Aufgefischt 25.5.2016

Der ÖPP-Ausbau der Autobahn A7 nördlich von Hamburg hinkt dem Zeitplan hinterher, berichtet das Hamburger Abendblatt. Grund sind nach Angaben des Baukonsortiums Planungsengpässe in der Startphase. Der Fertigstellungstermin sei aber weiterhin zu halten.

Eine Rheinbrücke zwischen Bingen und Rüdesheim wird es in absehbarer Zeit nicht geben. Die beiden Landkreise lehnten es ab, sich an den Kosten für eine Machbarkeitsstudie zu beteiligen, berichtet der SWR. Die Kostenbeteiligung der Kreise wäre laut Mainzer Koalitionsvertrag Voraussetzung dafür, dass das Land Rheinland-Pfalz auch Geld in die Hand nimmt.

Die Entscheidung über mehr Flüge am Flughafen Düsseldorf wird die Landesregierung wohl erst nach der NRW-Landtagswahl im Frühjahr 2017 fällen, vermutet die Rheinische Post. (roe)

Finanzierung des A6-Ausbaus wird mittelfristig akut

Laut Antwort des BMVI auf eine Kleine Anfrage der Grünen wird voraussichtlich 2019 das Baurecht für die Gesamtstrecke erlangt. Zwei Teilabschnitte warten auf den Gesehen-Vermerk, für drei Teilabschnitte werden aktuell die RE-Vorentwürfe erstellt, und für zwei Teilabschnitte laufen die Voruntersuchungen. Dennoch ist das Gesamtprojekt im BVWP-Entwurf bekanntlich nur als Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*) gelistet, ein Baubeginn in der Laufzeit des BVWP ist also nicht vorgesehen.

ÖPP-Hinweis wird nachgetragen

Ebenfalls unklar bleibt, welche Rolle eine mögliche Verwirklichung als Öffentlich-private Partnerschaft spielt. Das BMVI hatte das Projekt 2015 als mögliches ÖPP der „neuen Generation“ nominiert, im BVWP-Entwurf fehlte jedoch jeglicher Hinweis darauf. Nun schreibt das BMVI, „der fehlende Hinweis auf das ÖPP-Projekt wird noch in geeigneter Weise ergänzt“. Eine „überschlägige Wirtschaftlichkeitseinschätzung im Sinne des PPP-Eignungstests gemäß FMK-Leitfaden“ habe die ÖPP-Eignung belegt. Die als nächste Stufe fällige „vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung“ könne stattfinden, sobald Baurecht vorliegt.

Der Frage, ob es informelle Zusagen des BMVI an den CDU-Wahlkreisabgeordneten Christian von Stetten gebe, das Projekt als ÖPP umzusetzen, weicht das Ministerium aus. Explizit wird jedoch darauf verwiesen, dass nicht der BVWP, sondern der vom Bundestag zu beschließende Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen die Grundlage für den Ausbau der Bundesfernstraßen darstellt. Der örtliche Grünen-Abgeordnete Harald Ebner vermutet, dass das BMVI versucht, mit einem ÖPP-Ausbau über das vergleichsweise schlechte Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) von 1,5 hinwegzugehen. (roe)

Kartellamt stoppt DB-Vertriebspraxis

Wie die Behörde am Dienstag mitteilte, hat sich die DB als Ergebnis eines Verfahrens wegen Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Stellung zu folgenden Schritten verpflichtet:

  • Die Koppelung zwischen der gesetzlich verlangten Tarifkooperation einerseits und der für den Reisenden wünschenswerten Vertriebskooperation andererseits wird gelockert, „Knebelverträge“ aufgrund der marktbeherrschenden Stellung der DB sind nicht mehr zulässig.

  • Die Provisionssätze für den wechselseitigen Vertrieb von Fahrkarten werden gesenkt und symmetrisch ausgestaltet – bisher hatte die DB den Wettbewerbern höhere Provisionen in Rechnung gestellt als sie selber gezahlt hat.

  • Wettbewerber im SPNV erhalten die Möglichkeit, künftig DB-Fernverkehrstickets an eigenen Fahrkartenautomaten zu verkaufen.

  • Aus Mietverträgen für Läden in DB-Bahnhöfen werden Klauseln gestrichen, die ein Verkaufsverbot von Fahrkarten durch Dritte vorsahen

Die Verfügung des Kartellamts, mit der die Selbstverpflichtung für rechtlich verbindlich erklärt worden ist, ist bis Ende 2023 befristet. Die Behörde hatte das Verfahren im Januar 2014 eingeleitet.

