Aufgefischt 28.12.2016

Die Stadt Leverkusen will trotz kritischer Stimmen nicht gegen den Ersatzneubau für die A1-Rheinbrücke klagen, berichtet die Welt. Noch im Januar soll das Bundesverwaltungsgericht als erste und letzte Instanz über die Klagen des „Netzwerks gegen Lärm“ entscheiden. Kontrovers eingeschätzt werden weiter die Risiken aus der Sondermülldeponie, die für einen Pfeiler des Ersatzneubaus geöffnet werden muss.

Nach einem Bericht des Hamburger Abendblatts gibt es immer noch keine Einigkeit zwischen Verkehrsministerium und Naturschützern, ob die A20 bei Bad Segeberg Fledermäuse beeinträchtigt. (roe)

Aufgefischt 27.12.2016

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat die Autoindustrie in einem Gespräch mit Nachrichtenagentur dpa (unter anderem in der Münchner Abendzeitung veröffentlich) zu einer Selbstverpflichtung aufgefordert, die Spielräume in der Abgasgesetzgebung nicht länger auszunutzen und stattdessen transparent reale Messergebnisse zu veröffentlichen.

Das BMVI hat am Dienstag die novellierte Ausnahmeverordnung für Lang-Lkw im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht. Wie erwartet werden drei Varianten des 24/25m-Lkw unbefristet genehmigt, Typ 2 nur bis Ende 2017. Für den verlängerten Sattelauflieger wird der Versuch bis Ende 2023 verlängert (siehe auch hier).

In Baden-Württemberg werden die EU-Grenzwerte für Feinstaub in der Luft in allen Städten außer Stuttgart inzwischen stabil eingehalten, meldet das Landesverkehrsministerium. Bei Stickoxiden ist es noch nicht so weit. (roe)

Aufgefischt 23.12.2016

Automatisiert fahrende Fahrzeuge sollen in Dilemmasituation zuerst Unbeteiligte schützen, dann erst die Fahrzeuginsassen. Auf diesen Grundsatz hat sich laut Welt die vom BMVI eingesetzte Ethikkommission geeinigt. Unumstritten sei auch, Sachschaden einem Personenschaden vorzuziehen.

Der Konsens des Dialogforums Schiene Nord zum Ausbau der Bahnstrecke Hamburg-Lüneburg-Uelzen gemäß „Alpha-E“-Variante wackelt, berichtet die Allgemeine Zeitung (Uelzen). Jetzt wehren sich mehrere Kommunen gegen das dritte Gleis. (roe)

Autobahngesellschaft soll keine Kredite aufnehmen

Das erklärte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble in der vergangenen Woche im Bundestag auf eine Frage des Grünen-Haushaltsexperten Sven-Christian Kindler hin. „Nach dem bisherigen Stand der Gespräche auch innerhalb der Bundesregierung ist die Ausgestaltung der Gesellschaft so, dass sie das Kriterium der Staatsferne nicht erfüllt, sodass sie nicht die Möglich­keit zur Aufnahme von Krediten hat.“ Eine Kreditermächtigung sei nicht vorgesehen, bekräftigte er. Richtig sei, dass am Anfang der Debatte der Bundeswirtschafts­minister aufgrund der Vorschläge der Fratzscher-Kommission gefordert habe, die Anlagemöglichkeiten für privater Investoren in öffentliche Infra­struktur deutlich zu verbessern. „Davon ist in dem, was wir Ihnen jetzt vorschlagen, nicht mehr die Rede.“

Im Entwurf für das Infrastrukturgesellschaftsgesetz ist vorgesehen, dass ihr der Bund die Lkw- und Pkw-Maut zur Verfügung stellt. Ergänzend kann der Bund … weitere Haushaltsmittel zur Verfügung stellen.“

Die Frage, ob die Infrastrukturgesellschaft möglicherweise Bankkredite aufnehmen oder Anleihen begeben kann, um privaten Investoren gut verzinste und trotzdem sichere Anlagemöglichkeiten zu bieten, hatte vor allem im linken Spektrum Skepsis gegenüber dem gesamten Vorhaben ausgelöst. (roe)

