Im Bundesverkehrsministerium gelte seit 2016 die Anweisung, „dass nur Pkw beschafft werden dürfen, die den Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes entsprechen“, teilte das BMVI auf Anfrage gegenüber dem Verkehrsbrief mit. Im BMVI seien daher seit dem Jahr 2016 nur Fahrzeuge mit Plug-in-Hybrid-Technik beschafft worden, mit einer nicht näher erläuterten Ausnahme. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hatte noch Ende 2015 – drei Monate nach Bekanntwerden des Abgasskandals – öffentlich erklärt, der Diesel leiste „durch die CO2-Einsparung einen wertvollen Beitrag, dass wir unsere Klimaziele erreichen können“.
Zum Jahresanfang 2017 befanden sich laut BMVI insgesamt 35 Pkw im Fuhrpark des Ministeriums, davon 24 E-Dienstkraftfahrzeuge. Bis zum Jahresende sollen vier weitere Fahrzeuge angeschafft werden, die den Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes entsprechen, und Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor ersetzen. Damit steige die Quote auf 80 Prozent.
Auch das Bundesumweltministerium (BMUB) hat seine Flotte nach eigenen Angaben im vergangenen Jahr kontinuierlich auf Elektro- oder Plug-In-Hybridfahrzeuge mit Benzinmotor umgestellt. „Eine Neuanschaffung von Dieselfahrzeugen ist derzeit nicht geplant.“
Wie eine Sprecherin erläuterte, befinden sich in der Flotte noch zwei dieselangetriebene Kleinbusse. Sobald sie abgeschrieben sind und ersetzt werden können, werde über die Ausschreibung sichergestellt, dass bei den Ersatzbeschaffungen der Schadstoffausstoß im Realbetrieb möglichst niedrig liegt. Gemäß der ersten Stufe der RDE-Regeln solle er die Grenzwerte nicht um mehr als 110 Prozent überschreiten. (roe)