch bis zum Stillstand abbremsen.
Zweitens müsse das dauerhafte manuelle Ausschalten von AEBS technisch unmöglich gemacht werden. Drittens müsse ein ausreichend robustes Systemdesign sicherstellen, dass der Fahrer nicht durch bloße „Schreckreaktionen“ das System übersteuern kann – der BGL nennt als Beispiele Blinkerbetätigung oder Lenkbewegungen -, sondern nur durch bewusste Bremsreaktion.
Viertens sei eine vorgelagerte Warnung notwendig, wenn der vorgeschriebene Sicherheitsabstand unterschritten wird. Beim häufig üblichen „Kolonnenfahren“ reiche der Abstand oft nicht für ein sicheres Bremsen.
Schließlich fordert Niedersachsen, nicht nur das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung mit Bußgeld zu bestrafen, sondern auch andere fahrfremde Tätigkeiten „wie beispielsweise Video/TV schauen, Kaffeekochen oder Zeitunglesen“ künftig mit Bußgeld zu belegen.
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