Aufgefischt 3.5.2016

Die Westfälischen Nachrichten thematisieren das Vordringen von (mautfreien) Kleintransportern aus Osteuropa auf den deutschen Markt für Kurier-, Express- und Paketdienste.

Vom Streit der CSU mit sich selbst über den Bau einer dritten Startbahn am Flughafen München berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Die SHZ-Zeitungen werten den Verkehrsinfrastrukturbericht aus schleswig-holsteinischer Perspektive aus: Während die Autobahnen besser dastehen als zum Beispiel in Bayern, sind die Bundesstraßen überdurchschnittlich marode.

Grüne und CDU in Stuttgart experimentierfreudig

Um verlässlich planen und bauen zu können, wollen wir die Finanzierung unabhängig von einzelnen Haushaltsjahren gestalten und ein Gesamtpaket über fünf Jahre schnüren“, heißt es. Der Schwerpunkt soll auf Erhalt und Sanierung liegen. Der 2010 noch unter Schwarz-Gelb verabschiedete Generalverkehrsplan bis 2015 – das Geenstück zum Bundesverkehrswegeplan – soll zur Halbzeit überprüft werden.

Weitere Eckpunkte des Koalitionsvertrags:

Straße:

  • Für die Projekte im BVWP 2030 wollen die Koalitionspartner zusammen mit dem Bund „eine mit fachlich und sachlich nachvollziehbaren und transparenten Kriterien gestützte Reihenfolge der Umsetzung“ erarbeiten. Der erste Anlauf von Grün-Rot, die Projekte im alten BVWP zu priorisieren, war vom Bund wiederholt unterlaufen worden.
  • Beim Streitthema Auftragsverwaltung sind sich Grüne und CDU einig: „Wir setzen uns für eine weitere Optimierung der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen durch die Länder ein. Eine Zentralisierung der Aufgaben in einer Bundesgesellschaft für das Autobahnnetz lehnen wir ab.“ Beendet wird die unter Grün-Rot gestartete Diskussion, ob die derzeit dezentral organisierte Straßenbauverwaltung wieder aus den Regierungspräsidien herausgeholt wird. Sie soll zwar personell gestärkt werden, aber unter grundsätzlicher Beibehaltung der bisherigen Strukturen optimiert werden. „Einen Landesbetrieb Straße werden wir nicht einrichten.“
  • Wenig überraschend ist die Zusage, den Feldversuch mit Lang-LKW (weiter) konstruktiv zu begleiten. „Für eine generelle Zulassung von Lang-LKW im Regelbetrieb ist für uns Voraussetzung, dass die Vorteile überwiegen und diese mit einer Stärkung des kombinierten Verkehrs einhergeht.“
  • Der besondere Leidensdruck durch die Smogsituation im Stuttgarter Kessel hat offenbar dazu geführt, dass sich nun auch die CDU „auf Bundesebene die Planungen zur Einführung einer blauen Plakette für besonders schadstoffarme Fahrzeuge konstruktiv begleiten“ will. „Hierbei werden wir insbesondere die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen im Blick behalten und auf angemessene Übergangsfristen hinwirken.“
  • In Sachen Elektromobilität planen die Partner offenbar eine am „Schaufenster“-Ansatz des Bundes angelehnte „Initiative Elektromobilität 3“. Investiert werden soll in Ladeinfrastruktur, ausgewählte Fahrzeugflotten und innovative Vorhaben der Elektromobilität und anderer alternativer Antriebe.
  • Beim Zukunftsthema „Autonomes Fahren“ sollen Modellvorhaben im Individual- und Güterverkehr sowie im öffentlichen Verkehr umgesetzt werden. In Zusammenarbeit mit der Automobilindustrie sollen Teststrecken auf Autobahnen und im nachgeordneten Straßennetz eingerichtet werden.
  • Einen Achtungserfolg kann die CDU beim Reizthema Querungshilfen für Wildtiere verbuchen: Ihre Notwendigkeit wird zwar nicht angezweifelt, weiter heißt es aber: „Mit dem Ziel einer Kosten- und Flächeneinsparung werden wir bestehende Standards im Straßenbau und beim Bau von Grün- und Wildtierbrücken auf den Prüfstand stellen.“

