Weniger Pflichten für Fahrer automatisierter Autos

In dem vom Kabinett verabschiedeten endgültigen Gesetzentwurf für das automatisierte Fahren wird verlangt, dass das Fahrzeug in der Lage ist, den „während der hoch- oder vollautomatisierten Fahrzeugsteuerung den an die Fahrzeugführung gerichteten Verkehrsvorschriften zu entsprechen“. Laut Referentenentwurf hätte es dem „Fahrer“ oblegen zu erkennen, ob eine manuelle Übernahme des Steuers nötig ist, um die Verkehrsregeln einzuhalten.

Die Pflichten des Fahrers zur Überwachung sind jetzt deutlich schlanker gehalten. Er muss das Steuer entweder nach Aufforderung durch das System übernehmen oder dann, „wenn er erkennt oder auf Grund offensichtlicher Umstände erkennen muss, dass die Voraussetzungen für eine bestimmungsgemäße Verwendung der hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen nicht mehr vorliegen.“ Als Beispiel für nicht bestimmungsgemäße Nutzung wird das Verlassen der Autobahn genannt, wenn nur ein „Autobahnpilot“ verhanden ist. Andere Beispiele sind Warnmeldungen jenseits der formalen Aufforderung oder technische Defekte.

Der Verbraucherzentrale-Bundesverband begrüßte die Änderungen. Er hatte gefordert, dass der Fahrer nicht mit der Überwachung des Autopiloten überfordert werden darf. „Der Gesetzentwurf ist ein Schritt in Richtung Rechtssicherheit beim automatisierten Fahren“, sagte VZBV-Vorstand Klaus Müller.

Evaluierung mit Fragezeichen

Neu aufgenommen wurde eine Evaluierungsklausel. In ihr wird zwar den Berichtszeitraum festgelegt (bis Ende 2019); es fehlt aber eine Frist für die Vorlage des Berichts im Bundestag. (roe)

Externer Link: Gesetzentwurf für das hoch- und vollautomatisierte Fahren

Aufgefischt 3.2.2017

Nach Informationen der Wirtschaftswoche will das BMVI die Güterbahnen noch in dieser Legislaturperiode um jährlich bis zu 350 Mio. EUR bei den Trassenkosten entlasten. Auf Basis der Trassenerlöse im Jahr 2015 würde das eine Reduzierung um rund ein Drittel bedeuten.

Der Wagenhalterverband VPI fordert in einer Pressemitteilung, vor einer Neubesetzung des DB-Chefpostens, die Aufgaben der DB zunächst neu aufzustellen. Für Netzbereitstellung müsse die Daseinsvorsorge maßgeblich sein. Die Verkehrssparten hingegen sollten rein betriebswirtschaftlich agieren.

In der Kfz-Branche gibt es laut Neuer Osnabrücker Zeitung widersprüchliche Aussagen dazu, ob VW-Fahrzeugen nach Ablauf der Frist zum Ersatz der Manipulationssoftware noch eine „Tüv“-Plakette erteilt werden darf.

Die DB denkt laut Berliner Zeitung wieder über den Wiederaufbau der sogenannten „Stammbahn“ zwischen Berlin und Potsdam – allerdings nicht für SPNV oder S-Bahn wie früher, sondern für den Fernverkehr im Rahmen des Deutschlandstakts.

Das Bundesumweltministerium hat ein neues Projekt zum Test von Lastenrädern im Wirtschaftsverkehr gestartet. Unter wissenschaftlicher Begleitung durch die DLR sollen in den kommenden drei Jahren 450 Unternehmen Räder in der Praxis testen können. (roe)

Oberleitungs-Lkw kommen auf die A5

Wie Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth am Donnerstag in Berlin erläuterte, sollen ähnlich wie bei Lübeck (siehe hier) auf rund 6km Strecke zwischen den Anschlusstellen Zeppelinheim (Cargo City Süd) und Weiterstadt in beiden Fahrtrichtungen bis Ende 2018 Oberleitungen errichtet werden. Die Investitionskosten werden mit 14,6 Mio. EUR veranschlagt und aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm (ZIP) gedeckt. Nach jetzigem Stand sei für den Oberleitungsbau kein Planfeststellungsverfahren nötig.

Fahrzeugseitig sind voraussichtlich der Lkw-Hersteller Scania und Siemens für die Stromabnehmertechnik im Spiel. Als Nutzer sind derzeit die drei Speditionen Ludwig Meyer, Schanz und Raiffeisen Waren-Zentrale (RWZ) eingeplant. Wie am Rande zu hören war, sei es aber reiner Zufall, dass Dirk Engelhardt, bis Jahresende Logistikchef der RWZ, jetzt Nachfolger von Prof. Karlheinz Schmidt als Hauptgeschäftsführer des Güterkraftverkehrsverbandes BGL ist. Schmidt hatte wiederholt für den Oberleitungs-Lkw geworben.

