Aufgefischt 7.12.2016

Ergänzt 14:00 Die saarländische Verkehrsministerin Anke Rehlinger fordert im Zusammenhang mit den Verhandlungen über die Bundesautobahngesellschaft, dass der Bund in der Übergangszeit bis 2021 die Planungskosten vollständig übernimmt. Andernfalls drohe die Gefahr, das die Länder keine großen Projekte mehr anfassen. Im übrigen sei die Länder und die Personalvertretungen an der Umstrukturierung zu beteiligen, teilt das Ministerium mit. Der DGB spricht sich Vorstandsbeschluss und Stellungnahme zum Begleitgesetz für die Gesellschaftsform einer AöR als wirksamte Form der Privatisierungsbremse aus.

Nachdem SPD, Linke und Grüne in Berlin den Koalitionsvertrag betätigt haben, ist jetzt auch Regine Günther von den Grünen offiziell als Verkehrs- und Umweltsenatorin nominiert worden. Das berichtet unter anderem der RBB.

Österreichische, tschechische, polnische, belgische und niederländische Europa-Abgeordnete der Europäischen Volkspartei – der auch CDU und CSU angehören – wollen EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc wegen des „Hinterzimmerdeals“ zur deutschen Pkw-Maut vor das Parlament zitieren. Das berichtet die Welt.

Zuguterletzt: Die Stadt Stuttgart hat in den sozialen Medien einen Soundtrack mit Popsongs zum aktuellen Feinstaubalarm veröffentlicht, berichten die Stuttgarter Nachrichten. (roe)

Datenschutz beim automatisierten Fahren sicherstellen

Mit Unterstützung durch ein Gutachten des ehemaligen Bundesinnenministers Gerhart Baum plädierte der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) am Dienstag in Berlin für eine umfassende Regelung von Datenhoheit, Datensicherheit und Datenschutz sowie für klare Haftungsregeln.

Trust-Center für Daten

Baum schlug vor, die beim Fahren entstandenen Daten im Grundsatz nur anonymisiert über einen unabhängigen Datentreuhänder („Trust Center“) an Hersteller, Werkstätten und Infrastrukturbetreiber weiterzugeben. Daten zur Infrastruktur seien öffentlich verfügbar zu machen, ergänzte Marion Jungbluth, beim VZBW zuständig für Mobilität; schließlich würden sie auf öffentlicher Infrastruktur gewonnen.Finanziert werden sollte die Einrichtung über den Kaufpreis für das Auto.

Baum sagte, prinzipiell seien die Daten als Eigentum des Halters zu betrachten, im Zweifelsfall müsse seine ausdrückliche Zustimmung eingeholt werden. Er sollte auch eine Möglichkeit haben, die Datenerhebung auszuschalten. „Das Auto darf nicht zum Zeugen gegen uns werden“, sagte Baum.

Zulassungsvorschriften anpassen

Baum forderte, die europäischen Typzulassungsvorschriften um den Aspekt „Daten“ zu erweitern. Maxime sollte Datensparsamkeit („Privacy by design“) sein, gefolgt von wirksamem Schutz vor Eingriffen von außen. Mit der Zertifizierung der Software seien unabhängige Prüfstellen zu beauftragen. Auch bei der Hauptuntersuchung („TÜV“) sei eine Kontrolle der Fahrzeugsysteme zu ermöglichen.

VZBV-Vorstand Klaus Müller forderte, dass die Hersteller einheitliche Entscheidungsalgorithmen für das automatisierte Fahren verwenden. Sie seien auch offenzulegen, forderte das Mitglied der vom BMVI eingesetzten Ethikkommission.

Haftungsfrage klären

Jungbluth forderte, die Haftung für Unfälle mit hochautomatisierten Fahrzeugen klar beim Hersteller anzusiedeln. Auf keinen Fall dürfe es dazu kommen, dass die Hersteller den Fahrer als Rückfallebene heranziehen, wenn das automatisierte Fahrsystem mit der Komplexität einer Situation überfordert ist.

