Drohnen-Flugbetrieb wird reguliert

Das Kabinett hat am Mittwoch eine Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten gebilligt. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Grundsätzlich gilt, dass Drohnen nur in Sichtweite des „Piloten“ betrieben werden dürfen. Ausnahmen sind für gewerbliche Nutzer möglich. Außerdem darf die Flughöhe 100m nicht überschreiten. Nur auf zugelassenen Modellfluggeländen sind Flüge über 100m zulässig.

Absolute Flugverbote gelten in Kontrollzonen von Flugplätzen, über Verfassungsorganen, Bundes- oder Landesbehörden, Industrieanlagen, Wohngrundstücke, Naturschutzgebiete, Menschenansammlungen sowie Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften.

Über Wohngebieten sind Drohnen mit Video-, Ton- oder Funkaufzeichnung bzw. Übermittlung verboten, um die Privatsphäre der Bürger zu schützen.

Die Vereinigung Cockpit, die sich wegen wiederholter Beinahe-Zusammenstöße von Drohnen mit Flugzeugen für die Neuregelung eingesetzt hatte, begrüßte die Lösung im Grundsatz. Die Pilotengewerkschaft hätte aber eine echte Registrierungspflicht auch für leichte Drohnen statt der jetzt vorgesehenen Kennzeichnungspflicht bevorzugt, „denn über die Kennzeichnung allein wird sich nicht in jedem Schadensfall der tatsächliche Betreiber ermitteln lassen“, sagte VC-Pressesprecher Markus Wahl.

Aus Sicht der VC müsse außerdem ein „Drohnenführerschein“ schon ab einem Gewicht von 250g verpflichtend sein. „Eine 250-Gramm-Drohne durchschlägt eine Helikopterscheibe bei einer Kollision problemlos. Das kann fatale Folgen haben.“

Externer Link: Faltblatt mit den wichtigsten Regeln

Mehr Realismus für Schifffahrt an der Elbe

Statt 1,60m an 345 Tagen im Jahr auf Basis des Gleichwertigen Wasserstandes 1989 (GlW 89*) sollen es nun nur noch 1,40m auf Basis des neuen GlW 2010 sein. Das sieht das Gesamtkonzept Elbe vor, dessen Endfassung am Mittwoch veröffentlicht wurde.

Das Wort „Ausbau“ bleibt Tabu

Zur Erläuterung heißt es, dass das Unterhaltungsziel 1,60m nur mit „stromregelnden Maßnahmen“ und unter Vermeidung zusätzlicher Erosion nicht erreichbar gewesen wäre. Der GlW 89* war anhand von Wasserständen in ausgewählten Jahren des Zeitraums 1973-1989 ermittelt worden und galt zuletzt als viel zu optimistisch. Deswegen konnte das Ziel in den vergangenen Jahren auch nie erreicht werden. Der neue GlW 2010 beruht auf dem Durchschnitt der Jahre 1991-2010.

Als Ausgleich für die Verringerung wird der Schifffahrt in Aussicht gestellt, dass sie bei Niedrigwasser mit bis zum 20cm mehr Fahrrinnentiefe gegenüber dem Ist-Zustand und damit mehr Verlässlichkeit rechnen kann. Das sei allein mit stromregelnden Maßnahmen möglich.

Es bleibt jedoch dabei, dass ein „Ausbau“ zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse nicht zulässig ist. „Flussbauliche Maßnahmen werden jedoch akzeptiert, wenn sie zugleich ökologischen, wasserwirtschaftlichen und verkehrlichen Zielen dienen und diese Ziele in sinnvoller Weise verbinden.“

Bekenntnis zu Pilotstrecke Klöden

Anders als mancherorts erhofft enthält das Konzept weder eine konkreten Maßnahmenliste noch belastbare Terminfestlegungen. Angefügt ist lediglich ein 55 Positionen umfassender Katalog von „Maßnahmenoptionen“. Sie sollen in einem sogenannten Anschlussprozess (siehe unten) diskutiert und beschlossen werden.

