Aufgefischt 15.12.2016

Im Vorfeld der Vernehmung von Peter Altmaier, Sigmar Gabriel und Barbara Hendricks im Abgasskandal-Untersuchungsausschuss berichtet der Stern und Berufung auf Akten und Mailwechsel, die Bundesregierung einschließlich des Umweltministeriums habe sich solange daran festgehalten, dass die Umgehungsstrategien der Autohersteller legal sind, bis der VW-Skandal aufflog.

Die SPD-Fraktion appelliert in einer Pressemitteilung an den Koalitionspartner, nicht erst den eigenen Gesetzentwurf des BMVI zu härteren Strafen für illegale Autorennen abzuwarten, sondern den vom Bundesrat auf NRW-Initiative hin bereits verabschiedeten Gesetzesvorschlag aufzugreifen und damit zügiger das Recht zu ändern.

Das Europäische Parlament hat am Mittwoch laut eigener Mitteilung die „politische Säule“ des 4. Eisenbahnpakts gebilligt. Kern ist zum einen die Verpflichtung, ab spätestens 2023 alle öffentlichen Dienstleistungsaufträge europaweit auszuschreiben. Schon ab Ende 2020 dürfen alle EU-Eisenbahnunternehmen im Ausland auch Inlandsverbindungen anbieten.

Das Parlament in Straßburg billigte laut eigener Mitteilung außerdem das sogenannte 3. Hafenpaket, das Beihilfen für Häfen, Ausschreibungspflichten für Hafendienste und finanzielle Transparenz regelt. Der deutsche Seehafenverband ZDS teilte mit, er trage das Ergebnis zwar mit, sehe aber mit Sorge, dass die EU-Kommission durch die Hintertür der noch offenen Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) versucht, eine sehr weitgehende Interpretation von „Beihilfen“ durchzusetzen. Damit könnte zum Beispiel der Ausbau von Hinterlandanbindungen unter eine Genehmigungspflicht der EU fallen, befürchtet der ZDS. (roe)

Viel Resonanz auf IHATEC

Wie das BMVI auf Anfrage des Verkehrsbriefs mitteilte, liegen im Ministerium schon nach dem ersten Förderaufruf für das IHATEC-Programm („Innovative Hafentechnologien“), der Mitte September veröffentlicht worden war, 77 Anträge zu 28 Verbund- und Einzelprojekten vor.

Auch von Binnenhäfen sind Förderantrage gestellt worden, ist aus unternehmensnahen Kreisen zu hören. Anders als das Vorgängerprogramm ISETEC steht das IHATEC nicht nur den Seehäfen offen. Wie sich die Anträge auf See- und Binnenhäfen aufteilen, war aber nicht in Erfahrung zu bringen.

Anfang Dezember hatte das BMVI den ersten Förderbescheid an den Hamburger Terminalbetreiber HHLA übergeben. Mit 1,5 Mio. EUR sollen am weitgehend automatisierten Containerterminal Altenwerder Lösungen „für die Interaktion von Mensch und Maschine in Arbeitsbereichen gefunden werden, die bisher aus Sicherheitsgründen nicht gemeinsam von Menschen und automatisierten Umschlagsgerät genutzt werden konnten“.

Das IHATEC-Programm ist mit insgesamt 64 Mio. EUR dotiert und läuft von 2016 bis 2020. (roe)

Thüringen bei umweltfreundlicher Mobilität vorn

Das ist das Ergebnis des „Bundesländerindex Mobilität & Umwelt“, der am Mittwoch in Berlin vorgestellt wurde. Er wurde vom Forschungsinstitut Quotas in Zusammenarbeit mit der Allianz pro Schiene, dem Umweltschutzverband BUND und der Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) erstellt und steht in der Nachfolge des bisherigen „Bundesländerindex Mobilität“.

Anders als bisher werden nur die Umweltindikatoren Lärmminderung, Flächenverbrauch, Klimaschutz und Luftqualität sowie Verkehrssicherheit bewertet. Wirtschaftliche Aspekte wie Wertschöpfung in Transport und Logistik fließen nicht mehr ein.