Schiene

  • Die Partner bekennen dazu, den zügigen Ausbau der Rheintalbahn mit einer Mitfinanzierung der Mehrkosten für deren menschen- und umweltgerechten Ausbau „im beschlossenen Finanzrahmen“ zu fördern.
  • Für noch nicht elektrifizierte Bahnstrecken ist eine „Elektrifizierungsoffensive“ geplant: Entweder durch den Bau von Oberleitung „oder mit Hilfe innovativer fahrzeugseitiger Lösungen (alternative Antriebsformen wie zum Beispiel Brennstoffzelle oder Hybridtechnologie)“.
  • Im Streit um eine Aufstockung des Landesanteils am Bahnprojekt Stuttgart 21 erhält die Landesregierung Bewegungsspielraum. Das Land beteiligt sich mit einem Zuschuss entsprechend den Regelungen im Finanzierungsvertrag, heißt es zunächst kompromisslos, implizit aufweichend folgt: „Wir werden die Interessen des Landes im Vertragsrahmen bestmöglich wahren. Dabei hält das Land in den Sprechklauselgesprächen am Ziel fest, dass über die im Vertrag genannten Kostenanteile in Höhe von 930,6 Mio. EUR hinaus von Seiten des Landes keine Zahlungen zu leisten sind.“

ÖPNV

  • Vage formuliert sind die Aussagen zum Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG), das bisher aus Entflechtungsmitteln gespeist wird. Dessen finanzielle Ausstattung müsse auch nach dem Auslaufen der Entflechtungsmittel im Jahr 2019 gesichert werden. Ob das Land mit Eigenmitteln einspringt, falls keine Anschlussregelung mit dem Bund gefunden wird, bleibt offen. Von den 165 Mio. EUR sollen 15 Mio. EUR in den Rad- und Fußwegebau fließen, der Rest hälftig in ÖPNV und kommunalen Straßenbau.
  • Geprüft werden soll, ob es sinnvoll ist, einen Landesnahverkehrsplan zu erarbeiten.
  • Für die „landeseigenen“ Regiobuslinien sollen bis zu 10 Mio. EUR jährlich aus Regionalisierungsmitteln fließen.
  • Um die in Baden-Württemberg dominierende Verkehrsverbunds-Kleinstaaterei zu überwinden, will das Land Zusammenschlüsse von Verbünden „durch Anreize im Rahmen der Neugestaltung der Verbundforderung unterstützen“. Zwang soll es nicht geben: „Entsprechende Initiativen müssen von kommunaler Seite ausgehen.“
  • Für die Ausgleichsmittel für die Schülerbeförderung im ÖPNV (PBefG § 45a) wollen Grüne und CDU „ein schlüssiges und zeitgemäßes Nachfolgesystem“ entwickeln. „Das Land stellt hierfür zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung, sofern auch die kommunale Seite bereit ist, sich in gleicher Weise zu engagieren.“

Externer Link: Entwurf des Koalitionsvertrags auf der CDU-Website

Linke und Grüne in Sachen BVWP uneins

Sie kritisierte, dass mit dem BVWP die Chance verpasst werde, ein schrittweises Umsteuern in Richtung der Klimaziele von Paris einzuleiten. „Bis zum Jahr 2050 dürfen wir fast überhaupt kein CO2 mehr ausstoßen.Wir verbrauchen heute ungefähr 5000 Liter Öl pro Person.Wenn wir ernsthaft herangehen würden, das zu ändern, um sozusagen schrittweise dem Ziel näher zu kommen, müssten wir zu einer Reduktion auf ein Zehntel dieser Zahl kommen: nicht mehr 5000 Liter, sondern nur noch 500 Liter.“

Mehr Geld für kommunale Projekte gefordert

Statt in Großprojekte wie den Weiterbau der Berliner Stadtautobahn A100 zu finanzieren, sollte der Bund den Kommunen finanziellen Spielraum für eine Verkehrswende gewähren. In Bremerhaven gehe es darum, das Straßennetz an den Rückgang der arbeitenden Bevölkerung anzupassen, in München darum, neue Wohngebiete mit dem ÖPNV zu erschließen.

Regierungsfraktionen: Infrastruktur ist erst einmal klimaneutral

Abgeordnete der Regierungsfraktionen wiesen den Vorwurf. zurück, dass der BVWP den Klimaschutzansprüchen nicht gerecht werde. „Sie machen einen grundlegenden Denkfehler, weil Sie der Auffassung sind, die Straße, die Schiene oder die Wasserstraße produzieren CO2 oder NOx“, sagte der SPD-Berichterstatter für den BVWP, Gustav Herzog. „Es sind die Verkehrsmittel, die darauf bewegt werden.“ Sein Unions-Gegenpart Patrick Schnieder verwies auf die klimaentlastende Wirkung, die der BVWP mit dem Auflösen von Staus und Engpässen verfolgt.