Lediglich einige bereits weit fortgeschrittene Maßnahmenvorschläge werden beispielhaft im Gesamtkonzept aufgeführt. Dazu gehört die Pilotmaßnahme Klöden (zwischen Torgau und Wittenberg), wo die umweltverträgliche Stabilisierung der Flusssohle ausprobiert werden soll. Sie soll „zügig“ umgesetzt werden. Bis Ende 2017 sollen erste Finanzierungs- und Zeitpläne für einzelne Maßnahmen vorliegen, aus denen auch die Zuständigkeiten klar hervorgehen.

Nur vage Festlegungen für „Reststrecke“

Der Vorbehalt des Anschlussprozesses gilt auch für die Wiederherstellung besserer Schiffbarkeit auf der sogenannten „Reststrecke“ bei Dömitz. Das Konzept sieht vor, untersuchen zu lassen, „welche Möglichkeiten zur Anpassung dieses Elbabschnittes unter Maßgabe der verkehrlichen und ökologischen Zielstellungen bestehen“.

Beratergremium wird zum Beirat

Für den Anschlussprozess wird als Schnittstelle zwischen Verbänden und Verwaltungen und Hauptarbeitsgremium eine Bund-Länder-Kommission eingerichtet. Die Verbände selbst werden in einem Beirat organisiert, der weitgehend dem Beratergremium für das Gesamtkonzept Elbe entspricht. Der Beirat soll die Bund-Länder-Kommission möglichst im Konsens bei der Umsetzung des Gesamtkonzepts beraten. Für die abschließenden politischen Entscheidungen ist ein Bund-Länder-Gremium zuständig – nicht zu verwechseln mit der Kommission. (roe)

Externe Links:

Gesamtkonzept Elbe

Katalog der Maßnahmenoptionen

Aufgefischt 18.1.2017

Der Schienengüterverkehr im oberen Elbtal zur tschechischen Grenze hin hat von 2014 auf 2015 um gut 15 Prozent zugenommen, in der Nacht um knapp 12 Prozent. Der Personenverkehr legte sogar um über 50 Prozent zu, berichten die Dresdner Neuesten Nachrichten unter Berufung auf Angaben des BMVI gegenüber dem örtlichen Linken-Bundestagsabgeordneten André Hahn. Das Ministerium sei aber eine Auskunft schuldig geblieben, was sie unternehme, um den Bahnlärm zu mindern.

Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann ist laut Badischer Zeitung mit einem neuerlichen Versuch gescheitert, auf einer Teilstrecke der Autobahn A81 ein Tempolimit anzuordnen. Er hatte seinen Vorstoß mit illegalen Autorennen begründet, der Koalitionspartner CDU befürchtet indes eine Salamitaktik für weitere Tempolimits.

Die 2004 gegründete Bürgerinitiative „Lärmgeplagtes Niederseelbach“ beklagt laut Wiesbadener Zeitung, das sich die von ihr erzwungene Lärmschutzwand an der Autobahn A3 infolge nachträglicher Verringerung der Höhe aus Kostengründen weitgehend wirkungslos geblieben ist. Die Bürgerinitiative will sich jetzt auflösen.

Starnberg möchte laut Süddeutscher Zeitung die bereits rechtskräftig planfestgestellte B2-Ortsumfahrung in Tunnelform nicht und hat 2016 eine Baufreigabe des 160 Mio. EUR teuren Projekts abgelehnt. Konsensfähige Alternativen gibt es aber nicht. (roe)

Gesamtkonzept Elbe steht

Mit der dem Gesamtkonzept sei das jahrelange Moratorium beendet worden, zeigten sich Vertreter vom Binnenschifffahrtsverband BDB, dem Binnenhafenverband BÖB, der Elbe-Allianz, der Kammerunion Elbe-Oder und der Schiffsbauverband VSM erleichtert. Die noch offenen Fragen sollen nun in einem Anschlussprozess gemeinsam bearbeitet werden. Das Konzept wird nach einem letzten redaktionellen Feinschliff voraussichtlich am Mittwoch veröffentlicht.