Bundeslaenderindex-Mobilitaet-Umwelt

Bei der Punktverteilung in den einzelnen Themenbereichen flossen harte statistische Daten zu 60 Prozent ein. Belastbare und quantifizierte politische Ziele – zum Beispiel aus Luftreinhalte- und Lärmaktionsplänen – flosssen zu 40 Prozent ein. So ist zum Beispiel zu erklären, dass Berlin und Hamburg – obwohl nach Ist-Daten vergleichbar von Lärm belastet – sehr unterschiedliche Gesamtnoten für die Lärmminderung erhalten haben.

Nicht berücksichtigt wurde auch die Bevölkerungsentwicklung. In Berlin ist zum Beispiel der Verkehrsflächenbestand je Einwohner gesunken. Das ist aber nicht auf Straßenrückbau zurückzuführen, sondern auf den Bevölkerungszuwachs.

Drei Länder haben Unterstützung verweigert

Allianz-pro-Schiene-Geschäftsführer Dirk Flege bemängelte, dass wie schon bei den Vorgängeruntersuchungen Bayern, Niedersachsen und Sachsen die Zusammenarbeit komplett verweigert haben. Die Länder hätten deswegen zwar keinen Malus erhalten, aber möglicherweise die Chance verpasst, auf positive Entwicklungen hinzuweisen, die der Forschungsgruppe bei ihren eigenen Recherchen entgangen ist. (roe)

Externe Links:

Bundesländerindex Mobilität & Umwelt

Methodische Grundlagen

Aufgefischt 14.12.2016

Nach einem weiteren Bericht der Welt wird der DB-Aufsichtsrat am Mittwoch Politikvorstand Ronald Pofalla auch zum Infrastrukturvorstand bestellen. Die Wettbewerbsbahn-Verband NEE hatte am Dienstag in einer Pressemitteilung an den Aufsichtsrat appelliert, nicht nur eine Interessenverquickung in der Person Pofallas zu vermeiden, sondern den Infrastrukturvorstand als Funktion im Konzernvorstand ganz abzuschaffen, um die Wettbewerbsneutralität der Sparte zu sichern.

Die Bundesregierung hat am Dienstag im Bundesgesetzblatt die StVO-Novelle verkündet, mit der das erleichterte Anordnen von Tempo 30 an sozialen Einrichtungen und das kinderbegleitende Radfahren auf Fußwegen ermöglicht werden.

Die Allianz pro Schiene teilt mit, dass sie zwei neue Vorstandsmitglieder hat: Prof. Markus Hecht (TU Berlin), der für Pro. Herbert Sonntag nachrückt, und Matthias Kurzeck (Vorstandsmitglied des Verkehrsclubs VCD), der für Michael Ziesak nachrückt. Dessen Funktion als stellvertretender Vorsitzender übernimmt Karl-Peter Naumann vom Fahrgastverband Pro Bahn.

Im Vorfeld der heute startenden Ergebniskonferenz zum Nationalen Innovationsprogramm Wasserstoff und Brennstoffzellentechnologie (NIP) und des anstehenden Starts von NIP II skizziert die Welt den Stand der H2-Technik in Deutschland.

Der Naturschutzverband BUND und das Land Sachsen-Anhalt haben den Rechtsstreit über den Bau des A14-Abschnitts Lüderitz-Dolle am Dienstag mit einem Vergleich vor dem Bundesverwaltungsgericht beigelegt, wie das Gericht mitteilt. Im Gegenzug für das Zurückziehen der Klage sagt das Land Verbesserungen beim Lärm- und Naturschutz zu. Außerdem werden zusätzliche Ausgleichsflächen und alternativ Ablösezahlungen vereinbart. Laut MDR haben die Grünen den Kompromiss vermittelt. (roe)

Fratzscher-Kommission rudert zurück

„Die Mitglieder sind sich einig, dass eine solche Infrastrukturgesellschaft für die Bundesfernstraßen in öffentlicher Hand sein sollte“, heißt es in ihrer am Montag vorgelegten Zwischenbilanz 18 Monate nach der Vorlage des Abschlussberichts. Damit unterstützt sie jetzt die Linie von BMVI und Bundeswirtschaftsministerium.

