Bund will UVP-Recht novellieren

Das Gesetz ist nötig, um Änderungen der maßgeblichen europäischen Richtlinien in nationales Recht zu überführen. Zwar beteuert das federführende Bundesumweltministerium, die Vorgaben 1:1 und nicht darüber hinaus umzusetzen; in wirtschaftsnahen Kreisen wird der jetzt dem Bundesrat zugeleitete Gesetzentwurf dennoch kritisch gesehen.

Als für den Verkehrsbereich relevant und möglicherweise problematisch gelten unter anderem:

  • die Einbeziehung von Flächenverbrauch, Klimaschutz und Klimaanpassung sowie Energieeffizienz in die Untersuchung;
  • die „Kumulationsregelung“: Wenn zum Beispiel parallel zu einer existierenden Autobahn noch eine Bahnlinie genaut wird, müssen die Umweltauswirkungen mit einer „Nullvariante“ verglichen werden, nicht mit dem bereits geschädigten Ist-Zustand;
  • eine neue Transparenzpflicht verlangt die Offenlegung aller UVP-Unterlagen im Internet, wobei noch unklar ist, inwieweit schützenswerte Unternehmensgeheimnisse davon ausgenommen werden (etwa im Falle von Bahnunternehmen als Vorhabenträgern).

Neu ist die Möglichkeit für die Vorhabensträger, auf die Vorprüfung zu verzichten, in der das Vorhaben auf eine UVP-Pflicht hin untersucht wird, und freiwillig für eine UVP zu optieren. Damit können sie Zeit sparen und laufen nicht kein Risiko, später auf dem Klageweg doch noch zur einer UVP gezwungen zu werden.

Das BMUB betont, die Novelle diene auch dazu, das geltende UVP-Recht des Bundes „zu vereinfachen, zu harmonisieren und anwenderfreundlicher auszugestalten, ohne dabei qualitative Abstriche von den Anforderungen vorzunehmen.“ Vor allem sollen die Regeln, wann UVP-Pflicht besteht, klarer herausgearbeitet werden. „Damit kommt der Gesetzentwurf einem dringenden Bedürfnis der Praxis nach.“ (roe)

Externer Link: Gesetzentwurf zur Änderung des UVP-Rechts

BMVI duckt sich bei NKV von GVFG-Projekten weg

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken weicht sie der Frage aus, wie sie reagiert, wenn nachträglich das NKV durch Preissteigerungen unter 1 rutscht und dem Bewilligungsbescheid daher die rechtliche Basis abhanden kommt. „Bisher ist der Bundesregierung kein Fall bekannt, bei dem aufgrund von Kostensteigerungen bei einem über das GVFG-Bundesprogramm geförderten Projekt nach Erlass des Bewilligungsbescheids das Nutzen-Kosten-Verhältnis nach Aktualisierung der Standardisierten Bewertung unter 1,0 gerutscht ist.“

Die Linken-Verkehrsexpertin Sabine Leidig vermutet, dass in Wirklichkeit nie neu bewertet wurde: Wenn Nutzen-Kosten-Berechnungen von Seiten der Bundesregierung nach einer Entscheidung für ein Projekt offensichtlich nie wieder überprüft werden, dann öffnet das der Geldverschwendung für Prestigeprojekte – mit dem Segen der jeweiligen Verkehrsminister – Tür und Tor“, sagte sie gegenüber dem Verkehrsbrief. „Den Nutzen hat die Bauindustrie; den Schaden die Allgemeinheit.“ Die Linke will mit einer weiteren Anfrage an die Bundesregierung nachhaken.

Anlass für die aktuelle Anfrage war unter anderem der Bau der 2. S-Bahn-Stammstrecke in München, wo die Bewertungen von 2012 und Oktober 2016 beide ein minimal über 1 liegendes NKV ergaben (1,04 und 1,05) – trotz deutlicher Kostensteigerungen in der Zwischenzeit.

Externe Links:

Antwort auf Kleine Anfrage der Linken zu NKV bei GVFG-Projekten

Nutzen-Kosten-Untersuchung für 2. S-Bahn-Stammstrecke Januar 2012

Nutzen-Kosten-Untersuchung für 2. S-Bahn-Stammstrecke Oktober 2016