Karl-Heinz Ehrhardt vom BDB begrüßte, dass das Konzept „wirtschaftlichen Güterverkehr auf diesem Fluss zulässt und ermöglicht, ohne einen realistischen und machbaren Schutz der Umwelt zu vernachlässigen“. Boris Kluge ergänzte, dass es nun eine Grundlage für mehr verkehrliche Zuverlässigkeit gibt.

Dem Vernehmen nach ist es auch gelungen, eine Grundlage für die Wiederherstellung besserer Schiffbarkeit auf dem Abschnitt zwischen Magdeburg und Geesthacht zu schaffen, einem der schwierigsten Zankäpfel.

Die Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaften Elbe von Union und SPD im Bundestag, Jürgen Klimke und Dagmar Ziegler, kündigten einen Entschließungsantrag an, der eine Priorisierung der jetzt möglichen Maßnahmen vorgeben soll. (roe)

Baustellen bestimmen Staugeschehen

Das geht aus der am Dienstag vorgestellten ADAC-Staubilanz für das Jahr 2016 hervor. Die Bautätigkeit stieg nach ADAC-Angaben um rund 15 Prozent, während Stauzahl, Staulängen und Staudauer um rund 20 Prozent gegenüber 2015 stieg. Im Jahresverlauf ist eine deutliche Korrelation mit der Zahl der Baustellen erkennbar, noch deutlicher als 2015. Die Baustellenzahlen stammen nach Angaben eines ADAC-Sprechers gegenüber dem Verkehrsbrief von den Straßenbauverwaltungen, ergänzt durch eigene Erhebungen.

Die meisten Staus zählte der ADAC im September, der auch der baustellenreichste Monat war. Ein Teil des Stau-Zuwachses sei aber auch auf eine bessere Erfassung und den Verkehrszuwachs (plus 2,5 Prozent) zurückzuführen.

ADAC-Staubilanz 2016

ADAC-Staubilanz 2015

Um Staus soweit wie möglich einzudämmen, empfiehlt der ADAC, bei Baustellen nach Möglichkeit die Zahl der Fahrstreifen aufrechtzuerhalten. Auch die Bauzeiten könnten verkürzt werden, etwa durch eine stärkere Ausweitung auf die Nachtstunden. Wegen des großen Nachholbedarfs bei Ausbau- und Sanierung sowie aufgrund des prognostizierten weiter wachsenden Verkehrsaufkommens rechnet der ADAC auch für 2017 mit einer Zunahme der Staus.

Gut 60 Prozent der Staukilometer entfielen zusammen auf Nordrhein-Westfalen (28 Prozent), Bayern (21 Prozent) und Baden-Württemberg (13 Prozent). Auch bei der Zahl der Staumeldungen stellen diese drei Länder zusammen 60 Prozent.

Von allen überregional bedeutsamen Autobahnen war die A3 die am meisten belastete Fernstraße. Auf dieser Route registrierte der ADAC 206km Stau je Autobahnkilometer. Auf dem zweiten Platz rangiert die A8 mit 180km Stau, auf Platz drei die A5 mit 156km.

Der mit Abstand staureichste Tag des Jahres 2016 war der 30. September. Zum Start ins verlängerte Wochenende (Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober) staute sich der Verkehr auf 11.200km. Der mit 35km längste Stau bildete sich am Freitag, 29. Juli, auf der A7 zwischen Hannover und Hamburg vor der Anschlussstelle Schwarmstedt. (roe)

Gesetzesgrundlage für Meldeportal wird nachgeschoben

Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt jetzt dem Bundesrat zum 1. Durchgang vor. Hintergrund ist, dass die EU von ihren Mitgliedstaaten ein zentrales Meldeportal („National Single Window“) fordert, über das die Seeschifffahrt beim Befahren deutscher Hohheitsgewässer alle Meldungen abgeben kann, von Hafenanläufen und Transitfahrten über Gefahrgut bis hin zur Seegesundheitserklärung für Besatzung und Passagiere. Das Meldeportal selbst verarbeitet keine Meldungen, sondern leitet sie nur an die jeweils zuständige Behörde weiter.

