Erster Schlagabtausch zum BVWP im Bundestag

Speziell die Grünen widersprachen der Feststellung von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt, der BVWP 2030 sei „realistisch“. Sie verwiesen darauf, dass bis 2030 rund 38,5 Mrd. EUR in Neu- und Ausbau investiert werden sollen, danach in der „Schleppe“ aber noch ein Volumen von 42,8 Mrd. EUR vorgesehen sei. „Sie haben damit eigentlich schon den Bundesverkehrswegeplan 2045 vorgelegt“, sagte die Grünen-Verkehrsexpertin Valerie Wilms. Sie warf Dobrindt vor, mit der Kategorie „Weiterer Bedarf“ den Menschen aus Feigheit Sand in die Augen zu streuen, statt ehrlicherweise die Projekte zu streichen.

Der verkehrspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Ulrich Lange, warf den Grünen Heuchelei vor, wenn sie sich gegen Straßenneubauprojekte wendeten. „Über 25 Prozent der Baufreigaben für Straßen gingen an grüne Landesverkehrsminister und die wollten diese Mittel haben.“

Linke fordert unabhängige NKV-Prüfung

Die Linken-Verkehrsexpertin Sabine Leidig forderte Lkw-Durchfahrtverbote auf Landstraßen dort, wo es parallel eine Autobahn gibt. „Damit würden die Anwohner an den belasteten Ortsdurchfahrten sofort entlastet, und Sie könnten sich viele von diesen teuren und unsinnigen Ortsumfahrungen sparen.“

Sie kritisierte, dass von den 50 ausgearbeiteten Alternativen der Verkehrsverbände keine einzige im Bewertungsverfahren geprüft worden sei. Die Linke verlange eine echte Bürgerbeteiligung, und zumindest für die größten und teuersten Projekte müsse es eine unabhängige Prüfung von Kosten und Nutzen geben.

Dobrindt: BVWP 2030 besteht Öko-Check

Dobrindt verteidigte den BVWP 2030 und und verglich ihn mit dem von Rot-Grün verantworteten BVWP 2015. „Er fällt doch im Öko-Check gnadenlos durch.“ Mehr als die Hälfte der Projekte sei auf die Straße entfallen, heute sei mehr als die Hälfte für Schiene und Wasserwege vorgesehen. Damals war ein Erhaltungsanteil von 56 Prozent geplant, heute seien es 70 Prozent. Darüber hinaus habe der BVWP 2003 gerade einmal sechs Seiten zur umweltfachlichen Beurteilung enthalten, diesmal habe es eine strategische Umweltprüfung gegeben und einen gesonderten Bericht.

SPD-Fraktionsvize Sören Bartol sagte, er halte die Kritik der Umweltverbände am BVWP in vielen Punkten für unberechtigt. „In einem Punkt teile ich jedoch die Unzufriedenheit. Es ist leider sehr ärgerlich, dass viele Schienenprojekte noch nicht berechnet sind.“ Das sei aber 2003 auch nicht anders gewesen.

Nicht-Thema Autobahngesellschaft?

Auffällig war, dass Dobrindt in seiner Rede nicht auf das Thema Autobahngesellschaft einging, sondern nur allgemein den Bedarf an mehr Planungskapazität erwähnte. „Da hat der Bund genauso Verantwortung wie die Länder.“ Es blieb an Ulrich Lange, die Länder aufzufordern, Planung zu liefern, wenn sie an der Auftragsverwaltung festhalten wollen. (roe)

Parlament will mit Steueranreizen auch Ladesäulen-Aufbau fördern

Er wird voraussichtlich am Donnerstagabend den Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr in zweiter und dritter Lesung ohne Aussprache verabschieden. Der leicht geänderte Entwurf sieht vor, dass nur solcher Ladestrom nicht als geldwerter Vorteil auf die Einkommensteuer angerechnet wird, der im Betrieb des Arbeitnehmers oder im Betrieb eines verbundenen Unternehmens gewährt wird. Der Bundesrat hatte gefordert, auch Strom zu begünstigen, der bei einem vom Arbeitgeber beauftragten Dritten – also gegebenenfalls auch einem Stromversorger – geladen wird. Das hatte schon die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung abgelehnt: Ziel des Gesetzes sei es nämlich auch, Anreize für den Aufbau von mehr Ladeinfrastruktur zu schaffen. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch abschließend zustimmen.

