BMVI legt neue Mautberechnung offen

Laut der am Donnerstagnachmittag ins Internet gestellten neuen Einnahmeprognose erhöhen sich die Einnahmen von gebietsfremden Kfz sogar, und zwar auf um rund 140 Mio. EU auf 834 Mio. EUR.

Unverändert geblieben gegenüber der Prognose von 2015 sind die teilweise aus dem Jahr 2004 stammenden Datengrundlagen. Die damalige Prognose versuchte aber den Zustand im Jahr 2013 zu beschreiben, während die neue Prognose auf das Jahr 2019 abhebt. In diesem Jahr soll die Pkw-Maut nach Vorstellung von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt „scharfgeschaltet“ werden.

Unterstellt wurde, dass der Anteil der ausländischen Pkw an den Ein- und Durchreisen von 47 Prozent auf 50 Prozent steigt und der ausländische Pkw-Verkehr in Deutschland jährlich 3 Prozent zulegt.

Präzisiert wurden die Einschätzung der Anteile von Diesel- und Benziner. 2015 wurde noch ein Anteil von 25 Prozent Diesel-Pkw angenommen. Auf Basis von Daten des Autoherstellerverbandes ACEA ergibt sich nun ein Dieselanteil von gut 53 Prozent. Da sich die Mautsätze an der Systematik der Kfz-Steuer orientieren, ergeben sich also höhere Einnahmen. Wie schon 2015 wurde aber nicht untersucht, wie sich die Flotten der verschiedenen Staaten detailliert nach Hubraumgrößen zusammensetzen.

Deutlicher Verkehrszuwachs erwartet

Bei der Aufschlüsselung nach Reisezwecken ergeben sich überwiegend wesentlich höhere Mauteinnahmen.

Gestiegen, und zwar von 124.000 im Jahr 2013 auf aktuell 167.000, ist die Zahl der täglichen Arbeitspendler, die eine Jahresvignette kaufen werden, sofern sie mit dem Pkw zur Arbeit fahren. Die Zahl der „Wochenendpendler“ stieg von 320.000 auf 402.000.

Mutig erscheinen die Annahmen zur Entwicklung von Urlaubsreisen mit Übernachtung: Hier wurden die Steigerungsraten der Jahre 2011-2013 – also der ersten Phase der Erholung nach der Finanz- und Wirtschaftskrise – bis 2019 fortgeschrieben. Ergebnis ist, dass dieser Einnahmeposten um mehr als die Hälfte von 82,6 Mio. auf 135 Mio. EUR/Jahr zulegt. Ähnlich wurde mit sonstigen Privatreisen mit Übernachtung umgegangen.

Deutlich höher sind die Einnahmen aus Privatreisen ohne Übernachtung und dem „kleinen Grenzverkehr“. Hier schlägt vor allem die Annahme eines insgesamt deutlich gestiegenen grenzüberschreitenden Verkehrs durch.

Praktisch unverändert geblieben sind die Mauteinnahmen von Geschäftsreisenden mit und ohne Übernachtung.

Externer Link: Pkw-Maut-Einnahmeprognose für gebietsfremde Pkw, Januar 2017

Rechnungshof nimmt Autobahngesellschaft unter die Lupe

Das geht aus einer Präsentation des BRH für die Verkehrsetat-Berichterstatter im Bundestags-Haushaltsausschuss hervor. „Ich halte die Unterlage für hervorragend geeignet, für Problembewusstsein über den Kreis der Verkehrs- und Haushaltspolitiker hinaus zu sorgen“, sagte die SPD-Berichterstatterin Bettina Hagedorn.

Wer entscheidet über Mauthöhe und Neubau?

Als besonders kritisch sieht er die Absicht der Bundesregierung an, der Gesellschaft mittelfristig Sinne eines geschlossenen Finanzierungskreislaufs Straße das Erhebungsrecht für Lkw- und Pkw-Maut einzuräumen, ohne dass das Parlament diesen Stufenplan stoppen kann. Damit werde die parlamentarische Kontrolle praktisch ausgehebelt. Derzeit wird die Maut erst im allgemeinen Haushalt vereinnahmt und nur per Parlamentsbeschluss den Verkehrsinvestitionen zugewiesen.