Die Wettbewerbsbahnen im Verband Mofair begrüßten die Lösung. „Es bleibt noch einiges zu tun, aber wir erreichen jetzt ein großes Stück mehr Fairness im Fahrausweisvertrieb“, erklärte Vorstandsmitglied Christian Schreyer. Der Verband plädiert für einen unternehmensunabhängigen einheitlichen Deutschland-Tarif. Der alternative Verkehrsclub VCD begrüßte die Entscheidung ebenfalls, sprach sich aber dafür aus, mittelfristig einen unternehmensübergreifenden unabhängigen Vertrieb zu schaffen. (roe)

Externer Link: Fallbericht des Bundeskartellamts

Aufgefischt 24.5.2016

Die Piraten haben Verfassungsbeschwerde gegen die Kennzeichenerfassung bei der Pkw-Maut eingereicht, berichtet der Heise-Newsticker. Sie sehen den Datenschutz verletzt.

Beschäftigte der Autobahndirektion Südbayern haben am Montag nach einem Aufruf von Verdi gegen die Pläne für eine Bundesfernstraßengesellschaft demonstriert, berichtet der Bayerische Rundfunk.

Im Grenzgebiet zwischen Niedersachsen und Ostwestfalen wird heiß über den Plan diskutiert, mit einer Neubaustrecke das Nadelöhr bei Minden zu entschärfen. Darüber berichtet unter anderem die Hannoversche Allgemeine. (roe)

EU schärft Beihilfe-Begriff nach

Laut einer Bekanntmachung der Generaldirektion Wettbewerb gilt der Grundsatz, dass öffentliche Investitionen für den Bau oder die Modernisierung von Infrastruktur keine staatliche Beihilfe darstellen, wenn die betreffende Infrastruktur nicht unmittelbar mit anderen Infrastrukturen der gleichen Art im Wettbewerb steht. Das gelte in der Regel für Straßen, Eisenbahnen und Binnenwasserstraßen. Dagegen stünden Flughäfen oder Häfen häufig im Wettbewerb mit ähnlichen Infrastrukturen. Dort könnten öffentliche Mittel einen Wettbewerbsvorteil schaffen. „Daher müssen solche Finanzierungen vorab von der Kommission nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft werden“, teilte die Kommission mit.

Keine Beihilfe liegt vor, wenn Betreiber und die Nutzer einer öffentlich geförderten Infrastruktur einen marktüblichen Preis zahlen. Die Beihilfen dürfe also nicht an den Betreiber oder die Nutzer dieser Infrastruktur weitergegeben werden. Als Beispiel nennt die Kommission einen mit öffentlichen Mitteln errichteten Flughafen: Werde der Flughafenbetreiber in einem wettbewerblichen Auswahlverfahrens ermittelt, liege keine staatliche Beihilfe zugunsten des Flughafenbetreibers vor.

Außerdem soll sich die EU-Beihilfenkontrolle auf öffentliche Investitionen mit grenzübergreifenden Auswirkungen konzentrieren. Zuwendungen für lokale Infrastrukturen oder lokale Dienstleistungen, die kaum von Kunden aus anderen Mitgliedstaaten in Anspruch genommen werden, sollen nicht unter die EU-Beihilfevorschriften.

Mit der Bekanntmachung will die EU mehr Rechtssicherheit schaffen und die Bürokratie verringern. Gleichzeitig sollen die Ressourcen der Kommission auf Fälle mit der größten Auswirkung auf den Binnenmarkt konzentriert werden. (roe)

Externer Link: Bekanntmachung zum Begriff der staatlichen Beihilfe (englisch, andere Sprachen voraussichtlich ab Mitte Juni)

Annäherung bei Gesamtkonzept Elbe erkennbar

Nachdem die unterschiedlichen Interessen und Ziele in „Themenfelder“ zusammengefasst worden seien, hätten sich im Beratergremium deutliche Schnittmengen herausgestellt, zum Beispiel beim Thema Sohlerosion. Das war am Rande der Regionalkonferenz zum Gesamtkonzept Elbe am Montag in Magdeburg zu hören. Während die Schifffahrt vor allem Wert auf verlässliche Fahrrinnentiefen legt, wollen die Umwelt- und Naturschützer die Auenlandschaft bewahren.

