Erster Aufschlag für hochautomatisiertes Fahren

Wenn das Fahrzeug wegen des automatisierten Betriebs einen Unfall verursacht, sollen die Pflichthaftungshöchstbeträge gegenüber herkömmlichen Fahrzeugen auf 10 Mio. EUR für Personenschäden und 2 Mio. EUR für Sachschäden verdoppelt werden. Das geht aus dem Referentenentwurf des BMVI für eine Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes hervor, der den Betrieb von hoch- und vollautomatisierten Kfz ermöglichen soll.

Konfliktkurs mit Verbraucherschützern

Das Ministerium begründet die neue Regelung mit dem Verkehrsopferschutz. Es gilt der Grundsatz der Gefährdungshaftung: Wenn den Fahrzeugführer keine Schuld trifft, haftet zunächst der Halter. Dessen Haftpflichtversicherung und die Versicherung des Fahrzeugherstellers müssen sich dann einigen, wer die Kosten trägt.

Verbraucher- und Datenschützer hatten vor gut zwei Wochen gefordert, die Haftung für hoch- und vollautomatisiertes Fahren primär beim Hersteller anzusiedeln (siehe hier).

Lex Tesla“

Das Gesetz sieht vor, das nur solche hoch- und vollautomatisierte Fahrfunktionen genutzt werden dürfen, die den internationalen Vorschriften entsprechen. Schlüssel ist die UN-ECE-Vorschrift über Lenkanlagen, die gegenwärtig in dieser Hinsicht überarbeitet wird. Außerdem muss das Fahrzeugsystem den Fahrer rechtzeitig zur Übernahme des Steuers auffordern, wenn es an seine Grenzen stößt. Wie aus dem Begründungsteil des Gesetzentwurfs indirekt hervorgeht, wird mit dem Bezug auf die internationalen Vorschriften die Benutzung des Tesla-“Autopiloten“ vorerst untersagt.

Umfangreiche Pflichten für Fahrer

Der Fahrer wiederum muss jederzeit in der Lage sein, das Steuer „unverzüglich“ wieder selbst zu übernehmen,

  • wenn er durch das System dazu aufgefordert wird,
  • wenn er erkennen muss, dass das System nicht funktioniert
  • wenn er den zulässigen Bereich verlässt – zum Beispiel eine Autobahn bei einem Autobahn-Autopiloten

Auch hier hatten die Verbraucherschützer entgegengesetzt argumentiert und gemahnt, der Fahrer dürfe nicht zur Rückfallebene bei Systemversagen werden.

Viele Details offen

Die offene Frage, wieviel Zeit das System dem Fahrer zur Übernahme des Steuers einräumen muss und wieviel Zeit der Fahrer hat, auf eine solche Aufforderung zu reagieren, wird im Gesetz nicht geregelt. Es enthält aber eine umfangreiche Ermächtigungsgrundlage für Verordnungen. Zudem werden UN-ECE-Vorschriften den technischen Rahmen regeln.

Zur Beweissicherung muss jedes Fahrzeug mit einer Datenaufzeichnung („Blackbox“) ausgestattet werden. Sie soll mindestens Ein- und Ausschalten der automatisierten Fahrfunktion und die Aufforderung protokollieren, das Steuer zu übernehmen. Im Gegensatz zu den Wünschen der Verbraucher- und Datenschützern soll auch Dritten Einblick in die Daten gewährt werden, wenn sie glaubhaft machen können, dass sie durch ein Fahrzeug mit automatisierter Fahrfunktion geschädigt worden sind. (roe)

Aufgefischt 22.12.2016

Bayerische Landesregierung, Bund und DB haben am Mittwoch das Finanzierungskonzept für die 2. S-Bahn-Stammstrecke in München finalisiert, berichtet unter anderem die Süddeutsche Zeitung (siehe auch hier). Daneben haben Land und DB vereinbart, ein Konzept zur schnellen Ertüchtigung des gesamten innerstädtischen S-Bahn-Netzes zu erarbeiten. Ein Teil soll noch vor der Eröffnung des Tunnels wirksam werden.

Am 20. Januar soll der Ausbau der Betuwe-Linie zwischen Emmerich und Oberhausen starten, berichten die WAZ-Zeitungen. Allerdings liegt immer noch nicht für alle Abschnitte rechtskräftiges Baurecht vor.