Ungelöst bleibe auch, wer über die Priorisierung der einzelnen Neu- und Ausbauprojekte entscheidet. Verklausuliert deutet der BRH an, dass die Gesellschaft versucht sein könnte, solche Projekte vorzuziehen, die möglichst hohe Mauteinnahmen versprechen,

Wer entscheidet über Rechtsform?

Als weiteren kritischen Punkt sieht der BRH die Gesellschaftsform an. Unter den Gesichtspunkten Transparenz und Kontrolle liegt die GmbH deutlich vor der Aktiengesellschaft. Werde die Gesellschaft als GmbH gegründet, bliebe bei der Evaluierung nach vier Jahren nur die Alternative Aktiengesellschaft übrig. Das Risiko bestehe darin, dass die Bundesregierung über eine Umwandlung ohne Mitsprache des Parlaments entscheiden könne. „Eine Aktiengesellschaft lehne ich nach den Erfahrungen mit der Deutschen Bahn AG ab“, sagte die SPD-Verkehrsetat-Berichterstatterin Bettina Hagedorn gegenüber dem Verkehrsbrief. Dem Bundesfinanzministerium wird nachgesagt, dass es trotz der Festlegung auf eine GmbH weiter mit einer AG liebäugelt.

Welche Kontrollrechte gibt es?

Ungewohnt vehement fordert der Bundesrechnungshof Prüfrechte für die Gesellschaft ein und macht sogar einen Formulierungsvorschlag. Bisher fehlt im Gesetzentwurf dazu jegliche Regelung, so dass der Rechnungshof nur sehr eingeschränkte Prüfrechte hätte. Mit dieser Forderung kann sich Hagedorn identifizieren: „Wir wollen keine Wiederholung von DB AG und LuFV.“

Wieviel Kredit darf die Gesellschaft aufnehmen?

Ein weitere Regelungslücke sieht der BRH in der Frage der Kreditfähigkeit. Grundsätzlich ist eine GmbH immer kreditfähig. Eine unbeschränkte Kreditfähigkeit lehnt der Rechnungshof ab, kann sich aber Liquiditätsdarlehen des Bundes vorstellen. Falls dennoch eine Kreditfähigkeit gewünscht ist, sollte sie mit einer Staatsgarantie ergänzt werden, um die Zinsen zu verringern. „Die SPD-Fraktion hat schon seit Anfang 2016 vorgeschlagen, das maximale Kreditaufnahmevolumen insgesamt auf die Höhe der jährlichen Mauteinnahmen zu deckeln“, sagte Hagedorn.

Welche Privatisierungsspielräume gibt es?

Der BRH sieht in der Ermächtigung für die Gesellschaft, sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Dritter zu bedienen, ein Einfallstor für Privatisierungen durch die Hintertür, zum Beispiel in Form von großräumigen Netz-ÖPP. Die Aussage der Bundesregierung im Begründungsteil, dass eine solche „funktionale Privatisierung“ nicht beabsichtigt sei, reicht nach seiner Ansicht nicht aus.

Fragezeichen über Personalübernahme

Bei der Überführung von Personal, Gerät und Anlagen sieht der BRH noch große Abgrenzungsschwierigkeiten auf Bund und Länder zukommen. Als Beispiel nennt er Baden-Württemberg, wo die Straßenbauverwaltung von Autobahn bis Kreisstraße integriert bei den vier Regierungspräsidien aufgehängt ist.

Unterdessen werden auch in wirtschaftsnahen Fachkreisen Zweifel am Konzept des Bundes für die Personalübernahme geäußert. Die umfangreichen Möglichkeiten für die bisherigen Landesbeschäftigten, sich dem Wechsel zum Bund zu entziehen, würden ein hohes Risiko in sich bergen, dass der Bund am Ende ohne die Mitarbeiter für Planung und Baufsicht dasteht, die er haben möchte. Die Zusage zur Weiterbeschäftigung am bisherigen Arbeitsort erschwere es, die aus einer stärkeren Bündelung erhofften Effizienzvorteile zu erzielen.

Zu hoffen sei nur, dass durch den Wegfall der bisherigen Ping-Pong-Abstimmungsprozesse zwischen Bund und Ländern so viel Kapazität freigesetzt wird, um auch mit weniger Personal mehr Leistung erbringen zu können.