Das Gesamtkonzept Elbe wird derzeit gemeinsam von BMVI und Bundesumweltministerium (BMUB) erarbeitet und soll bis Ende des Jahres vorliegen. Ziel sind Leitlinien für den Ausgleich der Interessen von Wirtschaft – namentlich der Schifffahrt – und Natur- und Umweltschutz. Begleitet wird die Arbeit von einem neunköpfigen Beratergremium aus Wirtschaft, Naturschützern und Kirche. Das Beratergremium hat seit der Einsetzung im Herbst 2015 neun Mal getagt.

Sohlerosion ist Konsens- und Konfliktthema zugleich

Einen Versuch zum Ausgleich der Interessen will die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) an einer rund 20km Pilotstrecke bei Klöden unternehmen. Um die Sohlerosion – das Fortschwemmen des Flussbodens – zu verringern, soll das Flussbett bei Mittelwasser verbreitert werden, indem Buhnen entfernt werden. Dadurch wird die Fließgeschwindigkeit verringert – allerdings geht damit auch die Abladetiefe bei Mitelwasser gegenüber heute zurück. Boris Kluge vom Binnenhafenverband BÖB sieht deshalb auch noch Diskussionsbedarf. Bisher beruht die Wirtschaftlichkeit der Elbeschifffahrt zu einem großen Teil auf einer Mischkalkulation zwischen Zeit mit Normal- und Niedrigwasserständen.

Im Klöden-Konzept ist vorgesehen, dass die Elbe nur bei Niedrigwasser in ihr jetziges künstlich schmales Bett zurückfällt, das deswegen mit „Geschiebezugabe“ (Schotter) stabilisiert werden. Iris Brunar vom Naturschutzverband BUND geht das nicht weit genug. Sie plädierte dafür, den Fluss durch Schlingen zu verlängern, um so die Fließgeschwindigkeit zu verringern „Und damit sind wir beim Konflikt.“

Kompensation für Schifffahrt?

„Schifffahrt ist immer möglich“, betonte Kluge, „aber sie muss auch wirtschaftlich sein.“ Nicht nur Hans Joachim Döring von der evangelischen Kirche, sondern auch wirtschaftsnahe Kreise brachten deshalb eine finanzielle Kompensation für die Binnenschifffahrt auf der Elbe ins Spiel, um durch Naturschutz verursachte Kostennachteile auszugleichen. Nur kurz angerissen wurde das Thema „flussangepasstes Schiff“. Kluge machte deutlich, dass die heute auf der Elbe fahrenden Schiffe auch anderen Fahrtgebieten genügen müssen. Gebe es mehr Verlässlichkeit, fiele die Entscheidung für die Anschaffung flussangepasster Schiffe möglicherweise auch leichter.

Kompromissbereitschaft angemahnt

Helge Wendenburg vom BMUB mahnte die Umweltverbände indirekt, nicht mit Maximalforderungen bei der Sohlstabililisierung Kompromissmöglichkeiten zu verbauen. „Dann werden wir in 20 Jahren nicht über Schifffahrt diskutieren, aber Auen und Felder werden trockenfallen. Und dann werden wir uns über ganz andere wasserbauliche Maßnahmen unterhalten müssen.“ Auch Reinhard Klingen von BMVI mahnte zu Kompromissbereitschaft: „Wenn jeder von seinem 100-Prozent-Ziel heruntergeht und sich 80 oder 90 Prozent zufriedengibt, ist viel erreicht.“

Wirtschaftsfaktor Elbe mit vielen Facetten

Deutlich wurde aber auch, dass wirtschaftliche Interessen entlang der Elbe inzwischen nicht mehr allein an die Schifffahrt gebunden sind. Brunar sagte, allein in Sachsen-Anhalt werde jährlich ein dreistelliger Millionenumsatz mit Radtourismus entlang der Elbe gemacht. Schon deshalb lohne sich der Erhalt der Auenlandschaft.

Befremden über Demonstration am Sonntag

Als „inakzeptabel“ bezeichnete Henning Finck von der Kammerunion Elbe/Oder gegenüber dem Verkehrsbrief eine Demonstration des BUND am Sonntag im Magdeburg gegen Sohlstabilisierung mit Schotter angesichts des Ziels, im Gesamtkonzept Elbe zu einem Konsens zu kommen. Agenturfotos zufolge (zum Beispiel bei Focus Online) nahmen aber deutlich weniger als 20 Personen teil. (roe)

Aufgefischt 23.5.2016

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt will laut Welt bei der Kabinettsklausur ein Strategiepapier zu ethischen Fragen des autonomen Fahrens vorstellen. Außerdem wird die Absicht bekräftigt, ein zweites digitales Testfeld in einem städtischen Gebiet einzurichten.- Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) veranstaltet Mitte Juni ein Forum zum Automatisierten Fahren und Ethik.