Erster Aufschlag für hochautomatisiertes Fahren

Wenn das Fahrzeug wegen des automatisierten Betriebs einen Unfall verursacht, sollen die Pflichthaftungshöchstbeträge gegenüber herkömmlichen Fahrzeugen auf 10 Mio. EUR für Personenschäden und 2 Mio. EUR für Sachschäden verdoppelt werden. Das geht aus dem Referentenentwurf des BMVI für eine Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes hervor, der den Betrieb von hoch- und vollautomatisierten Kfz ermöglichen soll.

Konfliktkurs mit Verbraucherschützern

Das Ministerium begründet die neue Regelung mit dem Verkehrsopferschutz. Es gilt der Grundsatz der Gefährdungshaftung: Wenn den Fahrzeugführer keine Schuld trifft, haftet zunächst der Halter. Dessen Haftpflichtversicherung und die Versicherung des Fahrzeugherstellers müssen sich dann einigen, wer die Kosten trägt.

Verbraucher- und Datenschützer hatten vor gut zwei Wochen gefordert, die Haftung für hoch- und vollautomatisiertes Fahren primär beim Hersteller anzusiedeln (siehe hier).

Lex Tesla“

Das Gesetz sieht vor, das nur solche hoch- und vollautomatisierte Fahrfunktionen genutzt werden dürfen, die den internationalen Vorschriften entsprechen. Schlüssel ist die UN-ECE-Vorschrift über Lenkanlagen, die gegenwärtig in dieser Hinsicht überarbeitet wird. Außerdem muss das Fahrzeugsystem den Fahrer rechtzeitig zur Übernahme des Steuers auffordern, wenn es an seine Grenzen stößt. Wie aus dem Begründungsteil des Gesetzentwurfs indirekt hervorgeht, wird mit dem Bezug auf die internationalen Vorschriften die Benutzung des Tesla-“Autopiloten“ vorerst untersagt.

Umfangreiche Pflichten für Fahrer

Der Fahrer wiederum muss jederzeit in der Lage sein, das Steuer „unverzüglich“ wieder selbst zu übernehmen,

  • wenn er durch das System dazu aufgefordert wird,
  • wenn er erkennen muss, dass das System nicht funktioniert
  • wenn er den zulässigen Bereich verlässt – zum Beispiel eine Autobahn bei einem Autobahn-Autopiloten

Auch hier hatten die Verbraucherschützer entgegengesetzt argumentiert und gemahnt, der Fahrer dürfe nicht zur Rückfallebene bei Systemversagen werden.

Viele Details offen

Die offene Frage, wieviel Zeit das System dem Fahrer zur Übernahme des Steuers einräumen muss und wieviel Zeit der Fahrer hat, auf eine solche Aufforderung zu reagieren, wird im Gesetz nicht geregelt. Es enthält aber eine umfangreiche Ermächtigungsgrundlage für Verordnungen. Zudem werden UN-ECE-Vorschriften den technischen Rahmen regeln.

Zur Beweissicherung muss jedes Fahrzeug mit einer Datenaufzeichnung („Blackbox“) ausgestattet werden. Sie soll mindestens Ein- und Ausschalten der automatisierten Fahrfunktion und die Aufforderung protokollieren, das Steuer zu übernehmen. Im Gegensatz zu den Wünschen der Verbraucher- und Datenschützern soll auch Dritten Einblick in die Daten gewährt werden, wenn sie glaubhaft machen können, dass sie durch ein Fahrzeug mit automatisierter Fahrfunktion geschädigt worden sind. (roe)

Aufgefischt 22.12.2016

Bayerische Landesregierung, Bund und DB haben am Mittwoch das Finanzierungskonzept für die 2. S-Bahn-Stammstrecke in München finalisiert, berichtet unter anderem die Süddeutsche Zeitung (siehe auch hier). Daneben haben Land und DB vereinbart, ein Konzept zur schnellen Ertüchtigung des gesamten innerstädtischen S-Bahn-Netzes zu erarbeiten. Ein Teil soll noch vor der Eröffnung des Tunnels wirksam werden.

