Das sieht der Entwurf für eine Novelle des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes vor, der am Donnerstag vom Bundestag in erster Beratung an die Ausschüsse verwiesen wurde.
Aus dem mit 3,5 Mrd. EUR dotierten Kommunalinvestitionsförderungsfonds (KIF) dürfen im Bereich Verkehr Maßnahmen zur Bekämpfung von Lärm „insbesondere bei Straßen“ und Investitionen in die Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr gefördert werden.
Der Förderzeitraum wird deshalb verlängert, weil sich Kommunen und Länder wegen der Uberlastung der Verwaltungen durch Flüchtlingskrise nicht in der Lage sehen, die Mittel entsprechend dem ursprünglichen Zeitplan abzurufen. (roe)
Externer Link: Gesetzentwurf zur Novelle des KInvFG