Das Bundesverwaltungsgericht hat am Mittwoch nach dreitägiger mündlicher Verhandlung angekündigt, am 9. Februar 2017 die Entscheidung über die Elbvertiefung zu verkünden. Die Korrespondenten von Welt und Hamburger Abendblatt wagen angesichts des Verhandlungsverlaufs keine Prognose.

Zuguterletzt: Rheinland-Pfalz erlaubt den Kommunen, auf eigenes Risiko auch andere Symbolbilder auf Fußgängerampeln zu verwenden als bundeseinheitlich vorgegeben. Das teilte das Landesverkehrsministerium mit. Hintergrund ist ein Streit um „Mainzelmännchen“ auf einer Ampel in Mainz, siehe Bild. (roe)

Klimaschutzziel für 2020 rückt in weite Ferne

Das geht aus dem Klimaschutzbericht 2016 hervor, der die Umsetzung des „Aktionsprogramms Klimaschutz“ aus dem Dezember 2014 untersucht. Statt eines Minderungsbeitrags von knapp 7 bis 10 Mio. t CO2-Äquivalenten pro Jahr bis 2020 werden es nach den jüngsten Schätzungen nur 1,15 bis 1,6 Mio. t pro Jahr sein. Hintergrund ist, dass sich ein großer Teil der Maßnahmen erst nach 2020 wirksam wird und der Rest weniger bewirkt als erwartet.

Mit dem Aktionsprogramm wollte die Bundesregierung sicherstellen, dass bis 2020 doch noch die international zugesagte CO2-Minderung um 40 Prozent bezogen auf das Basisjahr 1990 erreicht werden kann.

Maßnahme Ziel Stand 2014 (Mio. t) Erwartung Stand 2016 (Mio. t)
Ausweitung Lkw-Maut auf 7,5t und Bundesstraßen 0,3-0,7 0,27
Staffelung Lkw-Maut nach Energieverbrauch 1,5-2,3 Nach 2020
Förderung emissionsarmer Nfz 1,0-1,5 0,02
Förderung KV und Gleisanschlüsse, Elektrifizierungen 1,5-1,8 0,05; nach 2020
Verkehrsvermeidung im Zulieferverkehr 0,5-1,1 Nach 2020
Stärkung von ÖPNV und SPNV 0,7-1,0 0,1
Alternative Antriebe im ÖPNV n.a. 0,02
Stärkung von Rad- und Fußverkehr 0,5-0,8 0,1
Betriebliches Mobilitätsmanagement n.a. 0,04
Sprit-Spar-Trainings 0,4-0,8 0,04
1 Mio. E-Autos bis 2020/Kaufprämie und Ladesäulen 0,7 0,5-0,7
Reise- und Mobilitätsmanagement beim Bund 0,15-0,3 Nach 2020
Erd- und Flüssiggasantrieb 0,25 0-0,25
Summe 6,55-9,3 1,14-1,59
Quelle: Klimaschutzbericht 2016/Zusammenstellung: roe

An mehreren Stellen wird deutlich, dass die Bundesregierung – namentlich das BMVI – die selbst auferlegten Aufgaben nicht rechtzeitig in Angriff genommen hat oder 2014 eine unrealistisch schnelle Umsetzung unterstellt hat.

Pläne für Straßenverkehr im Rückstand

So ist zum Beispiel für eine verbrauchsabhängige Staffelung der Lkw-Maut eine Änderung der EU-Wegekostenrichtlinie nötig. Aus dem Bericht geht stark verklausuliert hervor, dass die Regierung in dieser Hinsicht anscheinend wenig unternommen hat. Auf EU-Ebene ist noch nicht einmal der Prozess für eine Lkw-Verbrauchsnorm abgeschlossen.

Die im Aktionsprogramm enthaltene Förderrichtlinie für emissionsarme Nutzfahrzeuge soll nun Mitte 2017 in Kraft treten und offenbar aus Mautkompensationsmitteln bestritten werden.

Im Pkw-Bereich rechnet der Bund nun auch offiziell nicht mehr damit, dass Ziel von einer Million Elektrofahrzeuge bis 2020 zu erreichen; jedenfalls ist die Spanne für die CO2-Einsparung durch diese Maßnahme deutlich nach unten geöffnet worden.