Jungbluth erwartet, dass der Referentenentwurf des Gesetzes zum teilautomatisierten Fahren noch vor Weihnachten in die Verbändeanhörung geht.

Ethikkommission tut sich schwer

Müller berichtete, die Ethikkommission sei auch in der zweiten Sitzung noch dabei „ihre Arbeit zu strukturieren“. Die Heterogenität der Teilnehmer habe extrem unterschiedliche Ansätze zur Folge.

Im Gespräch mit dem Verkehrsbrief plädierte er dafür, die Bürger in gewissem Umfang miteinzubeziehen – sei es passiv über Livestream oder aktiv durch öffentliche Diskussionsveranstaltung. Bei einer reinen Hinterzimmerdiskussion bestehe das Risiko, dass sich das Ergebnis nicht auf eine breiten gesellschaftlichen Konsens stützen kann, sondern sich die Kontrahenten wie bei Gen- und Nanotechnologie „in ihre Schützengräben begeben“. (roe)

Externer Link: Gutachten der Kanzlei Baum/Reiter, Positionspapier des VZBV

Abschlussbericht zu Lang-Lkw lässt auf sich warten

„Mit Befremden haben wir zur Kenntnis genommen, dass der Abschlussbericht der BMVI bereits vorliegt, aber nicht veröffentlicht oder den Verbänden zur Verfügung gestellt wurde“, heißt es in der am Montag veröffentlichten Stellungnahme. „Für eine angemessene Bewertung der Folgen der angestrebten Riesen-Lkw-Zulassung halten wir dieses Vorgehen nicht für sachgerecht.“

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt selbst hatte am 18. November am Rande der BGL-Mitgliederversammlung gegenüber dem Verkehrsbrief angekündigt, den Abschlussbericht in der Folgewoche auf der Website des BMVI zu veröffentlichen.

Bund will Einsatzgebiet einschränken

Novum im Verordnungsentwurf ist eine Begrenzung des sächlichen Einsatzgebietes für Lang-Lkw: „Zulässig sind Punkt-zu-Punkt-Verkehre oder Transportumläufe. Zu Punkt-zu-Punkt-Verkehren zählt insbesondere auch eine Transportkette mit aufeinander folgenden Be- oder Entladepunkten. Zu Transportumläufen zählt insbesondere auch eine Leerfahrt mit anschließender Lastfahrt und abschließender Leerfahrt.“

Das BMVI begründet die Vorschrift offiziell damit, den Einsatz von Lang-Lkw im Verteilerverkehr verhindern zu wollen; tatsächlicher Hintergrund dürfte aber sein, dass das EU-Recht verlangt, für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen außerhalb der regulären Maße und Gewichte Einsatzgebiete zu bestimmen, die den internationalen Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Mit der jetzt gefundenen Formulierung bleibt aber viel Spielraum.

KV-Tauglichkeit soll auf den Prüfstand

In einem weiteren Schritt will das BMVI die Pflicht zur KV-Tauglichkeit der eingesetzten Ladeeinheiten überarbeiten. Hier hatte das Verkehrsministerium schon Anfang 2013 mit einer weichen Interpretation für Verwirrung gesorgt (externer Link). Später waren Lang-Lkw aufgetaucht, die überhaupt nicht KV-tauglich waren. „Die Vorschrift hatte in der Praxis gewisse Auslegungsfragen offenbart“, heißt es jetzt diplomatisch im Begründungsteil. Wegen der Kürze der Zeit habe das Ministerium die Neuregelung auf eine weitere Änderungsverordnung verschoben.

Achszahl unter Beobachtung

Handlungsbedarf sieht das BMVI auch bei der Achszahl. Bisher hatten Lang-Lkw in der Regel acht Achsen, wodurch sie bei einem Gewicht von 40/44t die Straßen im Vergleich zum Normal-Lkw weniger beanspruchten. Zunehmend sind aber auch Siebenachser zu beobachten, denkbar wären sogar Sechsachser. Die Vorteil sind höhere Nutzlast und geringerer Rollwiderstand. „Deshalb drängt sich die Festlegung einer Mindestzahl an Achsen auf, damit der Lang-Lkw auch weiterhin keine erhöhte Belastung für die Straßeninfrastruktur darstellt“, schreibt das Ministerium im Begründungsteil.