Zweifel am Zeitplan

Hagedorn zeigte sich angesichts der vielen offenen Punkt skeptisch zum Wunsch der Regierung, das Gesetzespaket bis Ende März zu verabschieden. „Eine seriöse Beratung mit diversen Anhörungen durch die Abgeordneten ist in dem von der Regierung vorgesehenen Zeitplan vollkommen unmöglich – deswegen wäre es unverantwortlich, ihn einzuhalten.“ Dem Vernehmen nach sind schon jetzt vier Anhörungen im Gespräch. (roe)

Aufgefischt 20.1.2017

Am heutigen Freitag beginnt mit einem symbolischen Spatenstich der Ausbau der Bahnstrecke Emmerich-Oberhausen, der Fortsetzung der niederländischen Betuwe-Linie aus den niederländischen Häfen Rotterdam und Amsterdam. Laut Mitteilung des BMVI werden rund 1,5 Mrd. EUR investiert, davon trägt der Bund 750 Mio. EUR. Ein Fertigstellungstermin wird nicht genannt.

Ein DB-Vertreter erläutert im Main-Echo die Überlegungen und Untersuchungen zur sogenannten „Mottgers-Spange“, mit der die überlastete Strecke Fulda-Hanau in ihrem kritischsten Abschnitt entlastet werden könnte. Derzeit sind sieben Grobvarianten im Spiel.

Der von der Berliner Bürgerinitiative „Volksentscheid Fahrrad“ eingebrachte Entwurf eines Radverkehrsgesetzes widerspricht in weiten Teilen den Vorgaben des maßgeblichen Bundesrechts für den Straßenverkehr. Das geht aus einem Rechtsgutachten hervor, das die frühere Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Auftrag gegeben hatte und das jetzt veröffentlicht worden ist. Damit wäre das Volksbegehren in der vorliegenden Form unzulässig. (roe)

Bund arbeitet an „Regelungsentwurf“ gegen Bahnlärm

Verkehrsstaatssekretär Norbert Barthle kündigte auf eine Frage des Grünen-Bahnexperten Matthias Gastel hin an, dass derzeit „ein Regelungsent­wurf über ordnungsrechtliche Maßnahmen auf stark be­fahrenen Güterstrecken“ für den Fall erarbeitet wird, dass zum Jahresende 2016 nicht die Hälfte der Güterwagen mit Flüsterbremsen unterweges war. „Der Zeitpunkt der möglichen Veröffentlichung hängt vom Abschluss der Evaluierung ab“, sagte er. Gastel sprach von einer „überraschend kurzen und zu meinem Er­schrecken unkonkrete Antwort“.

Barthle kündigte an, dass das BMVI die Wagenhalter „schon in we­nigen Tagen“ nochmals über den Stand der Evaluierung der Umrüstung informieren werde. (roe)

Berechnung der Pkw-Maut-Einnahmen weiter im Dunkel

Nach dem Mittwoch den Verbänden zur Stellungnahme zugeleiteten Referentenentwurf für die Anpassung des Infrastrukturabgabegesetzes rechnet das BMVI durch die feinere Staffelung mit 36 Mio. EUR Mehreinnahmen. Der Rechenweg wurde nicht offengelegt. Die neuen Kurzeit-Mautsätze sind Teil der Einigung zwischen Deutschland und der EU-Kommission über die Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens wegen der Pkw-Maut (siehe hier).

Bisheriges Gesetz Neuregelung
Preis Jahresvignette 10-Tages-Vignette Preis Jahresvignette 10-Tages-Vignette
0 bis < 40 Euro 5 Euro 0 bis < 20 Euro 2,50 Euro
20 bis > 40 Euro 4 Euro
40 bis < 70 Euro 10 Euro 40 bis < 70 Euro 8 Euro
70 bis 130 Euro 15 Euro 70 bis < 100 Euro 14 Euro
100 bis < 130 Euro 20 Euro
130 Euro 25 Euro
Preis Jahresvignette Zweimonatsvignette Preis Jahresvignette Zweimonatsvignette
0 bis < 40 Euro 16 Euro 0 bis < 20 Euro 7 Euro
20 bis > 40 Euro 11 Euro
40 bis < 70 Euro 22 Euro 40 bis < 70 Euro 18 Euro
70 bis 130 Euro 30 Euro 70 bis < 100 Euro 30 Euro
100 bis < 130 Euro 40 Euro
130 Euro 50 Euro

Mit der feineren Staffelung der Kurzzeitvignetten und deren Tarifhöhe werde die Pkw-Maut noch stärker an den Staffelungsvorgaben der EU-Eurovignetten-Richtlinie 1999/62/EG ausgerichtet, schreibt das BMVI in der Begründung.