Im April 2015 hatte sie noch geschrieben, die Expertenkommission sei sich einig, „dass diese Infrastrukturgesellschaft zumindest mehrheitlich in öffentlicher Hand sein sollte; einige Mitglieder befürworten sogar einen vollständigen Besitz in öffentlicher Hand.“

Auf die bisherigen Ergebnisse der Bund-Länder-Gespräche über die Bundesautobahngesellschaft nach der Grundsatzeinigung am 14. Oktober geht die Kommission in ihrer Zwischenbilanz nicht weiter ein.

Mehr Transparenz bei Beschaffung

Ein indirekten Tadel für das BMVI gibt es aber dennoch. Um bei Infrastrukturinvestitionen die beste Beschaffungsvariante zu identifizieren, sollten „angemessene“ Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vorgenommen weren, mahnt die Kommission. „Hierbei sollte auch darauf hingearbeitet werden, dass die Annahmen und Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen veröffentlicht werden, um die Gewähr für die Qualität dieser Analysen sowie die Zustimmung der Öffentlichkeit zu den Resultaten zu erhöhen.“

Bisher veröffentlicht das BMVI bei ÖPP-Projekten höchstens die vorläufige Eignungsabschätzung; die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die zum abschließenden Vergleich mit ÖPP-Angeboten dient, bleibt hingegen unter Verschluss. Grünen-Fraktionsvize Anton Hofreiter, der derartige Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen in der Geheimschutzstelle des Bundestages einsehen konnte, ließ vor einigen Monaten vernehmen, die Einsichtnahme habe in in seiner Skepsis gegenüber ÖPP bestätigt.

Sorgenkind Kommunen

Besorgt zeigt sich die Kommission über das Nord-Süd-Gefälle bei den kommunalen Investitionen. „Kommunen in Nord- und Ostdeutschland investieren zum Teil weniger als 100 EUR pro Einwohner im Jahr, wogegen die öffentlichen Investitionen in Kommunen in Süddeutschland meist bei 400 EUR und mehr pro Einwohner im Jahr liegen. Dafür seien nicht immer die Kommunen selbst verantwortlich, sondern wirtschaftliche Strukturunterschiede und „die sehr ungleiche Belastung durch Sozialausgaben zwischen den Kommunen“.

Der Kommunalinvestitionsförderungsfonds für finanzschwache Gemeinden sei ein richtiger Schritt, ebenso der Umbau der ÖPP Deutschland AG zu „Partnerschaft Deutschland“, einem Inhouse-Berater für Bund, Länder und Gemeinden in ausschließlich öffentlichem Eigentum. (roe)

Externer Link: Zwischenbilanz der Expertenkommission „Stärkung von Investitionen in Deutschland“

Rheinland-Pfalz kritisiert Diskriminierung von NE-Bahnen

Dazu will Rheinland-Pfalz die Bundesregierung in einer Entschließung des Bundesrates auffordern lassen. „Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darüber hinaus, wirksame und vergleichbare Bundeshilfen wie bei der Güterverkehrsinfrastruktur der DB AG auch für nichtbundeseigene Betreiber von Strecken und Terminals des SGV sowie für alle Rangierbahnhöfe zu prüfen“, heißt diplomatisch-verklausuliert im Entschließungstext.

Im Begründungstext wird das Land deutlicher und wirft dem Bund Diskriminierung der NE-Bahnen vor: „Die bisherigen Programme des Bundes zur Förderung nichtbundeseigener Betreiber von Anlagen des Güterverkehrs – Strecken des Güterfernverkehrs, Terminals des Kombinierten Verkehrs und Gleisanschlüsse – existieren weitgehend unabgestimmt nebeneinander und benachteiligen die privaten Betreiber gegenüber den bundeseigenen Betreibern. Die Grundsätze der europäischen Wettbewerbspolitik gebieten es, beim Einsatz von Bundesmitteln keinen Unterschied mehr zu machen zwischen bundeseigenen und privaten Betreibern.“

In dem Entschließungsantrag, in dem es um die Stärkung des Schienengüterverkehrs allgemein geht, werden außerdem folgende Forderungen erhoben:

  • Anlastung externer Kosten, Angleichung und Durchsetzung von Sozialstandard bei allen Verkehrsträgern, namentlich dem Lkw
  • Ausweitung des gesetzlich geforderten Lärmschutzes an der Infrastruktur, um die Akzeptanz des Güterverkehrs zu sichern
  • Anreize für technische Innovationen über den Trassenpreis
  • Senkung des Trassenpreises in Richtung Grenzkosten
  • Der Bund soll mit den Akteuren zusammen ein Zukunftskonzept für den Schienengüterverkehr erarbeiten.