Entsprechend den einhelligen Empfehlungen der Sachverständigen in der Anhörung (siehe hier) soll Ladestrom nun auch begünstigt werden, wenn die Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs per Fahrtenbuchmethode ermittelt wird.

In seiner Beschlussempfehlung macht der Finanzausschuss ferner darauf aufmerksam, dass als Ladestrom für als Kfz zugelassene Fahrräder – S-Pedelecs – ebenfalls begünstigt wird. Für „normale“ Pedelecs wird hingegen kein Bedarf an zusätzlichen Anreizen gesehen.

Hauptelement des Gesetzes ist allerdings die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung von fünf auf zehn Jahre.

Die Linke merkte spitz dazu an, es sei überraschend, dass nun über eine reduzierte Kfz-Steuer die Elektromobilität gefördert werden soll, obwohl die Kfz-Steuer eigentlich im Zuge der Pkw-Maut abgeschafft werden sollte. (roe)

Finanzschwache Kommunen bekommen mehr Zeit für Förderanträge

Das sieht der Entwurf für eine Novelle des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes vor, der am Donnerstag vom Bundestag in erster Beratung an die Ausschüsse verwiesen wurde.

Aus dem mit 3,5 Mrd. EUR dotierten Kommunalinvestitionsförderungsfonds (KIF) dürfen im Bereich Verkehr Maßnahmen zur Bekämpfung von Lärm „insbesondere bei Straßen“ und Investitionen in die Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr gefördert werden.

Der Förderzeitraum wird deshalb verlängert, weil sich Kommunen und Länder wegen der Uberlastung der Verwaltungen durch Flüchtlingskrise nicht in der Lage sehen, die Mittel entsprechend dem ursprünglichen Zeitplan abzurufen. (roe)

Externer Link: Gesetzentwurf zur Novelle des KInvFG

Aufgefischt 22.9.2016

Laut Rheinischer Post erwartet der Landesbetrieb Straßen NRW, dass die am Mittwoch vom BMVI freigegebenen 740 Mio. EUR für die A1-Rheinquerung nicht ausreichen. In Lauchringen freut sich laut Südkurier sogar Umweltstaatssekretärin Rita-Schwarzelühr Sutter über die künftige Ortsumfahrung.

Laut Stuttgarter Zeitung hat der jetzige Amtschef im baden-württembergischen Verkehrsministerium und frühere Abteilungsleiter im Bundesumweltministerium, Uwe Lahl, bei der Suche nach möglichen illegalen Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung eine undurchsichtige Rolle gespielt.

Daimler-Nutzfahrzeug-Vorstand Wolfgang Bernhard stellt in einem Interview mit dem Tagesspiegel den Fahrplan für Elektro-Lkw vor und begründet die Kehrtwende.

Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann kritisiert laut Stuttgarter Nachrichten, dass die DB wichtige Strecken wegen Bauarbeiten wochenlang für den SPNV voll sperrt, aber einzelne IC-Züge fahren lässt. (roe)

BMVI gibt 24 Straßenbauprojekte frei

Insgesamt können jetzt 24 Projekte mit einem Investitionsvolumen von zusammen knapp 2,1 Mrd. EUR begonnen werden. Im einzelnen sind es:

  • 4 Projekte in Baden-Württemberg, Gesamtvolumen: 282 Mio. EUR
  • 7 Projekte in Bayern, Gesamtvolumen: 314 Mio. EUR
  • 2 Projekte in Hessen, Gesamtvolumen: 256 Mio. EUR
  • 1 Projekt in Mecklenburg-Vorpommern, Volumen: 111 Mio. EUR
  • 1 Projekt in Niedersachsen, Volumen: 143 Mio. EUR
  • 1 Projekt in Nordrhein-Westfalen, Volumen: 740 Mio. EUR
  • 3 Projekte in Rheinland-Pfalz, Gesamtvolumen: 84 Mio. EUR
  • 1 Projekt in Sachsen, Volumen: 97 Mio. EUR
  • 3 Projekte in Sachsen-Anhalt, Gesamtvolumen: 129 Mio. EUR
  • 1 Projekt in Thüringen, Volumen: 5 Mio. EUR

Keine Baufreigaben gab es für die drei Stadtstaaten, Brandenburg, das Saarland und Schleswig-Holstein. Gründe nannte das BMVI nicht; zumindest von Schleswig-Holstein ist jedoch bekannt, dass es dort derzeit keine baureifen Projekte gibt.

Von den 24 Projekten entfallen sieben auf Autobahnen. Darunter ist auch die A1-Rheinquerung einschließlich des Ausbaus der Zulaufstrecken zwischen Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West.

Bei den restlichen Projekten handelt es sich um Ortsumfahrungen. Auffällig ist, dass das BMVI bei den Baufreigaben für Baden-Württemberg mit einer Ausnahme (B34/Ortsumfahrung Oberlauchringen) diesmal den Priorisierungsempfehlungen des Landesverkehrsministeriums von 2012 gefolgt ist. (roe)

 

Externer Link: Detaillierte Liste der Baufreigaben

Bund greift DB finanziell unter die Arme

Das BMVI bestätigte am Mittwoch einen Bericht der Süddeutschen Zeitung, wonach die DB in den kommenden vier Jahren direkt und indirekt mit 2,4 Mrd. EUR frischen Haushaltsmitteln unterstützt werden soll. Wie das Ministerium mitteilte, wird die Zwangsdividende wird ab 2017 für vier Jahre um insgesamt 1,4 Mrd. EUR verringert. Dem Vernehmen soll die DB in vier gleichen Tranchen von je 350 Mio. EUR entlastet werden. Da die Dividende fest in der LuFV II eingeplant ist, werden die ausfallenden Zahlungen mit Steuermitteln ersetzt.

Außerdem wird eine weitere Milliarde aus Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt, mit der die DB ihr Eigenkapital aufstocken kann. Damit erhält das Unternehmen einen größeren Spielraum für weitere eigene Investitionen.

Ursprünglich hatte das BMVI die DB aufgefordert, bis Herbst ein Zukunftskonzept zu erarbeiten, in dem auch ein Teilverkauf der Speditionstochter Schenker und der Auslandstochter Arriva geprüft werden sollte, um den Schuldenberg abzubauen. Gegen die Verkaufspläne waren zuletzt auch im Ministerium selbst erhebliche Bedenken aufgekommen. „Meine ganz persönliche Meinung ist: Gewinnbringer verkauft man nicht“, hatte unter anderem Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann im August kundgetan.

In der Mitteilung des BMVI vom Mittwoch heißt es jetzt stark verklausuliert, „die Entscheidung von Minister Dobrindt, der Bahn zusätzliche Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen, gibt den Hinweis, was der Minister von den Konzepten erwartet“. An den zusätzlichen Haushaltsmitteln sei deutlich zu erkennen, „in welche Richtung Minister Dobrindt die Weichen stellt“.

NEE und Grüne mahnen Trassenpreissenkung an

Das Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE) gab „gemischte Gefühle“ zu Protokoll. „Es wäre unzulässig, dem Verkehrsunternehmen DB, das im Schienenverkehr weiterhin eine marktbeherrschende Stellung hat, zu Lasten der Wettbewerbsbahnen unter die Arme zu greifen“, erklärte der Vorstandsvorsitzende Ludolf Kerkeling. Die Kapitalerhöhung komme nicht primär dem Schienenverkehr in Deutschland zugute, sondern diene erkennbar der Korrektur von politischen und unternehmerischen Fehlentscheidungen. Nach Auffassung des Grünen-Bahnexperten Matthias Gastel haben unter anderem auch steigende Kosten bei Stuttgart 21 „die Konzernerträge verfrühstückt“.