Beim Lkw hingegen wird die Elektrifizierung seitens des Umweltministeriums anscheinend mit hohem Tempo verfolgt: Die vor einiger Zeit bewilligten zwei Pilotprojekte für Oberleitungs-Lkw sollen zu Beginn des Jahres 2019 in Betrieb gehen.

Bahn verspätet sich

Bei der Schiene hingegen liegen wichtige Elektrifizierungsvorhaben wie die „Südbahn“ Ulm-Bodensee und München-Lindau so weit zurück, dass sie nicht vor 2020 abgeschlossen werden können.

Kein Lichtblick bei Fuß- und Radverkehr

Korrigiert 22.12./14:30  Auch beim Fuß- und Radverkehr gibt es keinen Lichtblick. Statt 0,5 bis 08 Mio. t Minderungsbeitrag werden jetzt nur noch 0,1 Mio. t erwartet. (in einer früheren Version des Artikel war durch ein Versehen davon die Rede, der jetzt erwartete Minderungsbeitrag liege 0,2 Mio. t über der Prognose von 2014)

Externer Link: Klimaschutzbericht 2016

Manipulationsverdacht gegen deutschen Premiumhersteller

Laut Transport & Environment (T&E), dem europäischen Dachverband ökologisch ausgerichteter Verkehrsverbände, liegt Mercedes mit einer Abweichung von durchschnittlich 54 Prozent und sogar 56 Prozent bei A- und E-Klasse weit vor allen anderen Herstellern. Nach Einschätzung von T&E sind bestenfalls 50 Prozent durch legale Ausnutzung der Lücken im NEFZ-Messzyklus erklärbar. Audi und Smart liegen ganz knapp unter dieser Schwelle. Als Datengrundlage für den Realverbrauch wurde das Portal Spritmonitor herangezogen.

Der Verband fordert daher die EU-Kommission und die nationalen Zulassungsbehörden auf, Mercedes-Modelle sowie die das Volkswagen-Konzerns auf Manipulationen für den Kraftstoffverbrauch zu untersuchen. Ein zukünftige Regulierung der Verbrauchsangaben müsse ferner vorschreiben, dass die Abweichung nach oben maximal 10 Prozent betragen dürfe.

Streit über Aussagekräftigkeit von Prozentzahlen

Laut T&E ist die Abweichung zwischen Norm- und Realverbrauch von durchschnittlich 9 Prozent im Jahr 2001 auf 42 Prozent im Jahr 2015 gestiegen. Vertreter der Automobilindustrie machen allerdings darauf aufmerksam, dass Prozentzahlen alleine nicht aussagekräftig genug sind: Bei den früher deutlich höheren Normverbräuchen sei ein Liter Mehrverbrauch im Realbetrieb weniger ins Gewicht gefallen als bei den deutlich sparsameren Fahrzeugen heute.

Ferner könne auch der Anteil der Firmenwagen mit potenziell verbrauchsunsensiblen Fahrern unterschiedliche Abweichungen zwischen Norm- und Realverbrauch zur Folge haben. Beispielsweise liegt der 5er-BMW, der zu 90 Prozent an Firmenkunden verkauft wird, über der 50-Prozent-Schwelle, während Fiat mit hohem Privatkundenanteil bei 35 Prozent Abweichung liegt. (roe)

Externer Link: T&E-Report Mind the Gap 2016 (englisch)

Aufgefischt 21.12.2016

Das Bundeskabinett hat laut BMVI am Mittwoch den Gesetzentwurf für das Schienenlärmschutzgesetz verabschiedet, mit dem ab Ende 2020 laute Güterwagen im Grundsatz auf dem deutschen Netz verboten werden sollen (siehe hier).

In Münchener Rathaus sieht sogar die CSU-Fraktion die vom Bundesumweltministerium vorgeschlagene Plakettenlösung mit Sympathie, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Verursacher des Stickoxid-Problems seien nun einmal die Dieselfahrzeuge, vor allem ältere.

Der erste Tunnel für das Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 ist durchschlagen worden, berichtet unter anderem die Stuttgarter Zeitung. Der grüne Oberbürgermeister Fritz Kuhn sprach sich bei dieser Gelegenheit dafür aus, dass der juristische Streit über die Aufteilung der Mehrkosten nicht das Bauprojekt belasten darf. (roe)

Ausbildung in der Seeschifffahrt lahmt weiter

Das Ziel, die Ausbildung von Seeleuten am Schifffahrtsstandort Deutschland zu stabilisieren oder gar zu steigern, ist nur teilweise gelungen. Das geht aus dem Evaluationsbericht der Bundesregierung für die Berichtsjahre 2013-2015 hervor, der in der vergangenen Woche dem Bundestag zugeleitet wurde.

