Länder fürchten Entmachtung

Erstes Kernelement ist, dass künftig die Öffentlichkeit auch bei Raumordnungsverfahren beteiligt wird. Zweites Kernelement ist die Anpassung der maritimen Raumplanung – zum Beispiel für Offshore-Windparks – an das EU-Recht und die Pflicht, sich dabei mit den Nachbarstaaten abzustimmen. Drittens will sich der Bund ermächtigen lassen, bei Bedarf länderübergreifende Pläne zum Hochwasserschutz sowie Standortkonzepte für Häfen und Flughäfen aufzustellen.

Ein Novum ist, dass bei Trassen- und Standortplanungen nicht nur die vom Vorhabensträger für denkbar gehaltenen Alternativen auf ihre Vereinbarkeit mit der Raumplanung geprüft werden müssen, sondern auch andere „ernsthaft in Betracht kommende Standort- und Trassenalternativen“. In Fachkreisen ist jedoch zu hören, dass das bereits der heutigen Praxis entspreche.

Kritik an Bundes-Standortkonzepten

Die Länderkammer kritisiert in ihrer am Freitag beschlossenen Stellungnahme vor allem den dritten Punkt: Verbindliche Standortkonzepte des Bundes für Häfen und Flughäfen, bei denen nur das das „Benehmen“ mit den Ländern herzustellen ist, würden die Länderkompetenzen beschneiden. Erst recht kein Bedarf bestehe für vom Bund aufgestellte Pläne zum Hochwasserschutz. Die Zusammenarbeit der Länder untereinander funktioniere. (roe)

Externe Links:

Gesetzentwurf zur Neuregelung raumordnungsrechtlicher Vorschriften

Stellungnahme des Bundesrat zum Gesetzentwurf

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