Typ 2 auf Bewährung zugelassen

Im übrigen sieht die Verordnung erwartungsgemäß vor, den Lang-Lkw gemäß „modularem Konzept“ – also zusammengesetzt aus EU-rechtskonformen Fahrzeugen – unbefristet auf dem Positivnetz wie bisher zuzulassen. Einzige Ausnahme ist der Sattelzug mit Zentralachsanhänger (Lang-Lkw-Typ 2), dessen Fahrdynamik noch vertieft untersucht werden soll und daher vorerst nur befristet bis Ende 2017 eingesetzt werden darf.

Für den verlängerten Sattelauflieger, der zwar fahrtechnisch keine besonderen Anforderungen stellt, aber nicht vom EU-Recht gedeckt ist, wird der Versuchsstatus um sieben Jahre bis Ende 2023 verlängert. Unfälle mit diesen Fahrzeugen müssen weiterhin der BASt gemeldet werden. (roe)

Externer Link: Stellungnahme der Allianz pro Schiene zur Lang-Lkw-Änderungsverordnung

Aufgefischt 6.12.2016

Laut Stuttgarter Nachrichten zeichnet sich in Baden-Württemberg ab, dass in diesem Jahr 10 von 814 Mio. EUR für die Bundesfernstraßen nicht abgerufen werden können. Sorgenkind ist die Straßenbauverwaltung des Regierungspräsidiums Tübingen.

Die Welt schlüsselt auf, wie die Pkw-Maut den „Finanzierungskreislauf Straße“ schließt. Deswegen gebe es auch Zurückhaltung, die „Mautlücke“ für Lkw von 3,5 bis 7,5t zu schließen.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt zeigt sich im Interview mit der ADAC-Motorwelt nicht mehr ganz so ablehnend wie früher zu Sammelklagen gegen Autohersteller, die falsche Angaben zu ihren Fahrzeugen gemacht haben.

Trier bleibt bis 2030 abgehängt vom Schienenfernverkehr, berichtet der SWR nach einem regionalen Bahngipfel. Erst ab Dezember 2017 soll es wenigstens ein tägliches Zugpaar von Luxemburg nach Düsseldorf geben. (roe)

Luftsicherheit bleibt Ländersache

Das Parlament hat in der vergangenen Woche den Gesetzentwurf der Bundesregierung mit geringfügigen Korrekturen verabschiedet. Damit bleibt die in der Expertenanhörungen des Bundestags-Innenausschuss gewünschte Zentralisierung der Luftsicherheit auf Bundesebene aus.

Beleihung zurückgeschraubt

Gestrichen wurde die von der Regierung gewünschte Möglichkeit, private bewaffnete Sicherheitsdienste für die Bewachung des Sicherheitsbereichs zu beleihen. Es bleibt es also beim Status quo, wonach nur Polizei den Sicherheitsbereich schützen darf.

Meldepflichten konkretisiert

Im Kern unverändert bleiben die Neuregelungen für die behördliche Zuverlässigkeitsüberprüfung von Mitarbeitern in der Luftfrachtabfertigung. Allerdings wurden die Meldepflichten für die Arbeitgeber erweitert und die Löschungsfristen der Luftsicherheitsbehörden modifiziert. Es gilt eine Übergangsfrist von zwölf Monaten.

Sichergestellt wurde, dass der Betrieb von Rettungshubschrauber-Standorten nicht durch Luftsicherheitsauflagen gefährdet wird. (roe)

Telematikanbieter zweifeln selbst an City-Maut

Das war der Tenor auf einer Fachveranstaltung des Telematik-Verbandes Telematics Pro in der vergangenen Woche in Berlin. Es gebe zwar Beispiele, wo die City-Maut gut funktioniere, sagte der Verbandsvorsitzende Claus Habiger, „aber die Angst in der Politik ist groß“. Hintergrund seiner Äußerungen waren Anläufe unter anderem in Tübingen, München und Hamburg, die aber teilweise schon sehr früh verworfen wurden.

