Weniger Pflichten für Fahrer automatisierter Autos

In dem vom Kabinett verabschiedeten endgültigen Gesetzentwurf für das automatisierte Fahren wird verlangt, dass das Fahrzeug in der Lage ist, den „während der hoch- oder vollautomatisierten Fahrzeugsteuerung den an die Fahrzeugführung gerichteten Verkehrsvorschriften zu entsprechen“. Laut Referentenentwurf hätte es dem „Fahrer“ oblegen zu erkennen, ob eine manuelle Übernahme des Steuers nötig ist, um die Verkehrsregeln einzuhalten.

Die Pflichten des Fahrers zur Überwachung sind jetzt deutlich schlanker gehalten. Er muss das Steuer entweder nach Aufforderung durch das System übernehmen oder dann, „wenn er erkennt oder auf Grund offensichtlicher Umstände erkennen muss, dass die Voraussetzungen für eine bestimmungsgemäße Verwendung der hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen nicht mehr vorliegen.“ Als Beispiel für nicht bestimmungsgemäße Nutzung wird das Verlassen der Autobahn genannt, wenn nur ein „Autobahnpilot“ verhanden ist. Andere Beispiele sind Warnmeldungen jenseits der formalen Aufforderung oder technische Defekte.

Der Verbraucherzentrale-Bundesverband begrüßte die Änderungen. Er hatte gefordert, dass der Fahrer nicht mit der Überwachung des Autopiloten überfordert werden darf. „Der Gesetzentwurf ist ein Schritt in Richtung Rechtssicherheit beim automatisierten Fahren“, sagte VZBV-Vorstand Klaus Müller.

Evaluierung mit Fragezeichen

Neu aufgenommen wurde eine Evaluierungsklausel. In ihr wird zwar den Berichtszeitraum festgelegt (bis Ende 2019); es fehlt aber eine Frist für die Vorlage des Berichts im Bundestag. (roe)

Externer Link: Gesetzentwurf für das hoch- und vollautomatisierte Fahren

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