Der Bund solle prüfen, Maut auf Straßen unterhalb der Bundesfernstraßen zu erheben, „wenn dies zur Vermeidung von Mautausweichverkehren, aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs oder wegen ihrer Funktion zur Verknüpfung von Schwerpunkten des weiträumigen Güterkraftverkehrsaufkommens mit dem Bundesfernstraßennetz gerechtfertigt ist“.
Keine Mehrheit gefunden hat der Vorschlag des Umweltausschusses, nachgeordnete Straßen auch wegen Luftverschmutzung mautpflichtig (siehe hier) – ebenso ein Prüfauftrag für Fernbusmaut und Lkw zwischen 3,5 und 7,5t. Ebenfalls keine Mehrheit fand sein Vorschlag, die externen Kosten des Lärms anzulasten.
Von der Maut befreit werden sollen hingegen landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr bis 40km/h. (roe)