Alternative zur blauen Plakette?

Als Vorzeigemodell gilt namentlich Stockholm, wo für die gesamte Innenstadt eine tageszeitabhängige „Staugebühr“ erhoben wird. Dort war nach der Einführung der Maut der Verkehr schlagartig um 20 Prozent zurückgegangen – ob das unter Umständen ausreichen könnte, um Feinstaub- und Stickoxid-Belastung unter die EU-Grenzwerte zu drücken, war nicht zu klären.

Sascha Ruja, der als Mitarbeiter des norwegischen Mautsystemanbieters Q-Free mit dem Stockholmer System vertraut ist, führte als Pluspunkt einer City-Maut an, dass sie langfristig zu einem grundsätzlich anderen Mobilitätsverhalten führt und eine weniger an Auto-Erreichbarkeit orientierten Städtebau fördert. Befürchtungen, dass sich Einwohner wegziehen oder der Handel auf die „grüne Wiese“ wandert, hätten sich nicht erfüllt.

Faktische City-Maut in Deutschland?

Der Berater Josef Czako, langjähriger Mitarbeiter beim Telematikanbieter Kapsch, wies darauf hin, dass hohe Parkgebühren – wie zum Beispiel in München mit 8 EUR/Stunde – faktisch wie eine City-Maut wirkten.

Der City-Maut wird außerdem hoher Kontrollaufwand, die Schaffung einer Zweiklassengesellschaft zulasten weniger sozial schwächerer Autofahrer und die Befürchtung, dass die Mauteinnahmen versickern könnten, entgegengehalten. Wer City-Maut propagieren wolle, müsse belastbare Zahlen zum Beispiel zur Verminderung der Staus vorweisen können.

Zeit abgelaufen?

Czako widersprach zwar der Einschätzung, dass die City-Maut „tot“ sei, räumte aber ein, dass es andere Instrumente gibt, um die innerstädtischen Verkehrsprobleme zu lösen. Michael Reink vom Handelsverband HDE wurde deutlicher: Er bezeichnete die City-Maut als „völlig anachronistisches Thema“.

Der Telematik-Berater Wilhelm Möllemann glaubt hingegen, dass die deutschen City-Maut-Befürworter das Thema falsch angehen: „Das Hauptziel ist weniger Verkehr, nicht mehr Einnahmen.“ (roe)

Aufgefischt 5.12.2016

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt wehrt sich in der Bild am Sonntag gegen Klagedrohungen aus Österreich und Niederlanden wegen der Pkw-Maut. Laut Welt will das BMVI die notwendigen Gesetzesänderungen bis Ostern verabschieden lassen.

Laut Ergebnissen ein Umfrage der Verkehrsbrief-Schwesterpublikation Verkehrsrundschau plädiert zwar eine deutliche Mehrheit von Logistikdienstleistern und Verladern für den Einsatz des Lang-Lkw; nur eine Minderheit der Verlader und eine noch kleinere Minderheit der Logistiker will die absehbare Freigabe des Regelbetriebs selbst nutzen.

Vertreter des Bundeskanzleramts haben sich im Abgasskandal-Untersuchungsausschuss des Bundestages laut hauseigenenem Informationsdienst HIB zugeknöpft gezeigt, sobald es um die Rolle von Bundeskanzlerin Angela Merkel ging. Jürgen Resch von der Deutschen Umwelthilfe wiederholte erwartungsgemäß seinen Vorwurf, die Regierung habe versucht, das Überschreiten der Stickoxid-Grenzwerte in der Praxis zu vertuschen.

Am Frankfurter Flughafen wird es formal keinen Sonderrabatt für Ryanair geben, teilt das hessische Verkehrsministerium mit. Stattdessen werde ein für alle Airlines offenes Anreizsystem für innereuropäische Flüge außer innerdeutschen Flügen eingeführt, das für zusätzliche Fluggäste zeitlich begrenzte Rabatte vorsieht. Das Ministerium räumt ein, dass es für Newcomer natürlich einfacher ist, davon zu profitieren.