Am Dienstag tagt zum ersten Mal das regionale Begleitgremium für den Offenburger Güterzugtunnel. Baubürgerministerium Edith Schreiner beschreibt im Interview mit der Badischen Zeitung das Vorgehen. (roe)

VDV will ÖPNV-Finanzierung auf neue Beine stellen

„Finanzierungsinstrumente sollten künftig eher als langfristig angelegte Leistungsfinanzierung konzipiert werden und die Objektförderung (wenn überhaupt) insbesondere auf Anteile des GVFG-Bundesprogramms für Neubau-Großprojekte beschränkt werden“, heißt es in einer zentralen Passage des Dokuments. Begründung ist, dass der Aufbau von ÖPNV-Infrastruktur wie Stadt- und U-Bahnen weitgehend abgeschlossen ist ist und jetzt der Erhalt im Vordergrund steht. Für diesen sei projektbezogene Förderung aber schlecht geeignet. Den aufgelaufenen Erhaltungsbedarf schätzt der VDV auf bundesweit rund 4 Mrd. EUR.

Als Beispiel für eine bessere Lösung wird der Verkehrsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem landeseigenen Verkehrsbetrieb BVG genannt, der neben dem Zuschuss für den Betrieb auch Mittel für Fahrzeugbeschaffung und Infrastruktur abdeckt – gewissermaßen also eine umfassende Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung.

GVFG-Bundesprogramm neu ausrichten

Neben den künftigen Finanzierungsmechanismen geht es aber auch um die Finanzierungsquellen. Überlegungen des Bundes, das GVFG-Bundesprogramm für Ersatzinvestitionen zu öffnen, seien grundsätzlich zu begrüßen. „Es stellt sich dann aber die Frage, wie eine Mittel verteilt werden sollen.“ Schon jetzt sei das GVFG-Bundesprogramm durch Neubauvorhaben überzeichnet. Ohnehin nötig sei ein Preissteigerungsausgleich: Mit einem GVFG-Euro von 1979 könne heute nur noch ein Drittel dessen gebaut werden, was damals möglich war.

Entflechtungsmittel zweckbinden

Die Länder werden aufgefordert, beim Bund darauf zu dringen, dass die Entflechtungsmittel fortgeführt werden oder andere Mittel in mindestens gleicher Höhe zur Verfügung stehen. Länderregierungen und -Parlamente seien dann aber auch in der Pflicht, die Zweckbindung für den (öffentlichen) Verkehr sicherzustellen. Noch immer haben nicht alle Länder diese Zweckbindung gesetzlich festgeschrieben. Darüber hinaus fließen laut VDV im Bundesdurchschnitt gut 60 Prozent der Entflechtungsmittel in den kommunalen Straßenbau. Nur Berlin und das Saarland verwenden mehr als die Hälfte für den ÖPNV.

Neue Finanzierungsquellen erschließen

Erwartungen, dass mehr Kundenerlöse oder Rationalisierung die finanzielle Situation der ÖPNV-Betriebe signifikant verbessern können, sind nach Ansicht des VDV unberechtigt. Diese Potenziale seien weitgehend ausgeschöpft – seit 2009 stagnieren die verschiedenen Kostendeckungsgrade. Wünschenswert sei aber, rechtliche Voraussetzungen für neue Finanzierungsbausteine wie eine City-Maut zu schaffen und sie zweckgebunden für die ÖPNV-Finanzierung zu nutzen. (roe)

Externer Link: VDV-Positionspapier zur ÖPNV-Finanzierung

Verkehrsminister legen Bekenntnis zur Verkehrswende ab

„Ein Verkehr, der verantwortlich mit der Umwelt umgeht, Inklusion ermöglicht, effizient und wirtschaftlich nachhaltig ist, wird eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Verpflichtungen der 21. Konferenz der Parteien der UN-Rahmenkonvention zum Klimawandel in Paris sein“, heißt es in einer am Donnerstag verabschiedeten Erklärung. „Wir erkennen den dramatischen Anstieg der Motorisierung und ihren Einfluss auf den Klimawandel, Luftverschmutzung und Gesundheit an, und betonen die Notwendigkeit, den Verkehr und die Politik anzupassen, um diese Auswirkungen umzukehren.“

Es werden jedoch keine nachprüfbaren Ziele genannt. (roe)

Externer Link: ITF-Ministererklärung (nur Englisch)