Am 20. Januar soll der Ausbau der Betuwe-Linie zwischen Emmerich und Oberhausen starten, berichten die WAZ-Zeitungen. Allerdings liegt immer noch nicht für alle Abschnitte rechtskräftiges Baurecht vor.

Das Bundesverwaltungsgericht hat am Mittwoch nach dreitägiger mündlicher Verhandlung angekündigt, am 9. Februar 2017 die Entscheidung über die Elbvertiefung zu verkünden. Die Korrespondenten von Welt und Hamburger Abendblatt wagen angesichts des Verhandlungsverlaufs keine Prognose.

Zuguterletzt: Rheinland-Pfalz erlaubt den Kommunen, auf eigenes Risiko auch andere Symbolbilder auf Fußgängerampeln zu verwenden als bundeseinheitlich vorgegeben. Das teilte das Landesverkehrsministerium mit. Hintergrund ist ein Streit um „Mainzelmännchen“ auf einer Ampel in Mainz, siehe Bild. (roe)

Klimaschutzziel für 2020 rückt in weite Ferne

Das geht aus dem Klimaschutzbericht 2016 hervor, der die Umsetzung des „Aktionsprogramms Klimaschutz“ aus dem Dezember 2014 untersucht. Statt eines Minderungsbeitrags von knapp 7 bis 10 Mio. t CO2-Äquivalenten pro Jahr bis 2020 werden es nach den jüngsten Schätzungen nur 1,15 bis 1,6 Mio. t pro Jahr sein. Hintergrund ist, dass sich ein großer Teil der Maßnahmen erst nach 2020 wirksam wird und der Rest weniger bewirkt als erwartet.

Mit dem Aktionsprogramm wollte die Bundesregierung sicherstellen, dass bis 2020 doch noch die international zugesagte CO2-Minderung um 40 Prozent bezogen auf das Basisjahr 1990 erreicht werden kann.

Maßnahme Ziel Stand 2014 (Mio. t) Erwartung Stand 2016 (Mio. t)
Ausweitung Lkw-Maut auf 7,5t und Bundesstraßen 0,3-0,7 0,27
Staffelung Lkw-Maut nach Energieverbrauch 1,5-2,3 Nach 2020
Förderung emissionsarmer Nfz 1,0-1,5 0,02
Förderung KV und Gleisanschlüsse, Elektrifizierungen 1,5-1,8 0,05; nach 2020
Verkehrsvermeidung im Zulieferverkehr 0,5-1,1 Nach 2020
Stärkung von ÖPNV und SPNV 0,7-1,0 0,1
Alternative Antriebe im ÖPNV n.a. 0,02
Stärkung von Rad- und Fußverkehr 0,5-0,8 0,1
Betriebliches Mobilitätsmanagement n.a. 0,04
Sprit-Spar-Trainings 0,4-0,8 0,04
1 Mio. E-Autos bis 2020/Kaufprämie und Ladesäulen 0,7 0,5-0,7
Reise- und Mobilitätsmanagement beim Bund 0,15-0,3 Nach 2020
Erd- und Flüssiggasantrieb 0,25 0-0,25
Summe 6,55-9,3 1,14-1,59
Quelle: Klimaschutzbericht 2016/Zusammenstellung: roe

An mehreren Stellen wird deutlich, dass die Bundesregierung – namentlich das BMVI – die selbst auferlegten Aufgaben nicht rechtzeitig in Angriff genommen hat oder 2014 eine unrealistisch schnelle Umsetzung unterstellt hat.

Pläne für Straßenverkehr im Rückstand

So ist zum Beispiel für eine verbrauchsabhängige Staffelung der Lkw-Maut eine Änderung der EU-Wegekostenrichtlinie nötig. Aus dem Bericht geht stark verklausuliert hervor, dass die Regierung in dieser Hinsicht anscheinend wenig unternommen hat. Auf EU-Ebene ist noch nicht einmal der Prozess für eine Lkw-Verbrauchsnorm abgeschlossen.