Kerkeling hofft nun, dass der Teilverzicht auf Dividendenzahlungen den Fehler der Regierung korrigiert, Infrastrukturinvestitionen aus Überschüssen der DB-Unterneh­men finanzieren zu lassen. Er forderte, daher den Ver­zicht auf Dividendenzahlungen 1:1 in eine Senkung des Trassenpreisniveaus fließen zu lassen. Auch Gastel plädierte für eine Senkung der Trassenpreise. (roe)

Monopolkommission sieht Flixbus-Monopol gelassen

Die Monopolkommission reagierte damit indirekt auf Forderungen seitens der Grünen, das Kartellrecht nachzuschärfen. Wie es hieß, sei es richtig, bei der Abgrenzung des relevanten Marktes nicht nur isoliert den Fernbus zu betrachten, sondern auch Pkw, Eisenbahn und Flugzeug einzubeziehen. Schon daher sei keine dominante Stellung von Flixbus festzustellen. Es gebe derzeit auch keine Anzeichen dafür, dass Flixbus seine Marktmacht missbrauche. Im übrigen gelte, dass eine Quasi-Monopolstellung eher zu tolerieren ist, wenn die Markteintrittshürden für neue Anbieter niedrig sind. Das sei im Falle des Fernbusmarktes gegeben. „Wir sehen kein großes Wettbewerbsproblem“, hieß es, „wir sehen das Ergebnis der Liberalisierung – für die wir uns immer eingesetzt haben – nach wie vor positiv.“

Wie es weiter hieß, hätte auch die im Zuge der GWB-Novelle geplante Einführung einer kartellrechtlichen Aufgreifschwelle, die sich am Transaktionsvolumen orientiert, im Falle der Flixbus-Zukäufe nicht „gezogen“, weil es vermutlich immer darunter lag.

Kommission will Wildwuchs bei Flughafenentgelten eindämmen

Ein Schwerpunktthema des XXI. Hauptgutachtens ist die Flughafenregulierung. Die Kommission empfiehlt, die Entgeltaufsicht über Start- und Landegebühren einer unabhängigen zentralen Behörde zu übergeben. Hintergrund ist, dass die Bundesländer häufig sowohl (Mit-) Eigentümer als auch Aufsichtsbehörde der Flughäfen sind. „Nur so lassen sich mögliche Interessenskonflikte wirkungsvoll vermeiden“, erläuterte der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Achim Wambach.

Durch eine Marktmachtanalyse sollte festgestellt werden, welche Flughäfen in Deutschland regulierungsbedürftig sind. Wenn keine Markmacht vorliegt, sollen Flughäfen und Fluggesellschaften Entgelte aushandeln dürfen. Wo jedoch dauerhafte Marktmacht vorliege, sei eine anreizorientierte Ex-ante-Regulierung anstelle der gegenwärtig verbreiteten kostenbasierten Entgeltregulierung zu prüfen.

Ein Dorn im Auge ist der Monopolkommission auch das System zur Slot-Vergabe. Durch die Bevorzugung bereits etablierter Fluggesellschaften mittels „Großvaterrechte“ werde eine effiziente Verteilung der Slots ebenso erschwert wie ein Markteintritt neuer Airlines. An stark nachgefragten Flughäfen sollte daher stärker auf marktbasierte Instrumente wie Auktionen zurückgegriffen werden. Außerdem sollte der Handel mit Slots zwischen den Airlines ausdrücklich erlaubt werden.

Wettbewerb am Boden lahmt

Kritisch sieht die Monopolkommission ferner, dass trotz der Liberalisierung des Marktes für Bodenverkehrsdienste die Flughafenbetreiber oder deren Töchter bis heute fast überall eine dominante Stellung haben. Unabhängige Anbieter – meistens nur einer – haben in der Regel unter 25 Prozent Marktanteil (siehe Grafik).