Anfang 2013 hat der Bund die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland einrichten lassen, an die für ausgeflaggte Schiffe, auf denen nicht in einem festgelegten Mindestaumfang Seeleute ausgebildet werden, eine Ablösegebühr zu zahlen ist. Aus den Stiftungsmitteln wird dann die Ausbildung von Seeleuten gefördert. Von der Möglichkeit, auszubilden statt den Ablösebetrag zu leisten, haben die Reeder nur in rund 7 Prozent der Fälle Gebrauch gemacht. Außerdem hat der Bund die Ausflaggungsgebühren erhöht.

Schiffsmechaniker bleibt Sorgenkind

Bei den Schiffsmechanikern ist die Zahl der von der Stiftung geförderten dualen Ausbildungsverhältnisse im Berichtszeitraum kontinuierlich von 542 auf 499 zurückgegangen. Das deckt sich in der Tendenz mit den Angaben des BMVI auf eine Kleine Anfrage der Linken hin, die die Gesamtzahl der Ausbildungsverhältnisse erfragt hatte. 2007 – vor der Finanzkrise – hatte es knapp 900 Ausbildungsverhältnisse gegeben. Der Abschluss als Schiffsmechaniker gilt als Schlüssel für weitere Ausbildungswege in der maritimen Wirtschaft.

Eindeutig gestiegen ist die Zahl der Ausbildungsverhältnisse für Nautische Offiziersassistenten (NOA), und zwar von 33 auf 84. Keine klare Tendenz gibt es bei Technischen Offiziersassistenten (gut 40) und Offizieren in der Erfahrungszeit (rund 600).

Höhere Förderung für Offiziere

Bemerkenswert ist, dass die Stiftung die Fördersätze für Ausfahren der Patente von Offizieren 2014 deutlich angehoben hat, und zwar von 6300 bzw. 7000 EUR auf 8000/9500 EUR je Quartal. Für die übrigen Ausbildungen blieb die Förderung unverändert. Eine Begründung liefert der Bericht des Bundes nicht. Auf das Ausfahren der Patente entfallen fast drei Viertel der gesamten Förderung.

Die Stiftung hat im Berichtszeitraum rund 67 Mio. EUR eingenommen und 54 Mio. EUR Förderung ausgeschüttet. Die „sonstigen Aufwendungen“ der Stiftung beliefen sich auf 7 Prozent der Fördersumme. (roe)

Externe Links:

Evaluationsbericht des Bundes zur Novelle des Ausflaggungsrechts

Antwort auf die Kleine Anfrage der Linken zu Beschäftigung und Ausbildung

Gnadenfrist für graue und rosa „Lappen“

Der Bundesrat hat am Freitag überraschend beschlossen, den vom eigenen Verkehrsausschuss vorgeschlagenen Fahrplan für den Umtausch unbefristeter Führerscheine in neue befristete EU-Kartenführerscheine nicht als Maßgabe in die Novelle der Fahrerlaubnis-Verordnung aufzunehmen. Mit diesem Schritt wollten die Verkehrspolitiker der Länder den laut EU-Recht bis 2033 abzuschließenden Umtausch alter Führerscheine zeitlich entzerren (siehe hier). Dem Vernehmen nach ist in den letzten Monaten die Skepsis gewachsen, ob der vorzeitige Umtausch bei den Bürgern Zustimmung findet.

„Bus“ oder „Lkw“?

In der strittigen Frage, ob ein Busführerschein für alle zur Personenbeförderung ausgelegte Fahrzeuge zwischen 3,5t und 7,5t mit bis zu acht Passagierplätzen nötig ist (siehe hier), haben die Länder hingegen eine EU-rechtskonforme Lösung gefunden: In einer abschließenden Aufzählung werden 13 Fahrzeugkategorien genannt, für die auch ein Lkw-Führerschein (mindestens C1) reicht. Die Spanne reicht von Notfall- und Behördeneinsatzfahrzeugen über Verkaufswagen bis hin zu Wohnmobilen. Busse im engeren Sinne sind nicht darunter.