Das neue deutsche Meldeportal www.national-single-window.de – physisch beim Havariekommando angesiedelt – ist zwar schon seit 1. Juni 2015 in Betrieb, es fehlt jedoch noch eine belastbare datenschutzrechtliche Ermächtigung, um die Daten weiterleiten zu dürfen. Das ist insofern nicht unproblematisch, als aufgrund der Sonderkonstellation in Deutschland auch Meldungen an die Landesbehörden weitergeleitet werden müssen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Länder den Bund auf dem Wege der Organleihe beauftragen können, für sie Meldungen zu empfangen und weiterzuleiten.

Neu ist eine noch einzurichtende Koordinierungsstelle im BMVI, für die drei Planstellen eingeplant sind. Sie ist auch für die Datenschutzbelange zuständig. (roe)

Externer Link: Gesetzentwurf zur Abgabe von Meldungen über das Zentrale Meldeportal

Aufgefischt 17.1.2017

Laut ZDF-Recherchen fahren bis zu 20 Prozent der osteuropäischen Lkw in Deutschland mit abgeschalteter Adblue-Einspritzung für den Stickoxid-Katalysator, zahlen aber trotzdem nur den Mautsatz für besonders saubere Lkw.

Der für seine abweichenden Meinungen bekannte niedersächsische VCD wirft der DB in einer Pressemitteilung vor, beim Ausbau der Bahnstrecke Hamburg-Celle im Rahmen des Alpha-E-Konzepts in Wirklichkeit eine Neubaustrecke anzustreben. Die „Folge von Ortsumfahrungen“ sei technisch sinnlos. Offensichtlich sollten die Kommunen zur Einsicht gebracht werden, doch noch längeren Bypass-Trassen zuzustimmen. Konsequenter sei aber eine Neubaustrecke entlang der A7.

Bundeskanzlerin Angela Merkel macht sich vor der IHK Köln für Planungsbeschleunigung im Verkehrswegebau stark, berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger.

Das niedersächsische Verkehrsministerium hat laut eigener Mitteilung ein Förderprogramm für Landesbuslinien aufgelegt. Sie sollen den SPNV ergänzen; anders als in anderen Ländern werden die neuen Linien aber nur hälftig gefördert.

Singapur will mit Lkw-Platooning den Fahrerbedarf bei Containertransporten zwischen den verschiedenen Hafenterminals verringern. Das teilt der Lkw-Hersteller Scania mit. (roe)

Antriebswende im Busbereich geht in die Fläche

In einer neuen Runde von Förderbescheiden unterstützt das BMVI die Anschaffung von 24 Elektrobussen, davon elf von privaten Busunternehmen.

  • Eichberger Reisen, Thyrnau – fünf Busse und Ladeinfrastruktur
  • Reisebüro & Omnibusbetrieb Karsten Brust, Panketal (bei Berlin) – zwei Busse und Ladeinfrastruktur
  • Röhler Stadt Bus, Roth – zwei Busse und Ladeinfrastruktur
  • Röhler Touristik, Schwäbisch Hall – ein Bus und Ladeinfrastruktur
  • Hütter Lidle Linienverkehr, Öhringen – ein Bus und Ladeinfrastruktur

Die übrigen 13 Busse entfallen auf Busunternehmen in öffentlicher Hand, davon allein zehn auf die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein (VHH).

E-Mobilität im Kombinierten Verkehr

Anders als bei der vorherigen Förderrunde (siehe hier) gab es diesmal keine Förderung für den Kauf von Elektro-Lkw. Stattdessen standen im Güterverkehr investitionsvorbereitende Studien und Simulationen im Vordergrund. Auffällig ist ein Schwerpunkt beim Einsatz von E-Lkw in Umschlagzentren des Kombinierten Verkehrs.

