Bund verabschiedet „Blaues Band“

„Wegen des Bundesprogramms wird es keine Schließung von Schleusen geben“, hieß es am Mittwoch im BMUB bei der Vorstellung des vom Kabinett frisch verabschiedeten Dokuments. Nur wenn das BMVI aus anderen Gründen – zum Beispiel Geldmangel für den Ersatz – Schleusen stilllege, greife das „Blaue Band“ und biete die Möglichkeit, die Flüsse zu renaturieren. Umweltstaatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter nannte als Beispiel die Aller, wo es noch Schleusen gebe, aber keine Güterschifffahrt mehr. Die Fahrgastschifffahrt ordnete sie auf Nachfrage des Verkehrsbrief der touristischen Nutzung zu.

Ball liegt bei Akteuren vor Ort

Schwarzelühr-Sutter betonte, den Ausgleich zwischen den Interessen an wassertouristischer Nutzung und der vom Blauen Band beabsichtigten Renaturierung müssten die Akteure vor Ort erarbeiten. Das „Blaue Band“ sei mit dem Wassertourismuskonzept des BMVI abgestimmt.

Im Bundesprogramm Blaues Band selbst wird als Ziel genannt, „den Wassertourismus an Gewässern mit hoher oder sehr hoher Nutzungsintensität durch Fahrgastschifffahrt und motorisierter Freizeitschifffahrt weiter zu fördern. Die Infrastruktur an wenig genutzten Gewässern kann vorzugsweise für motorlose Freizeitnutzungen ausgelegt werden. Der Rück- oder Umbau von Schleusen- und Wehranlagen könnte dort effektiv in Kombination mit Renaturierungsmaßnahmen erfolgen.“ Die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für Renaturierungsmaßnahmen an Bundeswasserstraßen sollen bis 2020 geschaffen werden. Wie schon im Wassertourismuskonzept vorgesehen will das BMVI prüfen, ob die Verwaltung von Haupt und Nebenwasserstraßen getrennt werden kann.

Für das Blaue Band stellt das BMVI in einem gesonderten Titel der Bundeswasserstraßen jährlich 50 Mio. EUR bereit. Das BMUB fördert im Zeitraum 2016-2018 Modellprojekte mit insgesamt 5 Mio. EUR. Ab 2018 ist ein Förderprogramm für den Ankauf von Auenflächen geplant.

Konflikt mit Polen über Oder

Offen lässt das Bundesprogramm, was mit der Oder geschieht. Sie war eigentlich für eine Aufnahme in das Blaue Band vorgesehen; die polnische Regierung will sie aber wieder mindestens für Europaschiffe ertüchtigen (siehe hier).

Hintergrund des Blauen Bandes ist die Verpflichtung Deutschlands gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie, bis spätestens 2027 einen „guten ökologischen Zustand“ oder „das gute ökologische Potenzial“ in den Gewässern zu erreichen. Davon sind fast alle Bundeswasserstraßen derzeit noch entfernt, wenn auch unterschiedlich weit. Das Blaue Band soll dazu beitragen, indem Kernbiotope via Wasserstraßen verbunden und naturnahe Flusslandschaften geschaffen werden.

Langzeitziel des von BMVI und BMUB gemeinsam erarbeiteten Konzepts ist es, dass „bis zum Jahr 2050 die nicht mehr benötigte Infrastruktur im Gesamtnetz der Bundeswasserstraßen in Verbindung mit Renaturierungsmaßnahmen rück- oder umgebaut“ wird und die Nebenwasserstraßen „auf der Grundlage von Entwicklungskonzepten anderen gesellschaftlichen Aufgaben zugeführt“ sind.

Externer Link: Bundesprogramm Blaues Band

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