Zukunftsszenarien für Netzaufbau

Matthias Scheffer, der das Projekt seitens des Bundesumweltministeriums begleitet, erläuterte, dass die elektrifizierte Strecke nicht nur zum Fahren mit Strom dienen soll, sondern auch zum schnellen Zwischenladen von Batterien in den Lkw, mit denen die nicht elektrifizierten Abschnitte überbrückt werden. Beim heutigen Stand der Technik seien rund 30km unter Oberleitung nötig, um Batterien für 80km zu laden. Den Nutzlastverlust durch die Batterien schätzt er in diesem Fall auf 1,5 bis 2t.

Wie er weiter berichtete, hat das BMUB bereits eine Studie zu Markteinführungsszenarien in Auftrag gegeben. Nach vorläufigen Schätzungen könnten beim Einsatz von Hybrid-Lkw mit ausreichend großen Batterien 400km Strecke mit Oberleitung auf den wichtigsten Autobahnen genügen, um eine selbsttragende Flottenumstellung einzuleiten.

Treiber ist Energieeffizienz

Flasbarth selbst wies den Vorwurf der Bahnbranche zurück, mit der Förderung von Oberleitungs-Lkw die Verlagerung auf die Schiene zu konterkarieren: Selbst in optimistische Szenarien wird für 2050 ein Anteil der Schiene am Güterverkehr von höchstens 30 Prozent erwartet. Daher müsse auch der Lkw auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Früher sei er Anhänger von strombasierten flüssigen oder gasförmigen Kraftstoffen gewesen. Inzwischen sei ihm aber klar, dass auch erneuerbare Energien endlich sind und daher die effizienteste Antriebsart zum Einsatz kommen muss – das sei nun einmal der direktelektrische Antrieb ohne große Umwandlungsverluste.

Flasbarth ließ die Gelegenheit nicht aus, um gegen das BMVI zu sticheln. „Als Umweltministerium kann man nicht immer warten, bis sich andere bewegen“, sagte er auf die Frage, warum das Projekt nicht in den Händen des BMVI liege. Es sei aber jetzt mit dem BMVI abgestimmt, betonte er. (roe)

Plug-In-Hybride auf dem Vormarsch

Aus den Zahlen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geht hervor, dass der Anteil der Förderanträge für Plug-In-Hybride im Januar weiter auf jetzt 45,5 Prozent gestiegen ist (siehe auch hier).

Die seit Start des Programm zu beobachtende Verschiebung von Privatkunden hin zu institutionellen Abnehmern hat sich ebenfalls fortgesetzt: Nur noch knapp 39 Prozent der Anträge stammten von Einzelpersonen. In absoluten Zahlen ist das immer noch ein leichter Zuwachs, doch die Anträge von Unternehmen und anderen Institutionen nehmen deutlich stärker zu.

Insgesamt wurden im Januar 1812 Anträge gestellt, 9,6 Prozent mehr als im Dezember. Auffällig ist, dass Tesla mit jetzt 169 Anträgen vertreten ist und bei Fortsetzung des Trends gute Chancen hat, schon im Februar in die Top 10 nach Herstellern aufzurücken. (roe)

Externer Link: Kaufprämien-Statistik des Bafa bis Ende Januar

Aufgefischt 2.2.2017

Der Evaluationsbericht für das Personenbeförderungsgesetz befindet sich noch in der Abstimmung, berichtet die Frankfurter Rundschau unter Berufung auf eine Anfrage der Grünen beim BMVI. Laut Gesetz sollte der Bericht bis Ende 2016 vorgelegt werden.

Das BMVI sieht derzeit keinen Grund, von einem vierspurigen Ersatzneubau der Rader Hochbrücke (A7) abzurücken, berichten die SHZ-Zeitungen. Landesverkehrsminister Reinhard Meyer hatte aufgrund der jüngsten Verkehrszählungen eine sechsspurige Brücke gefordert. Die Landes-CDU befürchtet durch eine Umplanung unvertretbare Verzögerungen. Der heutigen Brücke wird noch eine Restlebensdauer bis 2026 zugebilligt.

Die Frankfurter Allgemeine spekuliert über das Schicksal von DB-Aufsichtsratschef Utz-Hellmuth Felcht und mögliche Nachfolger sowie über Nachfolger für Vorstandschef Rüdiger Grube.

Während der Bau des eigentlichen Brennerbasistunnels voranschreitet, kommt die Planung der Zulaufstrecken in Bayern und Südtirol nicht voran, berichtet die Tiroler Tageszeitung.

