Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt jetzt dem Bundesrat zum 1. Durchgang vor. Hintergrund ist, dass die EU von ihren Mitgliedstaaten ein zentrales Meldeportal („National Single Window“) fordert, über das die Seeschifffahrt beim Befahren deutscher Hohheitsgewässer alle Meldungen abgeben kann, von Hafenanläufen und Transitfahrten über Gefahrgut bis hin zur Seegesundheitserklärung für Besatzung und Passagiere. Das Meldeportal selbst verarbeitet keine Meldungen, sondern leitet sie nur an die jeweils zuständige Behörde weiter.
Das neue deutsche Meldeportal www.national-single-window.de – physisch beim Havariekommando angesiedelt – ist zwar schon seit 1. Juni 2015 in Betrieb, es fehlt jedoch noch eine belastbare datenschutzrechtliche Ermächtigung, um die Daten weiterleiten zu dürfen. Das ist insofern nicht unproblematisch, als aufgrund der Sonderkonstellation in Deutschland auch Meldungen an die Landesbehörden weitergeleitet werden müssen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Länder den Bund auf dem Wege der Organleihe beauftragen können, für sie Meldungen zu empfangen und weiterzuleiten.
Neu ist eine noch einzurichtende Koordinierungsstelle im BMVI, für die drei Planstellen eingeplant sind. Sie ist auch für die Datenschutzbelange zuständig. (roe)
Externer Link: Gesetzentwurf zur Abgabe von Meldungen über das Zentrale Meldeportal