Der Bundesrat wird sich mit dem Antrag erstmals am kommenden Freitag beschäftigen und ihn dann den Ausschüssen zur Beratung zuweisen. (roe)

Externer Link: Entschließungsantrag Rheinland-Pfalz zum Schienengüterverkehr

Aufgefischt 13.12.2016

Sachsens Verkehrsminister Martin Dulig (SPD) kritisiert laut MDR, dass der Bund den Regelbetrieb des Lang-Lkw erlauben will, bevor der Abschlussbericht des Feldversuchs veröffentlicht ist. Unter seinem FDP-Amtsvorgänger Sven Morlok hatte sich der Freistaat von Anfang an am Feldversuch beteiligt.

In der Diskussion über mögliche Zulaufstrecken zum Brennerbasistunnel wird nach einem Bericht Süddeutschen Zeitung Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vermitteln müssen, nachdem die DB nicht von Anfang alle denkbaren Trassenführungen gegenüber den Gemeinden offengelegt hat.

Ein Baubeginn für den Fehmarntunnel vor 2020 ist unrealistisch, berichtet das Portal Fehmarn 24 nach einem Besuch des dänischen Verkehrsministers Ole Birk Olesen bei seinem schleswig-holsteinischen Amtskollegen Reinhard Meyer. Grund sei einerseits die Masse von Einwendungen gegen das Projekt auf deutscher Seite, zum anderen verspätete Stellungnahmen des Landesumweltministeriums und des Umweltbundesamtes. (roe)

Nachgebesserte Pkw-Maut verspätet sich

Nach widersprüchlichen Signalen in den vergangenen Tagen hat ein Sprecher des BMVI heute klargestellt, dass der Gesetzentwurf mit den notwendigen Änderungen zur EU-Rechtskonformität erst im Januar vom Kabinett verabschiedet werden wird. Sofern die üblichen Fristen eingehalten werden, kann er damit vom Bundesrat erst am 10. März im 1. durchgang behandelt werden. Wegen des Wahlkampfs in Nordrhein-Westfalen gilt es aber als zweifelhaft, ob sich der Bundestag vor dem 14. Mai mit der dort parteiübergreifend abgelehnten Maut befassen wird. (roe)

Unzufriedenheit mit Bahn-Fernverkehr wächst

Der Bundestag wird am Freitag mit den Stimmen der Koalition zwar einen Entschließungsantrag der Linken ablehnen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, den Entwurf für ein derartiges Gesetz vorzulegen. Im Begründungsteil der Beschlussempfehlung äußert die Union aber den Wunsch an die DB, „ihr Fernverkehrskonzept schnellstens umzusetzen und den bis zum Jahr 2030 geplanten Abschluss der Umsetzung dieses Konzepts deutlich vorzuziehen“.

Die Linke hatte den Antrag bereits im März 2015 in den Bundestag eingebracht und dabei pikanterweise fast wortgleich einen Antrag der Union aus ihrer Oppositionszeit 2001 wiederverwendet (siehe hier).

Die Grünen unterstützen den Antrag der Linken im Grundsatz, stoßen sich aber an der Fixierung der Linken auf die DB als Erbringer des Fernverkehrs. Die Fraktion „könne nur eine wettbewerbliche Vergabe unterstützen“, heißt es in der Begründung. Sie will sich deshalb enthalten.

Länder mit eigenem Gesetzentwurf

Unterdessen haben Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bremen, Saarland und Thüringen Ende letzter Woche im Bundesrat einen eigenen Gesetzentwurf für ein Schienenpersonenfernverkehrsgesetz (SPFVG) eingebracht. Er soll am kommenden Freitag in erster Lesung behandelt werden. Das Gesetz soll mindestens ein Grundangebot im Fernverkehr sichern.