Ein neues Ingenieurgutachten zu Stuttgart 21 sieht ungelöste Risiken beim Tunnelbau durch Anhydrit-Schichten (Gips), berichtet die Stuttgarter Zeitung. In einem weiteren Artikel werden die Bedenken des Bundesrechnungshofs aufgegriffen. (roe)

BVWP-Ausbaugesetze verabschiedet

Während beide Oppositionsfraktionen gegen das Fernstraßenausbaugesetz stimmten, enthielt sich die Linke bei Schiene und Wasserstraße. Zahlreiche Abgeordnete gaben laut Bundestagspräsident Norbert Lammert persönliche Erklärungen zu Protokoll. Änderungs- und Entschließungsanträge der der Oppositionsfraktionen wurden erwartungsgemäß von der Koalitionsmehrheit abgelehnt.

Der BVWP 2030 hat nach Angaben der Koalition jetzt eine Gesamtvolumen von knapp 270 Mio. EUR (einschließlich „Schleppe“ für Projekte nach 2031). Der erste Entwurf des BMVI aus dem März hatte ein Volumen von 264,5 Mio. EUR vorgesehen, die im Juli verabschiedete Kabinettsfassung wies schon ein Volumen von 269,6 Mrd. EUR aus.

Früchte der Daehre- und Bodewig-Kommissionen

Einen besonderen Akzent in der Debatte setzte der Auftritt von Christian Pegel, Verkehrsminister von Mecklenburg-Vorpommern und Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz. Er würdigte wie Unions-Fraktionsvize Arnold Vaatz, dass der von den Daehre- und Bodewig-Kommissionen eingeforderte Grundsatz „Erhalt vor Neubau“ umgesetzt wird. Beim Erhalt der noch jungen Infrastruktur in Ostdeutschland dürfe sich nicht der Fehler wiederholen, der im Westen über Jahre gemacht worden sei.

Weiter Nachholbedarf im Osten

Zugleich bat Pegel um Verständnis dafür, dass es aus Ostdeutschland noch Wünsche nach Ortsumgehungen gebe. Hier sei 40 Jahre lang praktisch nichts geschehen und der Nachholbedarf immer noch nicht aufgeholt. Ausdrücklich nannte er die von den Grünen kritisierte Ortsumfahrung Wolgast (Insel Usedom), wo in der Touristensaison für Fußgänger an der Bundesstraße 111 nur „ampelentschleunigtes“ Vorankommen möglich sei.

Fraktionsübergreifend gab es Dank für das Sekretariat des Verkehrsausschusses für die Unterstützung beim Erstellen der Unterlagen, nicht zuletzt der Beschlussempfehlungen (Straße 477 Seiten, Schiene 145 Seiten, Wasserstraße 17 Seiten).

Externe Links:

Beschlussempfehlung Straße mit Projektliste (ab Seite 3)

Beschlussempfehlung Schiene mit Projektliste (ab Seite 3)

Beschlussempfehlung Wasserstraße mit Projektliste (ab Seite 2)

Schlagabtausch über „Wahlkreisbeglückung“

Anlass war eine interaktive Grafik der Grünen-Bundestagsfraktion mit ausgewählten BVWP-Projekten in Wahlkreisen von Koalitionsabgeordneten (externer Link).

Der CSU-Verkehrsexperte Ulrich Lange warf den Grünen unsaubere Arbeit vor. „Wenn Sie Ortsumfahrungen benennen, die nicht einmal in den Wahlkreisen der Kollegen liegen, wenn Sie das Nutzen-Kosten-Verhältnis und die Verkehrszahlen verschweigen, dann sieht man, auf welche Art und Weise und mit welcher Methode Sie in das Wahljahr 2017 gehen.“ Damit spielte Lange offenbar darauf an, dass eine erste Version der Karte den SPD-Abgeordneten Gustav Herzog im Wahlkreis Pirmasens statt Kaiserslautern verortet hatte.