Wilms: BVWP 2030 ist zugleich BVWP 2030ff

Die zuständige Grünen-Berichterstatterin Valerie Wilms bemängelte mit Blick auf den „potenziellen Bedarf“, dass bei der Hälfte der aufgeführten Schienenprojekte die Bewertung noch aussteht. „Sie wissen auch noch nicht, bis wann Sie diese prüfen wollen“, kritisierte sie die Regierung. Kostensteigerungen sei nicht berücksichtigt und die Kostenschätzung selbst seien nach Ansicht des Rechnungshofes nicht plausibel. Weiter solle über die Hälfte aller Straßenneubauten erst nach Ablauf nach 2030, umgesetzt werden. „Sie haben uns in Wirklichkeit also gleich den übernächsten Bundesverkehrswegeplan mit vorgelegt.“

Grüne fordern Stopp für Neubeginne

Anlass für die Debatte war ein Antrag der Grünen, den BVWP grundlegend zu einem verkehrsträgerübergreifenden Bundesnetzplan umzuschreiben und bis dahin auf Spatenstiche zu verzichten. Der Antrag wird jetzt federführend im Verkehrsausschuss beraten. (roe)

Kaufprämie auch für Transporter

Wie das Bundeswirtschaftsministerium auf Anfrage des Verkehrsbriefs mitteilte, werden nicht nur Pkw (EU-Fahrzeugklasse M1) gefördert, sondern auch leichte Nutzfahrzeuge für die Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5t. Die jeweilige Klasse eines konkreten Fahrzeugs sei aus Typgenehmigung bzw. Fahrzeugschein ersichtlich.

Greift Staatsfirma DHL Prämie ab?

Unter die Fahrzeugklasse N1 fallen die meisten Auslieferungsfahrzeuge der Kurier-, Express- und Paketdienste. Auch der von der DHL-Tochter Streetscooter entwickelte und produzierte gleichnamige batterieelektrische Lieferwagen „Streetscooter“ fällt unter die Fahrzeugklasse N1. DHL will nach eigenen Aussagen 2016 von diesem Fahrzeugtyp 2000 Exemplare beschaffen. (roe)

BDB-Präsident Martin Staats im Amt bestätigt

Staats ist Vorstand der Binnenschiffahrtsgenossenschaft MSG aus Würzburg und seit April 2015 BDB-Präsident.

Bei den Wahlen wurde ferner das Präsidium um zwei Mitglieder auf jetzt sieben Personen erweitert. Als neue Vizepräsidenten gewählt wurden Friedrich Weigert (Kühne + Nagel Euroshipping Regensburg) und Achim Schloemer (Köln-Düsseldorfer Deutsche Rheinschiffahrt, Köln). Mit Achim Schloemer sei nun erstmals ein Vertreter der Personenschifffahrt im Präsidium vertreten, betonte der BDB. Als Vizepräsidenten bestätigt wurden Dirk Gemmer (Rhenus PartnerShip), Gunther Jaegers (Reederei Jaegers), Volker Seefeldt (HTAG Häfen und Transport) und Roberto Spranzi (DTG Deutsche Transport-Genossenschaft Binnenschifffahrt). (roe)

Aufgefischt 2.5.2016

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt kündigt im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung an, dass die Abgas-Untersuchungskommission nicht aufgelöst wird. Er deutet an, dass nun auch die CO2-Werte untersucht werden sollen.- Mit einer Einführung der Pkw-Maut in dieser Legislaturperiode rechnet er nicht mehr.

Nach einem Bericht der Schwäbischen Zeitung bleibt Winfried Hermann Landesverkehrsminister in Baden-Württemberg, die Kompetenzen des Ressorts werden allerdings beschnitten. Am heutigen Montag soll der Koalitionsvertrag vorgestellt werden.

Am heutigen Montag endet die Öffentlichkeitsbeteiligung für den BVWP 2030. Der Bayerische Rundfunk ist für Niederbayern und Oberpfalz der Frage nachgegangen, welche Stellungnahmen es aus der Region gab. (roe)

BMVI legt Erhaltungsstau bei Wasserstraßen offen

Danach stammen 40 Prozent aller Anlagen aus der Zeit von 1900-1950, 10 Prozent sind sogar noch älter. „Die wirtschaftlich und technisch sinnvollen Nutzungsdauern sind für eine beträchtliche Anzahl der Bauwerke überschritten“, heißt es lakonisch. „Zum Teil sind sogar die hinsichtlich der Gebrauchstauglichkeit vertretbaren Nutzungsdauern erreicht oder überschritten.“ Fast 85 Prozent der Schleusenanlagen und 70 Prozent der Wehre seien in einem solchen Zustand, dass innerhalb der nächsten zehn Jahre Handlungsbedarf besteht.

