Länder winken Bahnregulierung mit Vorbehalt durch

So soll die Trassen- und Stationspreisbremse bei Infrastrukturbetreibern, die nur SPNV bedienen und daher keine Überwälzungsmöglichkeiten haben, nur im Einvernehmen mit den betroffenen Ländern und Aufgabenträgern ausgesetzt werden (§2 Absatz 9).

Außerdem soll die Bundesregierung sicherstellen, dass sich die Überwälzung von Unterdeckung im SPNV nicht negativ auf Schienengüter- und den Schienenpersonenfernverkehr auswirkt. Die Wachstumsstrategie der DB AG zur Wiederanbindung der Fläche an den IC- und ICE-Verkehr dürfe nicht in Frage gestellt werden. (roe)

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