Monopolkommission Grafik Bodenverkehrsdienste

ADV weist Vorwürfe der Monopolkommission zurück

Der Flughafenverband ADV wies in einer Stellungnahme gegenüber dem Verkehrsbrief den Verdacht von Interessenkollisionen bei den Ländern zurück. Er erinnerte daran, dass die EU-Kommission die Unabhängigkeit der Genehmigungsbehörden der Länder untersucht und diese bestätigt habe. „Wir sind daher verwundert, dass die vermeintlich nicht gegebene Unabhängigkeit der Genehmigungsbehörden der Ländern nun seitens der Monopolkommission als Argument für die Forderung nach einer zentralen Regulierungsbehörde herangezogen wird“, erklärte Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel. Die bisher praktizierte Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern bei der Genehmigung der Flughafenentgelte habe sich in den letzten Jahrzehnten bewährt.

Ebenso bedauert der ADV, dass die Argumente der Flughäfen gegen eine weitere Liberalisierung der Bodenverkehrsdienste von der Monopolkommission ignoriert wurden. „Diese Argumente haben den Deutschen Bundestag überzeugt. Und sie haben auch dazu geführt, dass die Europäische Kommission ihre überflüssigen Liberalisierungspläne zurückgezogen hat“, erklärte Beisel.

Im Bereich der Slot-Zuteilung würde der Flughafenverband aber den Einsatz marktbasierter Instrumente begrüßen. (roe)

Externer Link: XXI. Hauptgutachten der Monopolkommission

Aufgefischt 21.9.2016

Die Deutsche Bahn soll nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung eine zusätzliche Finanzspritze des Bundes von 2,4 Mrd. EUR erhalten. Zum einen soll in den kommenden vier Jahren die Dividendenerwartung gesenkt werden, ohne den Rückfluss in die LuFV zu mindern; zum anderen soll die DB eine Eigenkapitalerhöhung von 1 Mrd. EUR erhalten. Hintergrund dürfte nach Verkehrsbrief-Informationen sein, dass im BMVI der ursprünglich favorisierte Teilverkauf der profitablen Tochtergesellschaften Schenker und Arriva inzwischen skeptisch gesehen wird.

Laut Stern geht aus dem vertraulichen Teil des Berichts des Bundesrechnungshof zu Stuttgart 21 hervor, dass Projektrisiken und Finanzierungskosten von zusammen 3 Mrd. EUR bisher nicht abgebildet seien.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt wird laut Rheinischer Post am heutigen Mittwoch um 14.30 Uhr in einer nicht öffentlichen Veranstaltung die betroffenen Wahlkreisabgeordneten über die diesjährigen Baufreigaben für Bundesfernstraßen informieren. Für den Ersatz der Leverkusener Brücke seien 740 Mio. EUR eingeplant.

NRW-Verkehrsminister Michael Groschek hat am Dienstag zusammen mit dem Wirtschafts- und und dem Finanzminister sowie DGB und IHK NRW ein „Bündnis für Infrastruktur“ (offizielles Memorandum) gegründet. Vertreter des grünen Koalitionspartners zeigten sich verwundert über den Alleingang der SPD-Minister, berichten unter anderem WDR und Express. (roe)

Hendricks geht bei Verkehrswende in die Offensive

Umweltministerin Barbara Hendricks begründete ihr Vorgehen damit, dass es im Verkehrsbereich in den vergangenen Jahren zwar Effizienzfortschritte gegeben habe, diese aber durch das Verkehrsmengenwachstum und größere Pkw wieder aufgezehrt worden seien. Nötig sei eine neue Balance zwischen Schutz der Umwelt, Gesundheit der Menschen und dem Bedürfnis nach Mobilität. Der auch im Umweltprogramm 2030 verankerte Ansatz ihres Ministeriums sei, durch intelligente Stadtplanung möglichst viel Verkehr zu vermeiden und den restlichen Verkehr auf erneuerbare Energien umzustellen.