Die im Aktionsprogramm enthaltene Förderrichtlinie für emissionsarme Nutzfahrzeuge soll nun Mitte 2017 in Kraft treten und offenbar aus Mautkompensationsmitteln bestritten werden.

Im Pkw-Bereich rechnet der Bund nun auch offiziell nicht mehr damit, dass Ziel von einer Million Elektrofahrzeuge bis 2020 zu erreichen; jedenfalls ist die Spanne für die CO2-Einsparung durch diese Maßnahme deutlich nach unten geöffnet worden.

Beim Lkw hingegen wird die Elektrifizierung seitens des Umweltministeriums anscheinend mit hohem Tempo verfolgt: Die vor einiger Zeit bewilligten zwei Pilotprojekte für Oberleitungs-Lkw sollen zu Beginn des Jahres 2019 in Betrieb gehen.

Bahn verspätet sich

Bei der Schiene hingegen liegen wichtige Elektrifizierungsvorhaben wie die „Südbahn“ Ulm-Bodensee und München-Lindau so weit zurück, dass sie nicht vor 2020 abgeschlossen werden können.

Kein Lichtblick bei Fuß- und Radverkehr

Korrigiert 22.12./14:30  Auch beim Fuß- und Radverkehr gibt es keinen Lichtblick. Statt 0,5 bis 08 Mio. t Minderungsbeitrag werden jetzt nur noch 0,1 Mio. t erwartet. (in einer früheren Version des Artikel war durch ein Versehen davon die Rede, der jetzt erwartete Minderungsbeitrag liege 0,2 Mio. t über der Prognose von 2014)

Externer Link: Klimaschutzbericht 2016

Manipulationsverdacht gegen deutschen Premiumhersteller

Laut Transport & Environment (T&E), dem europäischen Dachverband ökologisch ausgerichteter Verkehrsverbände, liegt Mercedes mit einer Abweichung von durchschnittlich 54 Prozent und sogar 56 Prozent bei A- und E-Klasse weit vor allen anderen Herstellern. Nach Einschätzung von T&E sind bestenfalls 50 Prozent durch legale Ausnutzung der Lücken im NEFZ-Messzyklus erklärbar. Audi und Smart liegen ganz knapp unter dieser Schwelle. Als Datengrundlage für den Realverbrauch wurde das Portal Spritmonitor herangezogen.

Der Verband fordert daher die EU-Kommission und die nationalen Zulassungsbehörden auf, Mercedes-Modelle sowie die das Volkswagen-Konzerns auf Manipulationen für den Kraftstoffverbrauch zu untersuchen. Ein zukünftige Regulierung der Verbrauchsangaben müsse ferner vorschreiben, dass die Abweichung nach oben maximal 10 Prozent betragen dürfe.

Streit über Aussagekräftigkeit von Prozentzahlen

Laut T&E ist die Abweichung zwischen Norm- und Realverbrauch von durchschnittlich 9 Prozent im Jahr 2001 auf 42 Prozent im Jahr 2015 gestiegen. Vertreter der Automobilindustrie machen allerdings darauf aufmerksam, dass Prozentzahlen alleine nicht aussagekräftig genug sind: Bei den früher deutlich höheren Normverbräuchen sei ein Liter Mehrverbrauch im Realbetrieb weniger ins Gewicht gefallen als bei den deutlich sparsameren Fahrzeugen heute.

Ferner könne auch der Anteil der Firmenwagen mit potenziell verbrauchsunsensiblen Fahrern unterschiedliche Abweichungen zwischen Norm- und Realverbrauch zur Folge haben. Beispielsweise liegt der 5er-BMW, der zu 90 Prozent an Firmenkunden verkauft wird, über der 50-Prozent-Schwelle, während Fiat mit hohem Privatkundenanteil bei 35 Prozent Abweichung liegt. (roe)

Externer Link: T&E-Report Mind the Gap 2016 (englisch)

Aufgefischt 21.12.2016

Das Bundeskabinett hat laut BMVI am Mittwoch den Gesetzentwurf für das Schienenlärmschutzgesetz verabschiedet, mit dem ab Ende 2020 laute Güterwagen im Grundsatz auf dem deutschen Netz verboten werden sollen (siehe hier).