Begleitender Fahrer muss Vorbild sein

Beim „begleiteten Fahren“ haben die Länder sichergestellt, dass die Begleitperson weiterhin mindestens fünf Jahre ununterbrochen einen EU-/EWR- oder schweizerischen Führerschein besessen haben muss. Die Bundesregierung wollte diese Bedingung lockern. Nach Einschätzung der Länder wäre es dann über möglich geworden, dass auch Begleiter zugelassen werden, denen der Führerschein in den vergangenen fünf Jahren wegen Alkohol oder Drogen entzogen worden ist. (roe)

Externe Links:

Verordnungsentwurf der Bundesregierung

Beschluss des Bundesrates

Aufgefischt 20.12.2016

Das BMVI hat laut eigener Mitteilung vier Förderbescheide für automatisiertes und vernetztes Fahren über zusammen 15,7 Mio. EUR übergeben. Gefördert werden zwei Projekte auf dem digitalen Testfeld Autobahn und zwei innerstädtische Projekte in Braunschweig und Kassel. Der Fördertopf hat ein Volumen von 100 Mio. EUR.

Laut einer repräsentativen Umfrage des Deutschen Verkehrssicherheitsrats sind 51 Prozent der Befragten überzeugt, dass sich die Unfallursache Ablenkung am besten durch härtere Strafen bekämpfen lässt. Wie das Gremium mitteilte, sprechen sich 43 Prozent für mehr Überwachung und Kontrolle des Handyverbots aus, ein Viertel für die Ausweitung auf andere Geräte (Mehrfachantworten waren möglich).

Das BMVI hat für drei weitere Bundesfernstraßenprojekte in NRW im Gesamtvolumen von 285 Mio. EUR die Baufreigabe erteilt, meldet das Landesverkehrsministerium. Es handelt sich um den Ausbau der A43 zwischen Bochum-Riemke und Herne, die Ortsumfahrung Sinsteden (B59) und – gemeinsam mit Hessen – die Ortsumfahrung Bad Karlshafen (B83). (roe)

Länder fürchten Entmachtung

Erstes Kernelement ist, dass künftig die Öffentlichkeit auch bei Raumordnungsverfahren beteiligt wird. Zweites Kernelement ist die Anpassung der maritimen Raumplanung – zum Beispiel für Offshore-Windparks – an das EU-Recht und die Pflicht, sich dabei mit den Nachbarstaaten abzustimmen. Drittens will sich der Bund ermächtigen lassen, bei Bedarf länderübergreifende Pläne zum Hochwasserschutz sowie Standortkonzepte für Häfen und Flughäfen aufzustellen.

Ein Novum ist, dass bei Trassen- und Standortplanungen nicht nur die vom Vorhabensträger für denkbar gehaltenen Alternativen auf ihre Vereinbarkeit mit der Raumplanung geprüft werden müssen, sondern auch andere „ernsthaft in Betracht kommende Standort- und Trassenalternativen“. In Fachkreisen ist jedoch zu hören, dass das bereits der heutigen Praxis entspreche.

Kritik an Bundes-Standortkonzepten

Die Länderkammer kritisiert in ihrer am Freitag beschlossenen Stellungnahme vor allem den dritten Punkt: Verbindliche Standortkonzepte des Bundes für Häfen und Flughäfen, bei denen nur das das „Benehmen“ mit den Ländern herzustellen ist, würden die Länderkompetenzen beschneiden. Erst recht kein Bedarf bestehe für vom Bund aufgestellte Pläne zum Hochwasserschutz. Die Zusammenarbeit der Länder untereinander funktioniere. (roe)

Externe Links:

Gesetzentwurf zur Neuregelung raumordnungsrechtlicher Vorschriften

Stellungnahme des Bundesrat zum Gesetzentwurf

Grünes Licht für Ausbaugesetze

Der Bundesrat hat am Freitag die auf dem BVWP 2030 basierenden Gesetze für den Ausbau von Straße, Schiene und Wasserstraße abschließend gebilligt.

Der baden-württembergische Landesverkehrsminister Winfried Hermann bemängelte, dass speziell im Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) noch viele Projekte aus vergangenen Planungsperioden mitgeschleppt werden. In neuen BVWP seien wiederum viele Projekte noch unbewertet „und nichts priorisiert.“ (roe)