Bulc mahnt Verhaltensänderung an

EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc stellte heraus, dass der Verkehr 2030 der größte Umweltverschmutzer sein werde, wenn nichts unternommen werde. Um das abzuwenden, reichten neue Technologien nicht aus; nötig sei auch ein geändertes Verhalten.

Sie beklagte, dass die Eisenbahn als der am meisten elektrifizierte Verkehrsträger so wenig aus sich selbst mache. Auf der Bahnmesse Innotrans habe sie am Vormittag aber Signale von den Eisenbahnchefs bekommen, dass sie anfangen, sich selbst Gedanken zu machen.

Um endlich Klarheit über die gegenseitigen Beschwerden der Verkehrsträger über angebliche unlautere Kostenvorteile zu bekommen, hat die Generaldirektion Verkehr nach ihren Angaben jetzt eine umfassende Erhebung zu allen Gebühren und Steuern im Verkehrsbereich eingeleitet.

Tempo 30 für den Klimaschutz?

Auf der Veranstaltung mit 24 Kleingruppensitzungen stellte unter anderem Heike Aghte von der „Europäischen Gesellschaft für Entschleunigung“ eine Initiative für eine Ausweitung von Tempo 30 in den Städten vor. Während die positiven Effekte von Tempo 30 für Verkehrssicherheit und Lärm unbestritten seien, gebe es immer wieder Zweifel, ob auch die Emissionen von Treibhausgasen zurückgehen würden. Das werde inzwischen aber durch zahlreiche lokale Studien belegt, die sie auf der Website www.30kmh.de gesammelt habe. Die Emissionsminderung werde hauptsächlich durch geringere Beschleunigungs- und Abbremsvorgänge erzielt. Kritisch wurde aus der Teilnehmerrunde angemerkt, dass mit Tempo 30 auch der ohnehin schon langsame ÖPNV mit Bussen zusätzlich ausgebremst werde.

ÖPNV-Unternehmen müssen autonomes Fahren lernen

Till Ackermann vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) warnte vor negativen Effekten des autonomen Fahrens auf die Wettbewerbsfähigkeit des ÖPNV: Damit falle der Vorteil des „Gefahren-werdens“ weg, die Zeit im Stau sei keine verlorene Zeit mehr. In der Kombination mit einer Ausweitung von Car- oder Ridesharing bestehe die Gefahr, dass neue Anbieter wie Uber den kommunalen ÖPNV mit „Robo-Taxis“ überflüssig machen. Die ÖPNV-Unternehmen sollten daher selbst diese Geschäftsfelder erschließen; damit sie das können, sei allerdings ein Auftrag der Politik nötig, den die Wähler vor Ort einfordern müssten. (roe)

BGL stellt neuen Hauptgeschäftsführer vor

Der 1973 in Friedberg (Hessen) geborene Engelhardt folgt auf Prof. Dr. Karlheinz Schmidt, der zum 31. Dezember 2016 in den Ruhestand tritt.

Engelhardt hat laut BGL in seiner Schul- und Studienzeit in Logistikunternehmen gearbeitet und verfügt über Stapler- und Lkw-Führerschein. Er absolvierte an der Universität Gießen ein Studium zum Diplom-Agraringenieur, seine berufliche Tätigkeit bei der Genossenschaft RWZ Rhein-Main drehte sich jedoch um Fuhrparkmanagement, Logistik und Controlling, zuletzt als Leiter des Geschäftsbereichs Logistik. Im Jahr 2000 promovierte zum Doktor der Agrarwissenschaften, drei Jahre folgte die Habilitation. 2009 wurde er zum Professor für Logistik der Steinbeis-Hochschule in Berlin berufen.

Engelhardt kündigte laut BGL auf der Vorstandssitzung am Montag an, für ihn habe die Schaffung vertiefter Beziehungen zu den Landesverbänden und den Mitgliedsunternehmen einen hohen Stellenwert, um die Mitgliederbindung und die Neugewinnung von Mitgliedern zu verbessern. In den vergangenen Jahren hatte es immer wieder Spannungen zwischen dem Bundesverband und den Landesverbänden gegeben. (roe)