Ausweg Führerscheintourismus für Binnenschiffer wird versperrt

Der Entzug einer inländischen Fahrerlaubnis soll für eine Dauer von drei Jahren im nationalen Register vermerkt bleiben. Der Bund hatte im Entwurf für eine Novelle des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes vorgesehen, eine Fahrerlaubnis mit dem Entzug vollständig aus dem Befähigungsregister zu löschen. Der Bundesrat hingegen hat in seiner Stellungnahme (siehe hier) eine dauerhafte Speicherung gefordert, um damit Kapitänen auf die Schliche zu kommen, die trotz fehlender Eignung mit ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland fahren. Ein unbefristete Speicherung lehnt die Bundesregierung als „uferlose Speicherung von personenbezogenen Daten im Fahrerlaubnisregister“ ab. Drei Jahre Frist reichten, weil davon auszugehen sei, dass bis dahin illegal mit ausländischen Führerschein fahrende Kapitäne bei Routinekontrollen auffallen.

Länderfachausschuss soll weg

Hingegen hält die Bundesregierung an ihrem Vorhaben fest, den „Länderfachausschuss“ abzuschaffen. Der Länderfachausschuss habe nichts mit der Widmung von Wasserstraßen zu tun, das sei eine Sache des Bundeswasserstraßengesetzes. Der Länderfachausschuss sei ausschließlich für die Materie des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes zuständig.

Schutz für Privatsphäre von Partikulieren

Speziell um die Privatsphäre von Partikulieren besser zu schützen, folgt der Bund im Grundsatz der Anregung der Länder, das unerlaubte Speichern von staatlich bereitgestellten Transportdaten des River Information System (RIS) durch Speditionen und andere Beteiligte über den Abschluss des Transportes hinaus zu sanktionieren. Während die Länder bei Verstoß gegen die Löschvorschriften die Beteiligten aber über eine „Muss“-Regelung vom weiteren Datenzugang ausschließen wollten, plädiert der Bund für eine „Soll“-Regelung.

Der Gesetzentwurf wird am Donnerstag in erster Lesung im Bundestag ohne Debatte behandelt. (roe)

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