Eckpunkte sind:

  • Ein vom Bund alle drei Jahre mit Zustimmung des Bundesrates vorzulegender SPFV-Plan zur Entwicklung des Verkehrs und der Sicherung des Grundangebots mit Linien, Taktdichten und Halten
  • Alle Oberzentren sind anzubinden
  • Prinzip des integralen Taktfahrplans
  • Um Verdrängen und Abwälzen wie beim Interregio vorzubeugen, sollen Bund und SNNV-Aufgabenträger „bei der Planung und Bestellung von Zugangeboten, die sowohl dem SPNV als auch dem SPFV maßgeblich dienen, zusammenwirken.“

Der Gesetzentwurf lässt offen, ob der Bund die SPFV-Leistungen wettbewerblich vergeben oder die DB direkt beauftragen soll.

Die Länder argumentieren, dass seit der Bahnreform die Zahl der vom SPFV bedienten Strecken und Halte massiv zurückgegangen ist. Das Gesetz würde dem Bund die Grundlage bieten, seinen im Grundgesetz in Artikel 87 Absatz 4 verankerten Auftrag zur Daseinsvorsorge im Fernverkehr zu erfüllen. „Bei der gegebenen alleine eigenwirtschaftlich ausgerichteten unternehmerischen Zielbestimmung der DB AG ist dieser Auftrag sonst nicht zu erfüllen.“

Der Argumentation des Bundes, er sichere das Fernverkehrsangebot über die Bereitstellung von Investitionsmitteln für die Schienenwege wahr, läuft nach Ansichts der Länder „ins Leere, weil derartige Investitionen nicht sicherstellen, dass es auch entsprechende Verkehrsangebote gibt. (roe)

Externer Link: Gesetzentwurf der Länder für ein SPFVG

Planungskosten für Fernstraßen kommen auf Tagesordnung

Anlass ist der Übergang der Autobahnen in die Bundesverwaltung. „Zu der Frage der Kostentragung für Planung und Bauaufsicht in der Übergangszeit, sowie für die fortbestehende Auftragsverwaltung werden Bund und Länder Gespräche mit dem Ziel der Einigung in der Gesetzgebungsphase beginnen“, heißt es in dem am späten Freitagabend veröffentlichten Beschluss beider Seiten aus der Nacht zuvor.

Bisher erstattet der Bund den Ländern als sogenannte „Zweckausgabenpauschale“ 2 Prozent der Investitionssumme als Planungskosten und 1 Prozent als Kosten für die Bauaufsicht. Tatsächlich betragen diese Kosten heute aber je nach Sichtweise 10 bis 20 Prozent der Baukosten. Eine unveränderte Pauschale würde in der Übergangszeit für die Länder Anreize bieten, nur die in ihrem eigenen Interesse liegenden Projekte zu verfolgen und primär überregional bedeutsame Projekte solange zu verschleppen, bis der Bund die Zuständigkeit übernimmt.

Interimsregeln für Planfeststellung

Den selben Hintergrund hat offenbar auch ein weiterer Abschnitt. Danach soll der Bund soll der Bund anscheinend schon kurzfristig die Zuständigkeit für neue Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren für Autobahnen wahrnehmen. Ausnahme seien bereits förmlich eingeleitete Planfeststellungsverfahren bei Landesbehörden. Das würde aber dem Entwurf des Gesetzes zur Errichtung des Fernstraßen-Bundesamtes widersprechen, wonach das Amt seine Tätigkeit erst zum 1. Januar 2021 aufnimmt.

Neue Wendung beim Personalübergang

In der kniffligen Frage des Übergangs nicht wechselbereiter Mitarbeiter der Landesstraßenbauverwaltungen zur Bundesautobahnverwaltung wird offenbar ein anderer Weg eingeschlagen als am Freitag zunächst zu vernehmen war.

Der Bund „wird auch die von der Neuregelung betroffenen und nicht wechselbereiten Beschäftigten im Rahmen der bestehenden dienst-, arbeits- und tarifrechtlichen Möglichkeiten (z.B. Personalgestellungen bzw. Zuweisung) weiterbeschäftigen“, heißt es in dem am späten Freitagabend veröffentlichten Beschlusstext. „Die Länder erhalten insoweit eine Erstattung der Personalvollkosten.“ Das bedeutet, dass diese Mitarbeiter formal beim Land angestellt bleiben, aber de facto in der Bundesautobahnverwaltung arbeiten.

Hintergrund ist dem Vernehmen nach, dass einige Länder bei den nichtmonetären Leistungen – zum Beispiel Heilfürsorge für Beamte – deutlich großzügiger sind als der Bund. (roe)