Es dürfe auch Juni werden, dann sei angesichts des Wahlkampfes aber hohe Disziplin erforderlich, betonte er. Bisher ist vorgesehen, die Beratungen im Bundestag bis Ende März abzuschließen
AöR oder GmbH?
Die Grünen befürworten die Gründung einer Bundesautobahngesellschaft im Grundsatz, fordern aber deutliche Nachbesserungen am bisher vorliegenden Gesetzentwurf. Auch der Fraktionsvorsitzende Anton Hofreiter, der das Vorhaben bisher prinzipiell abgelehnt hatte, deutete eine mögliche Zustimmung an.
Er sprach sich eindeutig für eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) aus, weil sie der Bund – Regierung und Bundestag – besser steuern und kontrollieren könne als eine GmbH. Prof Thorsten Beckers von der TU Berlin räumte zwar ein, dass eine AöR in dieser Hinsicht Vorteile biete; um ein Gründungsgesetz zu erarbeiten, sei jedoch mehr Zeit erforderlich als zur Verfügung stehe.
Er widersprach im übrigen Erwartungen aus Gewerkschaftskreisen, dass eine AöR automatisch mehr Mitsprache der Beschäftigten ermögliche als eine GmbH. Es komme sehr auf die Ausgestaltung an. Eine GmbH der geplanten Größe – die Rede ist von annähernd 13.000 Mitarbeitern – verfüge über einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat.
Sowohl Beckers als auch die Grünenvertreter lehnten eine Aktiengesellschaft aufgrund der Erfahrungen mit der Deutschen Bahn ab. Sie forderten, die AG gesetzlich auszuschließen. Braun ging auf diesen Punkt nicht ein.
Eindeutige Regeln für Kreditaufnahme gefordert
Erleichtert haben die Grünen die Äußerung von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble registriert, dass eine Ermächtigung zur Kreditaufnahme nicht vorgesehen ist (siehe hier). Sie forderten aber, das auch gesetzlich festzuschreiben, möglichst auf Ebene des Grundgesetzes. Zumindest sollte eine Staatsgarantie verankert werden, damit ein Missbrauch als „Rettungsschirm für Lebensversicherer“ ausgeschlossen ist.
Braun will die Option für eine Kreditaufnahme nicht schon im Grundgesetz verbauen. Es könne sinnvoll sein sich die Option , um die Überjährigkeit von Investitionen zu erleichtern oder Schwankungen der Mauteinnahmen auszugleichen. In der Satzung der Autobahngesellschaft könne aber eine Kreditaufnahme erst einmal untersagt werden.
Gründungsschulden?
Beckers betonte, im Gesetzentwurf sei eine Gesellschaft angelegt, die zur Umgehung der Maastricht-Schuldenbremse geradezu prädestiniert sei. Im Extremfall könne die Gesellschaft schon bei ihrer Gründung mit 50 Mrd. EUR Schulden belastet werden – das entspricht dem geschätzten Wert des Anlagevermögens. Dann würden die Mauteinnahmen dazu missbraucht, Zinsen und Tilgung zu decken, statt in die Infrastruktur investiert zu werden. Er schlug daher vor, gesetzlich eine Gründungsverschuldung zu verbieten und festzulegen, dass die Schulden dem Staatssektor zuzurechnen sind.
Auch das vorgesehene Nießbrauchsrecht für die Autobahngesellschaft solle das Parlament erteilen, nicht die Regierung alleine. Die Satzung der Gesellschaft sollte vom Parlament genehmigt werden, ebenso sollten „wesentliche Änderungen“ unter Parlamentsvorbehalt gestellt werden.
ÖPP umstritten wie immer
Hofreiter sprach sich dagegen aus, ÖPP zuzulassen. Die Bauphase sei zwar zugegebenermaßen schneller, aber dafür seien sie nach seinen Erkenntnissen 10 bis 40 Prozent teurer und benachteiligten außerdem den Mittelstand. Beckers schlug vor, im Grundgesetz ein allgemein gefasstes Verbot von Teilnetz-ÖPP zu verankern, um so eine funktionale Privatisierung zu verhindern. Die genaue Definition sollte auf einfachgesetzlicher Ebene erfolgen. Braun sagte, über ÖPP werde „sicher noch gesprochen“.
Standortgarantie nicht auf Ewigkeit
Kanzleramtsminister Helge Braun betonte das Interesse des Bundes, mit der Infrastrukturgesellschaft die Effizienz der Straßenverwaltung zu steigern. Es gebe daher einen Konflikt mit dem Interesse, alle Arbeitsplätze an den bisherigen Standorten zu erhalten. Schließlich solle die neue Struktur mehr als die Summe ihrer Teile sein. Eine Lösung könne eine zeitlich begrenzte „Versetzungsbremse“ sein.
Ein Verdi-Vertreter mahnte an, möglichst schnell einen Tarifvertrag für die Autobahngesellschaft zu schließen. Derzeit gebe es in den Ländern in Abhängigkeit von den Tätigkeitsmerkmalen sehr unterschiedliche Entgelte.
Absage an höhere Zweckausgabenpauschale
Braun widersprach Forderungen der Länder, die Zweckausgabenpauschale für die Bundesstraßen auf 18 Prozent zu erhöhen. Der Bund entlaste sie schon genug mit der Übernahme der Autobahnen. Es sei im übrigen Wunsch der Länder gewesen, die Bundesstraßen in der Auftragsverwaltung zu behalten. (roe)