Das Parlament hat in der vergangenen Woche den Gesetzentwurf der Bundesregierung mit geringfügigen Korrekturen verabschiedet. Damit bleibt die in der Expertenanhörungen des Bundestags-Innenausschuss gewünschte Zentralisierung der Luftsicherheit auf Bundesebene aus.
Beleihung zurückgeschraubt
Gestrichen wurde die von der Regierung gewünschte Möglichkeit, private bewaffnete Sicherheitsdienste für die Bewachung des Sicherheitsbereichs zu beleihen. Es bleibt es also beim Status quo, wonach nur Polizei den Sicherheitsbereich schützen darf.
Meldepflichten konkretisiert
Im Kern unverändert bleiben die Neuregelungen für die behördliche Zuverlässigkeitsüberprüfung von Mitarbeitern in der Luftfrachtabfertigung. Allerdings wurden die Meldepflichten für die Arbeitgeber erweitert und die Löschungsfristen der Luftsicherheitsbehörden modifiziert. Es gilt eine Übergangsfrist von zwölf Monaten.
Sichergestellt wurde, dass der Betrieb von Rettungshubschrauber-Standorten nicht durch Luftsicherheitsauflagen gefährdet wird. (roe)