BMUB sieht in Carsharing-Gesetz wichtigen Anstoß

Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth sagte am Dienstag auf der Jahrespressekonferenz des Bundesverbandes Carsharing (BCS), dass sein Haus im Entwurf des Carsharing-Gesetzes am liebsten eine einheitliche Regelung zur Ausweisung privilegierter Flächen an allen Straßen verankert hätte, nicht nur an den Bundesstraßen. Dagegen habe es jedoch „gewichtige rechtliche Bedenken“ gegeben. Er erwarte jetzt aber, dass die Länder für ihre Straßen nachziehen. Ohne den ersten Aufschlag des Bundes würden sie das sicher nicht tun.

Umweltvorgaben für privilegierte Anbieter

Flasbarth stellte weiter in Aussicht, dass Auflagen zur Flottenzusammensetzung bezüglich Anteil alternativer Antriebe, CO2-Ausstoß und Schadstoffklassen nachgereicht werden. Dafür wäre eine Notifizierung bei der EU notwendig gewesen, die jedoch in der kurzen verbliebenen Zeit nicht mehr möglich war. Die Auflagen sollten anspruchsvoll sein, die Branche aber nicht strangulieren. BCS-Geschäftsführer Willi Loose verwies darüber hinaus auf den Abgasskandal, der das Vertrauen in die Herstellerangaben zu CO2-Ausstoß und Schadstoffen erschüttert habe. Deswegen hatte der BCS sich auch dafür ausgesprochen, die Referentenentwurf noch enthaltenen Umweltauflagen herauszunehmen.

Potenzial des Carsharing in der Verkehrswende

Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth teilte am Dienstag auf der Jahrespressekonferenz des Bundesverbandes Carsharing (BCS) mit, dass das BMUB in einer Studie vertieft untersuchen lassen will, ob Carsharing „Einstiegsdroge oder Methadonprogramm“ für den privaten Autobesitz ist. Bisher gibt es nur punktuelle Erkenntnisse.

BCS-Geschäftsführer Willi Loose verwies auf Untersuchungsergebnisse, wonach in Köln in einem Stadtquartier durch je ein (stationsbasiertes) Carsharing-Fahrzeug 18,6 private Pkw ersetzt wurden. Die Befürchtung, dass Carsharing dem ÖPNV Nutzer abspenstig macht, teilt er nicht: Der Anteil der ÖPNV-Stammkunden unter den Carsharing-Nutzern sei deutlich höher als in der Gesamtbevölkerung.

Free-Floater legen 2016 deutlich zu

Die Zahl der für Carsharing angemeldeten Fahrer – Fahrberechtigten – wuchs 2016 gegenüber dem Vorjahr um 36 Prozent. Dabei legten die stationsunabhängigen Anbieter („Free Floating“), die nur in einigen Großstädten aktiv sind, mit plus 52 Prozent auf jetzt 1,26 Mio. deutlicher zu als die stationsbasierten Anbieter (+6 Prozent auf 455.000). Inwieweit die Zahlen durch Mehrfachanmeldungen desselben Nutzers bei verschiedenen Anbietern verzerrt werden, ist aus Datenschutzgründen nicht feststellbar.

Das Flottenwachstum betrug 11 Prozent im Free-Floating-Segment und 3,3 Prozent im stationsbasierten Carsharing. Auf jedes stationsbasierte Auto entfallen 48 Fahrberechtigte, auf jedes Free-Floating-Auto 173 Nutzer.

Nach Branchenangaben wird jedes Free-Floating-Auto 5-10 Mal pro Tag genutzt, jedes stationsbasierte Auto 1,5 Mal – allerdings bei fünf- bis sechsmal so hoher Fahrtweite und Nutzungsdauer.

Aus Angaben einzelner Anbieter lässt sich schließen, dass ein stationsbasiertes Fahrzeug jährlich bis zu 32.000km zurücklegt, ein Free-Floater mindestens 13.000 und maximal 33.000km.

Externer Link: BCS-“Fact Sheet“ zur Wirkung verschiedener Carsharing-Modelle

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