Das erklärte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble in der vergangenen Woche im Bundestag auf eine Frage des Grünen-Haushaltsexperten Sven-Christian Kindler hin. „Nach dem bisherigen Stand der Gespräche auch innerhalb der Bundesregierung ist die Ausgestaltung der Gesellschaft so, dass sie das Kriterium der Staatsferne nicht erfüllt, sodass sie nicht die Möglichkeit zur Aufnahme von Krediten hat.“ Eine Kreditermächtigung sei nicht vorgesehen, bekräftigte er. Richtig sei, dass am Anfang der Debatte der Bundeswirtschaftsminister aufgrund der Vorschläge der Fratzscher-Kommission gefordert habe, die Anlagemöglichkeiten für privater Investoren in öffentliche Infrastruktur deutlich zu verbessern. „Davon ist in dem, was wir Ihnen jetzt vorschlagen, nicht mehr die Rede.“
Im Entwurf für das Infrastrukturgesellschaftsgesetz ist vorgesehen, dass ihr der Bund die Lkw- und Pkw-Maut zur Verfügung stellt. Ergänzend kann der Bund … weitere Haushaltsmittel zur Verfügung stellen.“
Die Frage, ob die Infrastrukturgesellschaft möglicherweise Bankkredite aufnehmen oder Anleihen begeben kann, um privaten Investoren gut verzinste und trotzdem sichere Anlagemöglichkeiten zu bieten, hatte vor allem im linken Spektrum Skepsis gegenüber dem gesamten Vorhaben ausgelöst. (roe)