Im Streit um den mittigen Fahrradschutzstreifen in Soest haben Stadt und Landesverkehrsministerium jetzt eine rechtskonforme alternative Lösung gefunden, die es den Radfahrern ermöglicht, in Fahrbahnmitte zu fahren und so riskante Überholmanöver auszuschließen. Das berichtet der Soester Anzeiger. (roe)

Bund verabschiedet „Blaues Band“

„Wegen des Bundesprogramms wird es keine Schließung von Schleusen geben“, hieß es am Mittwoch im BMUB bei der Vorstellung des vom Kabinett frisch verabschiedeten Dokuments. Nur wenn das BMVI aus anderen Gründen – zum Beispiel Geldmangel für den Ersatz – Schleusen stilllege, greife das „Blaue Band“ und biete die Möglichkeit, die Flüsse zu renaturieren. Umweltstaatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter nannte als Beispiel die Aller, wo es noch Schleusen gebe, aber keine Güterschifffahrt mehr. Die Fahrgastschifffahrt ordnete sie auf Nachfrage des Verkehrsbrief der touristischen Nutzung zu.

Ball liegt bei Akteuren vor Ort

Schwarzelühr-Sutter betonte, den Ausgleich zwischen den Interessen an wassertouristischer Nutzung und der vom Blauen Band beabsichtigten Renaturierung müssten die Akteure vor Ort erarbeiten. Das „Blaue Band“ sei mit dem Wassertourismuskonzept des BMVI abgestimmt.

Im Bundesprogramm Blaues Band selbst wird als Ziel genannt, „den Wassertourismus an Gewässern mit hoher oder sehr hoher Nutzungsintensität durch Fahrgastschifffahrt und motorisierter Freizeitschifffahrt weiter zu fördern. Die Infrastruktur an wenig genutzten Gewässern kann vorzugsweise für motorlose Freizeitnutzungen ausgelegt werden. Der Rück- oder Umbau von Schleusen- und Wehranlagen könnte dort effektiv in Kombination mit Renaturierungsmaßnahmen erfolgen.“ Die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für Renaturierungsmaßnahmen an Bundeswasserstraßen sollen bis 2020 geschaffen werden. Wie schon im Wassertourismuskonzept vorgesehen will das BMVI prüfen, ob die Verwaltung von Haupt und Nebenwasserstraßen getrennt werden kann.

Für das Blaue Band stellt das BMVI in einem gesonderten Titel der Bundeswasserstraßen jährlich 50 Mio. EUR bereit. Das BMUB fördert im Zeitraum 2016-2018 Modellprojekte mit insgesamt 5 Mio. EUR. Ab 2018 ist ein Förderprogramm für den Ankauf von Auenflächen geplant.

Konflikt mit Polen über Oder

Offen lässt das Bundesprogramm, was mit der Oder geschieht. Sie war eigentlich für eine Aufnahme in das Blaue Band vorgesehen; die polnische Regierung will sie aber wieder mindestens für Europaschiffe ertüchtigen (siehe hier).

Hintergrund des Blauen Bandes ist die Verpflichtung Deutschlands gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie, bis spätestens 2027 einen „guten ökologischen Zustand“ oder „das gute ökologische Potenzial“ in den Gewässern zu erreichen. Davon sind fast alle Bundeswasserstraßen derzeit noch entfernt, wenn auch unterschiedlich weit. Das Blaue Band soll dazu beitragen, indem Kernbiotope via Wasserstraßen verbunden und naturnahe Flusslandschaften geschaffen werden.

Langzeitziel des von BMVI und BMUB gemeinsam erarbeiteten Konzepts ist es, dass „bis zum Jahr 2050 die nicht mehr benötigte Infrastruktur im Gesamtnetz der Bundeswasserstraßen in Verbindung mit Renaturierungsmaßnahmen rück- oder umgebaut“ wird und die Nebenwasserstraßen „auf der Grundlage von Entwicklungskonzepten anderen gesellschaftlichen Aufgaben zugeführt“ sind.

Externer Link: Bundesprogramm Blaues Band

Ministerien bauen ihre Kfz-Flotten um

Im Bundesverkehrsministerium gelte seit 2016 die Anweisung, „dass nur Pkw beschafft werden dürfen, die den Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes entsprechen“, teilte das BMVI auf Anfrage gegenüber dem Verkehrsbrief mit. Im BMVI seien daher seit dem Jahr 2016 nur Fahrzeuge mit Plug-in-Hybrid-Technik beschafft worden, mit einer nicht näher erläuterten Ausnahme. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hatte noch Ende 2015 – drei Monate nach Bekanntwerden des Abgasskandals – öffentlich erklärt, der Diesel leiste „durch die CO2-Einsparung einen wertvollen Beitrag, dass wir unsere Klimaziele erreichen können“.