Zweistufige Entlastung verringert Mindereinnahmen

In einem separaten Schritt werden die Euro-6-Pkw bei der Kfz-Steuer noch einmal stärker entlastet als bisher vorgesehen, um das Argument einer Ausländer diskriminierenden 1:1-Kompensation zu entkräften. Laut Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums für eine Änderung des zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes werden die Entlastungsbeträge je angefangene 100cm3 Hubraum für Euro-6-Benzin-Pkw von 2 auf 2,45 EUR und für Diesel von 5 auf 5,45 EUR erhöht.

Zum 1. Januar 2021 soll die Entlastung „in Erwartung weiterer technischer Fortschritte bei der Reduzierung von Abgasschadstoffen“ wieder auf 2,32 bzw. 5,32 EUR verringert werden. Ganz offensichtlich sollen damit aber auch die Mindereinnahmen durch den absehbar steigenden Anteil von Euro-6-Pkw gemindert werden: Das BMF erwartet für 2019 Mindereinnahmen von 100 Mio. EUR und für 2020 120 Mio. Nach dem Zurückfahren der Entlastung starten die Mindereinnahmen 2021 wieder bei 100 Mio. EUR und steigen dann über 110 Mio. EUR 2022 auf 125 Mio. EUR im Jahr 2023.

Kritik an Form der Verbändeanhörung

Übereinstimmend warfen die Verbände dem BMVI und dem BMF vor, abermals viel zu wenig Zeit für die Stellungnahme einzuräumen. Die Entwürfe waren am späten Mittwochnachmittag versandt worden, am Donnerstagabend lief die Frist ab. „Wir empfinden diese Verbändeanhörung als eine Provokation und als ein pseudodemokratisches Verfahren“, schrieb der Verkehrsclub Deutschland (VCD) in einer am Donnerstag veröffentlichten Erklärung. Er forderte, die Pkw-Maut in ihrer jetzigen Form zu beerdigen und stattdessen in der nächsten Legislaturperiode eine fahrleistung- und emissionsabhängige Maut einzuführen.  (roe)

Aufgefischt 19.1.2017

Der Bundesrechnungshof warnt laut Spiegel online erneut vor einer Autobahnprivatisierung durch die Hintertür. Ansatzpunkt ist die Gesetzesformulierung, der Bund könne sich zur Erledigung seiner Aufgaben Dritter bedienen. Der BRH warnt außerdem, dass die Bundesregierung die jetzt als GmbH vorgesehene Autobahngesellschaft nach der Evaluierung nach vier Jahren ohne Beteiligung des Parlaments in eine AG umwandeln könne.

Der Bau der neuen A6-Neckarbrücke im Rahmen des ÖPP-Ausbaus Wiesloch-Weinsberg beginnt, berichtet die Südwestpresse. Besondere Herausforderung ist, mitten in der Bauphase für die Dauer der Bundesgartenschau 2019 in Heilbronn eine uneingeschränkte Befahrbarkeit mit sechs Fahrstreifen zu gewährleisten. Die Neckarbrücke ist eine der maroden Autobahnbrücken, für deren Ersatzneubau der Instanzenzug verküzt wurde.

Laut einem Bericht des Stern sollen im Abgasskandal erheblich mehr E-Mails im BMVI über Privataccounts gelaufen sein als bisher bekannt.

Die Modellflieger sehen nach einem Bericht des Technikportals heise.de ihr Hobby durch die Drohnenverordnung des BMVI bedroht. Auch SPD-Fraktionsvize Sören Bartol prognostiziert noch „erheblichen Diskussionsbedarf im Bundesrat“. (roe)

Drohnen-Flugbetrieb wird reguliert

Das Kabinett hat am Mittwoch eine Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten gebilligt. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Grundsätzlich gilt, dass Drohnen nur in Sichtweite des „Piloten“ betrieben werden dürfen. Ausnahmen sind für gewerbliche Nutzer möglich. Außerdem darf die Flughöhe 100m nicht überschreiten. Nur auf zugelassenen Modellfluggeländen sind Flüge über 100m zulässig.