Langes CDU-Kollege Patrick Schnieder machte deutlich, dass „Wahlkreisbeglückung“ unvermeidlich sei: „Über 1000 Projekte enthält dieser Bundesverkehrswegeplan; betroffen sind 299 Wahlkreise. Da liegt es doch auf der Hand, dass wir flächendeckend in Deutschland, in allen Wahlkreisen Projekte haben.“

Ortsumgehungen im Fokus

Die Grünen-Verkehrsexpertin Valerie Wilms legte in der Debatte unbeirrt nach. „Es ging vor allem darum, möglichst vielen aus dieser Koalition ein Geschenk für den Wahlkreis zu machen“, sagte sie zur Entstehung des BVWP. „Viele Abgeordnete der Koalition werden sich feiern lassen, weil es irgendeine Ortsumgehung in ihrem Wahlkreis in den Plan geschafft hat.“

Ulrich Lange erwiderte süffisant, die Koalitionsabgeordneten könnten nichts dafür, dass die Grünen keine Wahlkreise gewonnen hätten. „Irgendwie kommen Sie bei den Wählerinnen und Wählern nicht so an, um Wahlkreise zu gewinnen. Aber das Vertreten von Wahlkreisinteressen – das sage ich ganz offen – erdet die Politik vor Ort.“

Gustav Herzog: „Mauschelei“ geht anders

Der SPD-Berichterstatter für den BVWP, Gustav Herzog, wies den Vorwurf der „Mauschelei“ zurück. „Wir sind mit einem Zielvolumen von 270 Milliarden Euro gestartet“, sagte er; „jetzt sind es 1 bis 2 Milliarden Euro mehr geworden. Ich sage Ihnen: Wenn ich –mauschele–, dann würde ich mich nicht mit Zehntelprozenten zufriedengeben.“ (roe)

Grünes Licht für Bundesstraßenmaut

Er verabschiedete in 2. und 3. Lesung die Novelle des Bundesfernstraßenmautgesetzes mit den bereits vorher bekanntgewordenen Änderungen (siehe hier).

SPD steht zu Mautharmonisierung

Der SPD-Mautexperte Sebastian Hartmann bekannte sich ausdrücklich zur Mautharmonisierung und sagte unter Verweis auf die gleichzeitig verabschiedete Entschließung: „Jeder Euro, den wir dem Gewerbe zugesagt haben, wird ausgegeben, und wenn die Richtlinie nicht auskömmlich ist, dann wollen wir sie weiterentwickeln.“ Die Bundesregierung sei aufgefordert, neue Fördertatbestände und eine einfachere Richtlinienstruktur zu schaffen, „damit wir dem Ziel – 450 Millionen Euro für die deutschen Spediti­onen – immer näherkommen“, betonte er. „Daran werden wir uns messen lassen.“

Ausweichverkehre außer Acht gelassen

Die Grünen-Verkehrsexpertin Valerie Wilms bemängelte, dass der Gesetzentwurf keine Lösung für innerörtliche Mautausweichverkehre anbietet. „In Ihrem System gibt es einen Grundfehler: Sie hören mit der Lkw-Maut nicht vor geschlossenen Ortschaften auf“, erläuterte sie. „Die Maut wird dann auf den innerörtlichen Bundesstraßen fällig. Auf Landes- und Gemeindestraßen wird dort keine Maut erhoben. Das führt zwangsläufig zu Ausweichverkehren.“ In Hamburg zum Beispiel bestehe die Gefahr, dass Lkw-Verkehr von der B4 auf die Reeperbahn ausweiche.

Finanzierungskreislauf Straße unter Beschuss

Der Linken-Verkehrsexperte Herbert Behrens forderte neben einer Mautausweitung auf Fernbusse, die Mauteinnahmen aus der Anlastung externer Kosten für die Luftverschmutzung aus dem Finanzierungskreislauf Straße herauszuziehen. „Es kann nicht angehen, dass der Mautteilsatz für Klimaschäden des Straßengüterverkehrs dazu verwendet werden soll, die Grundlage für noch mehr Güterverkehr auf der Straße zu schaffen“, sagte er. (roe)