Wie Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann auf eine Anfrage des Grünen-Verkehrsexperten Matthias Gastel mitteilte, sind die gesetzlichen Krankenkassen nur verpflichtet, die Erschließung des „Nahbereichs“ der Wohnung zu ermöglichen. Als Ausnahmefälle seien nur der Transport von Schülern zur Erfüllung der Schulpflicht und der Besuch von medizinischen Versorgungseinrichtungen anerkannt, sofern diese im Nahbereich der Wohnung nicht verfügbar ist. Nur bei Erwerbstätigen springt die Rentenversicherung ein.
Gastel zeigte sich empört. „Die Ansage der Bundesregierung, dass durch die neuen Regeln zum Transport von Rollstühlen in Pkw keine Mehrkosten für die Menschen entstehen, ist nicht haltbar“, sagte er gegenüber dem Verkehrsbrief. „Die bußgeldbewährte Anschnallpflicht führt dazu, dass der Großteil der Rollstuhlfahrer ihre Rollstühle bis Februar 2017 nachrüsten müssen. Für die Kosten müssen die Rollstuhlfahrer in aller Regel selbst aufkommen. Um Menschen mit Mobilitätseinschränkung nicht noch weitere Steine in ihre Wege zu legen, sollte die Bundesregierung sicherstellen, dass die Krankenversicherung die Kosten für die notwendige Umrüstung übernimmt.“ (roe)