In absoluten Zahlen bedeute das unter anderem die Grundinstandsetzung oder den Ersatzneubau von

  • 50 Schleusenanlagen
  • 30 Wehranlagen
  • 30 Dükeranlagen
  • 5 Durchlässen
  • 10 Pumpwerken
  • 110 Brücken

Allein dafür ergebe sich ein Investitionsbedarf von 6,6 Mrd. EUR über die nächsten zehn Jahre oder 660 Mio. EUR/Jahr.

Tatsächlich standen in den vergangenen Jahren jeweils gut 800 Mio. EUR normale Haushaltsmittel für Investitionen zur Verfügung (einschließlich Neu- und Ausbau), von denen 170-190 Mio. EUR mangels Planungskapazitäten nicht verbaut werden konnten. Das BMVI will daher die Investitionen auf das Kernnetz konzentrieren.

Auch Moselschleusen werden marode

Teil des Berichtes ist eine Darstellung des Anlagenzustands und des Handlungsbedarfs gegliedert nach Wasserstraßen. Verwunderlich ist, dass für die Mosel weder quantitative noch qualitative Engpässe festgestellt werden, obwohl es regelmäßig Klagen über Wartezeiten an den Schleusen gibt. Beunruhigend ist, dass die vergleichsweise jungen Schleusen aus den späten 50er/frühen 60er Jahren durchweg die schlechten Zustandsnoten 3 und 4 haben. (roe)

Schicksal des potenziellen Bedarfs Schiene offen

Das ließ Verkehrsstaatssekretär Norbert Barthle in seiner Antwort auf eine Anfrage der Grünen durchblicken. Bereits vor zwei Wochen hatte er erklärt, dass die Bewertung der Projekte des potenziellen Bedarfs frühestens im Laufe des Jahres 2017 abgeschlossen wird, also nach der Verabschiedung der Ausbaugesetze (siehe hier).

Nun erklärte er, es hänge von der Entscheidung des Bundestages ab, wie mit diesen Projekten umgegangen wird. „Eine nachträgliche Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes ist nach derzeitigem Planungsstand nicht vorgesehen.“ Die gesetzliche Feststellung des Bedarfs erleichtert aber wesentlich die Argumentation im Planfeststellungsverfahren. (roe)

Bundestag billigt neue Haftungsregeln für Binnenschiffe

Änderungen am Regierungsentwurf hat das Parlament nicht vorgenommen. Formal muss noch der Bundesrat Stellung nehmen. Dessen Zustimmung gilt jedoch als sicher.

Mit dem aus zwei Gesetzen bestehenden Paket wird zum einen die Ratifizierung des Straßburger Übereinkommens über Haftungshöchstgrenzen in der Binnenschifffahrt von 2012 (CLNI 2012) ermöglicht. Zum anderen wird die nationale Gesetzgebung – namentlich die Haftungsbestimmungen im Binnenschifffahrtsgesetz – an das neue Abkommen angepasst (sie auch hier). Das CLNI 2012 ersetzt das Vorgängerabkommen von 1988 (CLNI 1988). (roe)

Tiefere Zufahrt für Hafen Rostock doch noch unsicher

Wie Verkehrsstaatssekretär Norbert Barthle auf Anfrage der Grünen-Schifffahrtsexpertin Valerie Wilms erläuterte, habe das Land habe zwar die Vertiefung für 15m Tiefgang mit Investitionskosten von rund 90 Mio. EUR angemeldet. Für das Projekt habe sich ein Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) von 2,3 ergeben. Das BMVI habe aber auch eine reduzierte Variante B mit 14,30m Tiefgang und Kosten von rund 56 Mio. EUR untersucht und dank des besseren NKV von 2,7 diese Variante in den BVWP-Entwurf aufgenommen.

Die tiefere Variante A sei damit aber nicht ausgeschlossen, betont Barthle: Der zusätzlich erzeugte Nutzen übersteige nämlich die zusätzlich erforderlichen Investitionen. „Die Weiterverfolgung der größeren Variante A ist insofern möglich, soweit die nötigen Ressourcen verfügbar sind.“ Die Aufnahme der Variante A in den Kabinettsentwurf des BVWP werde geprüft. „Eine Zusage, die Variante A weiterzuverfolgen, hat es gegenüber dem Land Mecklenburg-Vorpommern jedoch bislang nicht gegeben.“

Die Zufahrt zum Seehafen Rostock fällt in die Wasserstraßenkategorie B. (roe)

Externer Link: Pressemitteilung des Landesverkehrsministeriums MV vom 14.4.2016