Stein des Anstoßes ist die beabsichtigte Neuregelung, wonach zur Personenbeförderung hergestellte und ausgelegte Fahrzeuge über 3,5t, auch wenn nur über maximal acht Passagierplätze verfügen, nur mit Busführerschein (Klasse D1/D) gefahren werden dürfen. Bisher reichte dafür ein Lkw-Führerschein (Klasse C1/C). Wie aus Länderkreisen zu hören ist, gibt es Sorgen, dass davon auch Polizei-Mannschaftswagen, bestimmte Feuerwehrfahrzeuge und Gefangenentransporter betroffen sein könnten. Unklar sei auch, ob größere Wohnmobile von der Regelung betroffen sind. Bund und Länder wollten die offenen Fragen bis September klären, ist zu hören. (roe)