In Münchener Rathaus sieht sogar die CSU-Fraktion die vom Bundesumweltministerium vorgeschlagene Plakettenlösung mit Sympathie, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Verursacher des Stickoxid-Problems seien nun einmal die Dieselfahrzeuge, vor allem ältere.

Der erste Tunnel für das Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 ist durchschlagen worden, berichtet unter anderem die Stuttgarter Zeitung. Der grüne Oberbürgermeister Fritz Kuhn sprach sich bei dieser Gelegenheit dafür aus, dass der juristische Streit über die Aufteilung der Mehrkosten nicht das Bauprojekt belasten darf. (roe)

Ausbildung in der Seeschifffahrt lahmt weiter

Das Ziel, die Ausbildung von Seeleuten am Schifffahrtsstandort Deutschland zu stabilisieren oder gar zu steigern, ist nur teilweise gelungen. Das geht aus dem Evaluationsbericht der Bundesregierung für die Berichtsjahre 2013-2015 hervor, der in der vergangenen Woche dem Bundestag zugeleitet wurde.

Anfang 2013 hat der Bund die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland einrichten lassen, an die für ausgeflaggte Schiffe, auf denen nicht in einem festgelegten Mindestaumfang Seeleute ausgebildet werden, eine Ablösegebühr zu zahlen ist. Aus den Stiftungsmitteln wird dann die Ausbildung von Seeleuten gefördert. Von der Möglichkeit, auszubilden statt den Ablösebetrag zu leisten, haben die Reeder nur in rund 7 Prozent der Fälle Gebrauch gemacht. Außerdem hat der Bund die Ausflaggungsgebühren erhöht.

Schiffsmechaniker bleibt Sorgenkind

Bei den Schiffsmechanikern ist die Zahl der von der Stiftung geförderten dualen Ausbildungsverhältnisse im Berichtszeitraum kontinuierlich von 542 auf 499 zurückgegangen. Das deckt sich in der Tendenz mit den Angaben des BMVI auf eine Kleine Anfrage der Linken hin, die die Gesamtzahl der Ausbildungsverhältnisse erfragt hatte. 2007 – vor der Finanzkrise – hatte es knapp 900 Ausbildungsverhältnisse gegeben. Der Abschluss als Schiffsmechaniker gilt als Schlüssel für weitere Ausbildungswege in der maritimen Wirtschaft.

Eindeutig gestiegen ist die Zahl der Ausbildungsverhältnisse für Nautische Offiziersassistenten (NOA), und zwar von 33 auf 84. Keine klare Tendenz gibt es bei Technischen Offiziersassistenten (gut 40) und Offizieren in der Erfahrungszeit (rund 600).

Höhere Förderung für Offiziere

Bemerkenswert ist, dass die Stiftung die Fördersätze für Ausfahren der Patente von Offizieren 2014 deutlich angehoben hat, und zwar von 6300 bzw. 7000 EUR auf 8000/9500 EUR je Quartal. Für die übrigen Ausbildungen blieb die Förderung unverändert. Eine Begründung liefert der Bericht des Bundes nicht. Auf das Ausfahren der Patente entfallen fast drei Viertel der gesamten Förderung.

Die Stiftung hat im Berichtszeitraum rund 67 Mio. EUR eingenommen und 54 Mio. EUR Förderung ausgeschüttet. Die „sonstigen Aufwendungen“ der Stiftung beliefen sich auf 7 Prozent der Fördersumme. (roe)

Externe Links:

Evaluationsbericht des Bundes zur Novelle des Ausflaggungsrechts

Antwort auf die Kleine Anfrage der Linken zu Beschäftigung und Ausbildung