Der Bundesrat hat am Freitag überraschend beschlossen, den vom eigenen Verkehrsausschuss vorgeschlagenen Fahrplan für den Umtausch unbefristeter Führerscheine in neue befristete EU-Kartenführerscheine nicht als Maßgabe in die Novelle der Fahrerlaubnis-Verordnung aufzunehmen. Mit diesem Schritt wollten die Verkehrspolitiker der Länder den laut EU-Recht bis 2033 abzuschließenden Umtausch alter Führerscheine zeitlich entzerren (siehe hier). Dem Vernehmen nach ist in den letzten Monaten die Skepsis gewachsen, ob der vorzeitige Umtausch bei den Bürgern Zustimmung findet.
„Bus“ oder „Lkw“?
In der strittigen Frage, ob ein Busführerschein für alle zur Personenbeförderung ausgelegte Fahrzeuge zwischen 3,5t und 7,5t mit bis zu acht Passagierplätzen nötig ist (siehe hier), haben die Länder hingegen eine EU-rechtskonforme Lösung gefunden: In einer abschließenden Aufzählung werden 13 Fahrzeugkategorien genannt, für die auch ein Lkw-Führerschein (mindestens C1) reicht. Die Spanne reicht von Notfall- und Behördeneinsatzfahrzeugen über Verkaufswagen bis hin zu Wohnmobilen. Busse im engeren Sinne sind nicht darunter.
Begleitender Fahrer muss Vorbild sein
Beim „begleiteten Fahren“ haben die Länder sichergestellt, dass die Begleitperson weiterhin mindestens fünf Jahre ununterbrochen einen EU-/EWR- oder schweizerischen Führerschein besessen haben muss. Die Bundesregierung wollte diese Bedingung lockern. Nach Einschätzung der Länder wäre es dann über möglich geworden, dass auch Begleiter zugelassen werden, denen der Führerschein in den vergangenen fünf Jahren wegen Alkohol oder Drogen entzogen worden ist. (roe)
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