Außenseiter in der Förderrunde ist der zusätzlich mit Batterien ausgestattete Elektrotriebzug Bombardier Talent II. Hier hatte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt im vergangenen September auf der Eisenbahnmesse Innotrans bereits insgesamt 4 Mio. EUR Förderung zugesagt.

Flughafen München macht Ernst mit Zero Emission am Boden

Die Masse der Förderbescheide entfällt jedoch auf die Anschaffung von Elektroautos für Kommunen und öffentliche Unternehmen. Einen Paukenschlag stellt die Beschaffung von 121 Elektro-Pkw für den Flughafen München dar.

Insgesamt haben die 45 Förderbescheide ein Gesamtvolumen von 11,5 Mio. EUR, mit denen Investitionen von rund 24,3 Mio. EUR ausgelöst werden. Das Förderprogramm zur batterieelektrischen Mobilität richtet sich laut BMVI an „kommunale Akteure“, läuft noch bis 2019 und hat ein jährliches Volumen von 30 Mio. EUR. (roe)

Ausweg Führerscheintourismus für Binnenschiffer wird versperrt

Der Entzug einer inländischen Fahrerlaubnis soll für eine Dauer von drei Jahren im nationalen Register vermerkt bleiben. Der Bund hatte im Entwurf für eine Novelle des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes vorgesehen, eine Fahrerlaubnis mit dem Entzug vollständig aus dem Befähigungsregister zu löschen. Der Bundesrat hingegen hat in seiner Stellungnahme (siehe hier) eine dauerhafte Speicherung gefordert, um damit Kapitänen auf die Schliche zu kommen, die trotz fehlender Eignung mit ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland fahren. Ein unbefristete Speicherung lehnt die Bundesregierung als „uferlose Speicherung von personenbezogenen Daten im Fahrerlaubnisregister“ ab. Drei Jahre Frist reichten, weil davon auszugehen sei, dass bis dahin illegal mit ausländischen Führerschein fahrende Kapitäne bei Routinekontrollen auffallen.

Länderfachausschuss soll weg

Hingegen hält die Bundesregierung an ihrem Vorhaben fest, den „Länderfachausschuss“ abzuschaffen. Der Länderfachausschuss habe nichts mit der Widmung von Wasserstraßen zu tun, das sei eine Sache des Bundeswasserstraßengesetzes. Der Länderfachausschuss sei ausschließlich für die Materie des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes zuständig.

Schutz für Privatsphäre von Partikulieren

Speziell um die Privatsphäre von Partikulieren besser zu schützen, folgt der Bund im Grundsatz der Anregung der Länder, das unerlaubte Speichern von staatlich bereitgestellten Transportdaten des River Information System (RIS) durch Speditionen und andere Beteiligte über den Abschluss des Transportes hinaus zu sanktionieren. Während die Länder bei Verstoß gegen die Löschvorschriften die Beteiligten aber über eine „Muss“-Regelung vom weiteren Datenzugang ausschließen wollten, plädiert der Bund für eine „Soll“-Regelung.

Der Gesetzentwurf wird am Donnerstag in erster Lesung im Bundestag ohne Debatte behandelt. (roe)

Aufgefischt 16.1.2017

Bundeskanzlerin Angela Merkel hält sich bei der Saar-CDU zum Thema Pkw-Maut bedeckt, berichtet die Saarbrücker Zeitung. Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer hatte laut Saarländischem Rundfunk Anfang letzter Woche mit einem Nein im Bundesrat gedroht, falls es keine Erleichterungen für die Grenzregionen gibt.

Laut Frankfurter Rundschau zweifelt jetzt auch an das Bundesfinanzministerium an Mehreinnahmen durch die Pkw-Maut. Grund sind die Änderungen, die im Deal mit der EU-Kommission vereinbart worden sind.

Das BMVI plant die Wiedereinführung der Abgasuntersuchung mit Messung am Auspuff für alle Pkw, berichtet der Spiegel.

Im Streit über den Vorwurf von Abgasmanipulationen gegen Fiat-Chrysler verschärft sich laut Automobilwoche der Ton zwischen Bundesregierung und Italien. (roe)