Zum Jahresanfang 2017 befanden sich laut BMVI insgesamt 35 Pkw im Fuhrpark des Ministeriums, davon 24 E-Dienstkraftfahrzeuge. Bis zum Jahresende sollen vier weitere Fahrzeuge angeschafft werden, die den Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes entsprechen, und Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor ersetzen. Damit steige die Quote auf 80 Prozent.

Auch das Bundesumweltministerium (BMUB) hat seine Flotte nach eigenen Angaben im vergangenen Jahr kontinuierlich auf Elektro- oder Plug-In-Hybridfahrzeuge mit Benzinmotor umgestellt. „Eine Neuanschaffung von Dieselfahrzeugen ist derzeit nicht geplant.“

Wie eine Sprecherin erläuterte, befinden sich in der Flotte noch zwei dieselangetriebene Kleinbusse. Sobald sie abgeschrieben sind und ersetzt werden können, werde über die Ausschreibung sichergestellt, dass bei den Ersatzbeschaffungen der Schadstoffausstoß im Realbetrieb möglichst niedrig liegt. Gemäß der ersten Stufe der RDE-Regeln solle er die Grenzwerte nicht um mehr als 110 Prozent überschreiten. (roe)

Aufgefischt 1.2.2017

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat am Dienstag in Paris zusammen mit seinen Amtskollegen aus Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg, Norwegen und Schweden die „Road Alliance“ gegründet. Ziel ist es laut der gemeinsamen Erklärung (nur englisch), Sozialdumping und unfairen Wettbewerb zu unterbinden (ausführlicher Bericht folgt).

Hessens Umweltministerin Priska Hinz hält laut Main-Spitze 2020 für einen geeigneten Termin, um eine blaue Plakette einzuführen. Ihr Verkehrskollege Tarek Al-Wazir sieht den geeigneten Zeitpunkt dann, wenn rund 80 Prozent der Fahrzeuge die Euro-6-Norm erfüllen.

Auch an der A61 gibt es nach dem Bau einer Lärmschutzwand bei Wiesoppenheim Unmut der Bürger, weil der Lärm nicht wie erhofft geringer geworden ist. Das berichtet die Wormser Zeitung. Ein neues Lärmberechnungsverfahren zur 16. Bundesimmissionsschutzverordnung sei zwar in Arbeit, aber noch in einem frühen Stadium, heißt es unter Berufung auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Marcus Held beim BMVI.

Schleswig-Holstein fordert unter Berufung auf die Straßenverkehrszählung 2015, den Ersatzneubau für die Rader Hochbrücke gleich für sechs Fahrspuren auszulegen. Das berichten die SHZ-Zeitungen. Bisher sind vier Spuren mit Möglichkeit zur Standstreifenfreigabe geplant. (roe)

Stadtluft leidet weiter unter Diesel

Das geht aus am Dienstag vom Umweltbundesamt (UBA) vorgelegten vorläufigen Daten für das Jahr 2016 hervor. Danach wurde an gut 57 Prozent der verkehrsnahen Messstationen der Grenzwert von 40 Mikrogramm/m3 im Jahresmittel überschritten. Werden nur verkehrsnahe Messstationen herangezogen, die seit mehr als einem Jahrzehnt kontinuierlich messen, ist aber ein stetiger Rückgang seit dem beiden Höhepunkten 2003 und 2006 zu beobachten. An diesen Stationen wurde 2016 der Grenzwert im Bundesdurchschnitt erstmals leicht unterschritten.

UBA-Präsidentin Maria Krautzberger machte erneut Dieselautos für die NOx-Belastung bverantwortlich. „Es kann aus Sicht des Gesundheitsschutzes nicht akzeptiert werden, dass die Kommunen keine Handhabe haben, um beispielsweise Dieselautos mit hohem Ausstoß aus den belasteten Innenstädten auszuschließen“, sagte sie, und plädierte die die Einführung einer blauen Plakette. Die Kommunen bräuchten eine bundesweit einheitliche Regelunbg.

Beim Feinstaub wurde 2016 die niedrigsten Belastung seit dem Jahr 2000 beobachtet. Dazu habe aber auch das für Feinstaub ungünstige Wetter beigetragen, schränkt das UBA ein. Nur an der verkehrsnahen Messstation am Stuttgarter Neckartor wurde erneut der EU-Grenzwert für PM10 von 50 Mikrogramm/m3 an mehr als 35 Tagen des Jahres überschritten.

Das UBA zeigt sich dennoch besorgt, denn von der Weltgesundheitsorganisation WHO wird ein Grenzwert von 20 Mikrogramm/m3 im Jahresmittel empfohlen. Anders als früher sieht das UBA den Hauptansatzpunkt für eine weitere Feinstaubminderung aber nicht mehr beim Straßenverkehr, sondern bei privaten Holzfeuerung und Ammoniak aus der Landwirtschaft. (roe)

Externer Link: Hintergrundpapier Luftqualität 2016 – vorläufige Auswertung