Absolute Flugverbote gelten in Kontrollzonen von Flugplätzen, über Verfassungsorganen, Bundes- oder Landesbehörden, Industrieanlagen, Wohngrundstücke, Naturschutzgebiete, Menschenansammlungen sowie Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften.

Über Wohngebieten sind Drohnen mit Video-, Ton- oder Funkaufzeichnung bzw. Übermittlung verboten, um die Privatsphäre der Bürger zu schützen.

Die Vereinigung Cockpit, die sich wegen wiederholter Beinahe-Zusammenstöße von Drohnen mit Flugzeugen für die Neuregelung eingesetzt hatte, begrüßte die Lösung im Grundsatz. Die Pilotengewerkschaft hätte aber eine echte Registrierungspflicht auch für leichte Drohnen statt der jetzt vorgesehenen Kennzeichnungspflicht bevorzugt, „denn über die Kennzeichnung allein wird sich nicht in jedem Schadensfall der tatsächliche Betreiber ermitteln lassen“, sagte VC-Pressesprecher Markus Wahl.

Aus Sicht der VC müsse außerdem ein „Drohnenführerschein“ schon ab einem Gewicht von 250g verpflichtend sein. „Eine 250-Gramm-Drohne durchschlägt eine Helikopterscheibe bei einer Kollision problemlos. Das kann fatale Folgen haben.“

Externer Link: Faltblatt mit den wichtigsten Regeln

Mehr Realismus für Schifffahrt an der Elbe

Statt 1,60m an 345 Tagen im Jahr auf Basis des Gleichwertigen Wasserstandes 1989 (GlW 89*) sollen es nun nur noch 1,40m auf Basis des neuen GlW 2010 sein. Das sieht das Gesamtkonzept Elbe vor, dessen Endfassung am Mittwoch veröffentlicht wurde.

Das Wort „Ausbau“ bleibt Tabu

Zur Erläuterung heißt es, dass das Unterhaltungsziel 1,60m nur mit „stromregelnden Maßnahmen“ und unter Vermeidung zusätzlicher Erosion nicht erreichbar gewesen wäre. Der GlW 89* war anhand von Wasserständen in ausgewählten Jahren des Zeitraums 1973-1989 ermittelt worden und galt zuletzt als viel zu optimistisch. Deswegen konnte das Ziel in den vergangenen Jahren auch nie erreicht werden. Der neue GlW 2010 beruht auf dem Durchschnitt der Jahre 1991-2010.

Als Ausgleich für die Verringerung wird der Schifffahrt in Aussicht gestellt, dass sie bei Niedrigwasser mit bis zum 20cm mehr Fahrrinnentiefe gegenüber dem Ist-Zustand und damit mehr Verlässlichkeit rechnen kann. Das sei allein mit stromregelnden Maßnahmen möglich.

Es bleibt jedoch dabei, dass ein „Ausbau“ zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse nicht zulässig ist. „Flussbauliche Maßnahmen werden jedoch akzeptiert, wenn sie zugleich ökologischen, wasserwirtschaftlichen und verkehrlichen Zielen dienen und diese Ziele in sinnvoller Weise verbinden.“

Bekenntnis zu Pilotstrecke Klöden

Anders als mancherorts erhofft enthält das Konzept weder eine konkreten Maßnahmenliste noch belastbare Terminfestlegungen. Angefügt ist lediglich ein 55 Positionen umfassender Katalog von „Maßnahmenoptionen“. Sie sollen in einem sogenannten Anschlussprozess (siehe unten) diskutiert und beschlossen werden.

Lediglich einige bereits weit fortgeschrittene Maßnahmenvorschläge werden beispielhaft im Gesamtkonzept aufgeführt. Dazu gehört die Pilotmaßnahme Klöden (zwischen Torgau und Wittenberg), wo die umweltverträgliche Stabilisierung der Flusssohle ausprobiert werden soll. Sie soll „zügig“ umgesetzt werden. Bis Ende 2017 sollen erste Finanzierungs- und Zeitpläne für einzelne Maßnahmen vorliegen, aus denen auch die Zuständigkeiten klar hervorgehen.

