Der Bundestag wird am Freitag mit den Stimmen der Koalition zwar einen Entschließungsantrag der Linken ablehnen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, den Entwurf für ein derartiges Gesetz vorzulegen. Im Begründungsteil der Beschlussempfehlung äußert die Union aber den Wunsch an die DB, „ihr Fernverkehrskonzept schnellstens umzusetzen und den bis zum Jahr 2030 geplanten Abschluss der Umsetzung dieses Konzepts deutlich vorzuziehen“.
Die Linke hatte den Antrag bereits im März 2015 in den Bundestag eingebracht und dabei pikanterweise fast wortgleich einen Antrag der Union aus ihrer Oppositionszeit 2001 wiederverwendet (siehe hier).
Die Grünen unterstützen den Antrag der Linken im Grundsatz, stoßen sich aber an der Fixierung der Linken auf die DB als Erbringer des Fernverkehrs. Die Fraktion „könne nur eine wettbewerbliche Vergabe unterstützen“, heißt es in der Begründung. Sie will sich deshalb enthalten.
Länder mit eigenem Gesetzentwurf
Unterdessen haben Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bremen, Saarland und Thüringen Ende letzter Woche im Bundesrat einen eigenen Gesetzentwurf für ein Schienenpersonenfernverkehrsgesetz (SPFVG) eingebracht. Er soll am kommenden Freitag in erster Lesung behandelt werden. Das Gesetz soll mindestens ein Grundangebot im Fernverkehr sichern.
Eckpunkte sind:
- Ein vom Bund alle drei Jahre mit Zustimmung des Bundesrates vorzulegender SPFV-Plan zur Entwicklung des Verkehrs und der Sicherung des Grundangebots mit Linien, Taktdichten und Halten
- Alle Oberzentren sind anzubinden
- Prinzip des integralen Taktfahrplans
- Um Verdrängen und Abwälzen wie beim Interregio vorzubeugen, sollen Bund und SNNV-Aufgabenträger „bei der Planung und Bestellung von Zugangeboten, die sowohl dem SPNV als auch dem SPFV maßgeblich dienen, zusammenwirken.“
Der Gesetzentwurf lässt offen, ob der Bund die SPFV-Leistungen wettbewerblich vergeben oder die DB direkt beauftragen soll.
Die Länder argumentieren, dass seit der Bahnreform die Zahl der vom SPFV bedienten Strecken und Halte massiv zurückgegangen ist. Das Gesetz würde dem Bund die Grundlage bieten, seinen im Grundgesetz in Artikel 87 Absatz 4 verankerten Auftrag zur Daseinsvorsorge im Fernverkehr zu erfüllen. „Bei der gegebenen alleine eigenwirtschaftlich ausgerichteten unternehmerischen Zielbestimmung der DB AG ist dieser Auftrag sonst nicht zu erfüllen.“
Der Argumentation des Bundes, er sichere das Fernverkehrsangebot über die Bereitstellung von Investitionsmitteln für die Schienenwege wahr, läuft nach Ansichts der Länder „ins Leere, weil derartige Investitionen nicht sicherstellen, dass es auch entsprechende Verkehrsangebote gibt. (roe)
Externer Link: Gesetzentwurf der Länder für ein SPFVG