Schon am 10. März soll die Landesregierung dem Landtag berichten, „welche Autobahnstrecken unter Berücksichtigung des bereits ausgelasteten und erheblich instandsetzungsbedürftigen, hochverdichteten nordrhein-westfälischen Straßennetzes für den Einsatz von Lang-Lkw grundsätzlich infrage kommen, ohne dass dadurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, die Stauanfälligkeit erhöht oder die Infrastruktur übermäßig belastet wird“. Dazu hat der Landtag die Regierung in der vergangenen Woche mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP aufgefordert. Einen Freifahrtschein für alle Fernstraßen dürfe es aber nicht geben, heißt in der Entschließung.
Die Koalitionsfraktionen begründeten ihren Antrag damit, dass der Bund das Land seit der Verordnung über den Lang-Lkw-Regelbetrieb anweisen könne, bestimmte Autobahnen für den Transit freizugeben, spätestens aber mit der Gründung der Autobahngesellschaft.
„Für die Unternehmen in Nordrhein-Westfalen würde eine reine Transitlösung einen spürbaren Wettbewerbsnachteil bedeuten, ohne dass der Einsatz von Lang-Lkw auf unseren Straßen verhindert würde“, heißt es in der Entschließung. Um die Chancengleichheit für einheimische Lkw-Betriebe zu wahren, „ist die Zulassung einzelner Autobahnstrecken für die Befahrung mit Lang-Lkw auch für nordrhein-westfälische Unternehmen nicht grundsätzlich auszuschließen“.
Die FDP hatte ursprünglich einen weitergehenden Antrag gestellt. Damit sollte die Landesregierung ohne weitere Vorbehalte aufgefordert werden, dem Bund geeignete Strecken zu melden.
Der verlängerte Sattelauflieger (Zuglänge maximal 17,80m) ist in Nordrhein-Westfalen bereits seit Juli 2015 zugelassen. (roe)
Externer Link: Entschließungsantrag SPD/Grüne zum Lang-Lkw