Nur vage Festlegungen für „Reststrecke“

Der Vorbehalt des Anschlussprozesses gilt auch für die Wiederherstellung besserer Schiffbarkeit auf der sogenannten „Reststrecke“ bei Dömitz. Das Konzept sieht vor, untersuchen zu lassen, „welche Möglichkeiten zur Anpassung dieses Elbabschnittes unter Maßgabe der verkehrlichen und ökologischen Zielstellungen bestehen“.

Beratergremium wird zum Beirat

Für den Anschlussprozess wird als Schnittstelle zwischen Verbänden und Verwaltungen und Hauptarbeitsgremium eine Bund-Länder-Kommission eingerichtet. Die Verbände selbst werden in einem Beirat organisiert, der weitgehend dem Beratergremium für das Gesamtkonzept Elbe entspricht. Der Beirat soll die Bund-Länder-Kommission möglichst im Konsens bei der Umsetzung des Gesamtkonzepts beraten. Für die abschließenden politischen Entscheidungen ist ein Bund-Länder-Gremium zuständig – nicht zu verwechseln mit der Kommission. (roe)

Externe Links:

Gesamtkonzept Elbe

Katalog der Maßnahmenoptionen

Aufgefischt 18.1.2017

Der Schienengüterverkehr im oberen Elbtal zur tschechischen Grenze hin hat von 2014 auf 2015 um gut 15 Prozent zugenommen, in der Nacht um knapp 12 Prozent. Der Personenverkehr legte sogar um über 50 Prozent zu, berichten die Dresdner Neuesten Nachrichten unter Berufung auf Angaben des BMVI gegenüber dem örtlichen Linken-Bundestagsabgeordneten André Hahn. Das Ministerium sei aber eine Auskunft schuldig geblieben, was sie unternehme, um den Bahnlärm zu mindern.

Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann ist laut Badischer Zeitung mit einem neuerlichen Versuch gescheitert, auf einer Teilstrecke der Autobahn A81 ein Tempolimit anzuordnen. Er hatte seinen Vorstoß mit illegalen Autorennen begründet, der Koalitionspartner CDU befürchtet indes eine Salamitaktik für weitere Tempolimits.

Die 2004 gegründete Bürgerinitiative „Lärmgeplagtes Niederseelbach“ beklagt laut Wiesbadener Zeitung, das sich die von ihr erzwungene Lärmschutzwand an der Autobahn A3 infolge nachträglicher Verringerung der Höhe aus Kostengründen weitgehend wirkungslos geblieben ist. Die Bürgerinitiative will sich jetzt auflösen.

Starnberg möchte laut Süddeutscher Zeitung die bereits rechtskräftig planfestgestellte B2-Ortsumfahrung in Tunnelform nicht und hat 2016 eine Baufreigabe des 160 Mio. EUR teuren Projekts abgelehnt. Konsensfähige Alternativen gibt es aber nicht. (roe)

Gesamtkonzept Elbe steht

Mit der dem Gesamtkonzept sei das jahrelange Moratorium beendet worden, zeigten sich Vertreter vom Binnenschifffahrtsverband BDB, dem Binnenhafenverband BÖB, der Elbe-Allianz, der Kammerunion Elbe-Oder und der Schiffsbauverband VSM erleichtert. Die noch offenen Fragen sollen nun in einem Anschlussprozess gemeinsam bearbeitet werden. Das Konzept wird nach einem letzten redaktionellen Feinschliff voraussichtlich am Mittwoch veröffentlicht.

Karl-Heinz Ehrhardt vom BDB begrüßte, dass das Konzept „wirtschaftlichen Güterverkehr auf diesem Fluss zulässt und ermöglicht, ohne einen realistischen und machbaren Schutz der Umwelt zu vernachlässigen“. Boris Kluge ergänzte, dass es nun eine Grundlage für mehr verkehrliche Zuverlässigkeit gibt.

Dem Vernehmen nach ist es auch gelungen, eine Grundlage für die Wiederherstellung besserer Schiffbarkeit auf dem Abschnitt zwischen Magdeburg und Geesthacht zu schaffen, einem der schwierigsten Zankäpfel.

Die Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaften Elbe von Union und SPD im Bundestag, Jürgen Klimke und Dagmar Ziegler, kündigten einen Entschließungsantrag an, der eine Priorisierung der jetzt möglichen Maßnahmen vorgeben soll. (roe)