Anlass ist der Übergang der Autobahnen in die Bundesverwaltung. „Zu der Frage der Kostentragung für Planung und Bauaufsicht in der Übergangszeit, sowie für die fortbestehende Auftragsverwaltung werden Bund und Länder Gespräche mit dem Ziel der Einigung in der Gesetzgebungsphase beginnen“, heißt es in dem am späten Freitagabend veröffentlichten Beschluss beider Seiten aus der Nacht zuvor.
Bisher erstattet der Bund den Ländern als sogenannte „Zweckausgabenpauschale“ 2 Prozent der Investitionssumme als Planungskosten und 1 Prozent als Kosten für die Bauaufsicht. Tatsächlich betragen diese Kosten heute aber je nach Sichtweise 10 bis 20 Prozent der Baukosten. Eine unveränderte Pauschale würde in der Übergangszeit für die Länder Anreize bieten, nur die in ihrem eigenen Interesse liegenden Projekte zu verfolgen und primär überregional bedeutsame Projekte solange zu verschleppen, bis der Bund die Zuständigkeit übernimmt.
Interimsregeln für Planfeststellung
Den selben Hintergrund hat offenbar auch ein weiterer Abschnitt. Danach soll der Bund soll der Bund anscheinend schon kurzfristig die Zuständigkeit für neue Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren für Autobahnen wahrnehmen. Ausnahme seien bereits förmlich eingeleitete Planfeststellungsverfahren bei Landesbehörden. Das würde aber dem Entwurf des Gesetzes zur Errichtung des Fernstraßen-Bundesamtes widersprechen, wonach das Amt seine Tätigkeit erst zum 1. Januar 2021 aufnimmt.
Neue Wendung beim Personalübergang
In der kniffligen Frage des Übergangs nicht wechselbereiter Mitarbeiter der Landesstraßenbauverwaltungen zur Bundesautobahnverwaltung wird offenbar ein anderer Weg eingeschlagen als am Freitag zunächst zu vernehmen war.
Der Bund „wird auch die von der Neuregelung betroffenen und nicht wechselbereiten Beschäftigten im Rahmen der bestehenden dienst-, arbeits- und tarifrechtlichen Möglichkeiten (z.B. Personalgestellungen bzw. Zuweisung) weiterbeschäftigen“, heißt es in dem am späten Freitagabend veröffentlichten Beschlusstext. „Die Länder erhalten insoweit eine Erstattung der Personalvollkosten.“ Das bedeutet, dass diese Mitarbeiter formal beim Land angestellt bleiben, aber de facto in der Bundesautobahnverwaltung arbeiten.
Hintergrund ist dem Vernehmen nach, dass einige Länder bei den nichtmonetären Leistungen – zum Beispiel Heilfürsorge für Beamte – deutlich großzügiger sind als der Bund. (roe)