Dazu will Rheinland-Pfalz die Bundesregierung in einer Entschließung des Bundesrates auffordern lassen. „Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darüber hinaus, wirksame und vergleichbare Bundeshilfen wie bei der Güterverkehrsinfrastruktur der DB AG auch für nichtbundeseigene Betreiber von Strecken und Terminals des SGV sowie für alle Rangierbahnhöfe zu prüfen“, heißt diplomatisch-verklausuliert im Entschließungstext.
Im Begründungstext wird das Land deutlicher und wirft dem Bund Diskriminierung der NE-Bahnen vor: „Die bisherigen Programme des Bundes zur Förderung nichtbundeseigener Betreiber von Anlagen des Güterverkehrs – Strecken des Güterfernverkehrs, Terminals des Kombinierten Verkehrs und Gleisanschlüsse – existieren weitgehend unabgestimmt nebeneinander und benachteiligen die privaten Betreiber gegenüber den bundeseigenen Betreibern. Die Grundsätze der europäischen Wettbewerbspolitik gebieten es, beim Einsatz von Bundesmitteln keinen Unterschied mehr zu machen zwischen bundeseigenen und privaten Betreibern.“
In dem Entschließungsantrag, in dem es um die Stärkung des Schienengüterverkehrs allgemein geht, werden außerdem folgende Forderungen erhoben:
- Anlastung externer Kosten, Angleichung und Durchsetzung von Sozialstandard bei allen Verkehrsträgern, namentlich dem Lkw
- Ausweitung des gesetzlich geforderten Lärmschutzes an der Infrastruktur, um die Akzeptanz des Güterverkehrs zu sichern
- Anreize für technische Innovationen über den Trassenpreis
- Senkung des Trassenpreises in Richtung Grenzkosten
- Der Bund soll mit den Akteuren zusammen ein Zukunftskonzept für den Schienengüterverkehr erarbeiten.
Der Bundesrat wird sich mit dem Antrag erstmals am kommenden Freitag beschäftigen und ihn dann den Ausschüssen zur Beratung zuweisen. (roe)
Externer Link: Entschließungsantrag Rheinland-Pfalz zum Schienengüterverkehr