Mehr Realismus für Schifffahrt an der Elbe

Statt 1,60m an 345 Tagen im Jahr auf Basis des Gleichwertigen Wasserstandes 1989 (GlW 89*) sollen es nun nur noch 1,40m auf Basis des neuen GlW 2010 sein. Das sieht das Gesamtkonzept Elbe vor, dessen Endfassung am Mittwoch veröffentlicht wurde.

Das Wort „Ausbau“ bleibt Tabu

Zur Erläuterung heißt es, dass das Unterhaltungsziel 1,60m nur mit „stromregelnden Maßnahmen“ und unter Vermeidung zusätzlicher Erosion nicht erreichbar gewesen wäre. Der GlW 89* war anhand von Wasserständen in ausgewählten Jahren des Zeitraums 1973-1989 ermittelt worden und galt zuletzt als viel zu optimistisch. Deswegen konnte das Ziel in den vergangenen Jahren auch nie erreicht werden. Der neue GlW 2010 beruht auf dem Durchschnitt der Jahre 1991-2010.

Als Ausgleich für die Verringerung wird der Schifffahrt in Aussicht gestellt, dass sie bei Niedrigwasser mit bis zum 20cm mehr Fahrrinnentiefe gegenüber dem Ist-Zustand und damit mehr Verlässlichkeit rechnen kann. Das sei allein mit stromregelnden Maßnahmen möglich.

Es bleibt jedoch dabei, dass ein „Ausbau“ zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse nicht zulässig ist. „Flussbauliche Maßnahmen werden jedoch akzeptiert, wenn sie zugleich ökologischen, wasserwirtschaftlichen und verkehrlichen Zielen dienen und diese Ziele in sinnvoller Weise verbinden.“

Bekenntnis zu Pilotstrecke Klöden

Anders als mancherorts erhofft enthält das Konzept weder eine konkreten Maßnahmenliste noch belastbare Terminfestlegungen. Angefügt ist lediglich ein 55 Positionen umfassender Katalog von „Maßnahmenoptionen“. Sie sollen in einem sogenannten Anschlussprozess (siehe unten) diskutiert und beschlossen werden.

Lediglich einige bereits weit fortgeschrittene Maßnahmenvorschläge werden beispielhaft im Gesamtkonzept aufgeführt. Dazu gehört die Pilotmaßnahme Klöden (zwischen Torgau und Wittenberg), wo die umweltverträgliche Stabilisierung der Flusssohle ausprobiert werden soll. Sie soll „zügig“ umgesetzt werden. Bis Ende 2017 sollen erste Finanzierungs- und Zeitpläne für einzelne Maßnahmen vorliegen, aus denen auch die Zuständigkeiten klar hervorgehen.

Nur vage Festlegungen für „Reststrecke“

Der Vorbehalt des Anschlussprozesses gilt auch für die Wiederherstellung besserer Schiffbarkeit auf der sogenannten „Reststrecke“ bei Dömitz. Das Konzept sieht vor, untersuchen zu lassen, „welche Möglichkeiten zur Anpassung dieses Elbabschnittes unter Maßgabe der verkehrlichen und ökologischen Zielstellungen bestehen“.

Beratergremium wird zum Beirat

Für den Anschlussprozess wird als Schnittstelle zwischen Verbänden und Verwaltungen und Hauptarbeitsgremium eine Bund-Länder-Kommission eingerichtet. Die Verbände selbst werden in einem Beirat organisiert, der weitgehend dem Beratergremium für das Gesamtkonzept Elbe entspricht. Der Beirat soll die Bund-Länder-Kommission möglichst im Konsens bei der Umsetzung des Gesamtkonzepts beraten. Für die abschließenden politischen Entscheidungen ist ein Bund-Länder-Gremium zuständig – nicht zu verwechseln mit der Kommission. (roe)

Externe Links:

Gesamtkonzept Elbe

Katalog der Maßnahmenoptionen

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