Binnenschiffer beunruhigt über neue Abgasgrenzwerte

Zwar hat das Parlament in der ersten Lesung des Verordnungsvorschlags für eine Lockerung gegenüber dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag votiert, aber ausgerechnet die kritischen Partikelgrenzwerte sollen strenger ausfallen als in der jüngsten US-Norm Tier 4 von 2015 (siehe auch hier): Bei den Motoren über 300kW soll die Partikelmasse höchstens 0,015g/kWh betragen, während in gemäß Tier 0,04g/kWh zulässig wären. Die Partikelzahl soll auf 1×1012 je kWh beschränkt werden – in Tier 4 ist überhaupt kein Grenzwert für die Partikelzahl vorgesehen. Der A-Wert für den Methanschlupf von Gasmotoren wurde auf 6 festgelegt.

Die Neuregelung soll für Motoren über 300kW ab Anfang 2020 gelten. Formal muss noch der Rat zustimmen; da der Parlamentsbeschluss jedoch mit niederländischen Ratspräsidentschaft abgestimmt war, gilt eine Zustimmung als wahrscheinlich.

In Binnenschifffahrtskreisen geht man davon aus, dass die Partikelgrenzwerte selbst bei Gasantrieben (LNG) nur mit Partikelfilter zu erreichen sind. Ob sich Hersteller finden, die diesen Entwicklungsaufwand für die europaweit weniger als 150 benötigten Motoren auf sich nehmen – und Binnenschiffer, die am Ende diese Kosten tragen können! -, sei völlig offen. Befürchtet wird, dass viele Reeder und Partikuliere ihre Schiffe mit alten Motoren so lange weiter betreiben wie es nur geht. (roe)

Chancen für Autobahngesellschaft schwinden

Beim Bund-Länder-Treffen („Kamingespräch“) am heutigen Donnerstag werde es schwerpunktmäßig um Flüchtlinge gehen, nicht um die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, sagte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble am Mittwoch bei der Vorstellung des Bundeshaushalts 2017. Man werde sich aber „möglicherweise auf ein Verfahren einigen, um in dieser Legislaturperiode noch zu einem Abschluss zu kommen.“ Er bestätigte damit frühere Aussagen von Ländervertretern (siehe hier). (roe)

Länder wollen E-Auto-Förderung ausweiten

Verkehrs- und Wirtschaftsausschuss fordern in der Beschlussempfehlung für den ersten Durchgang am morgigen Freitag, die Kilometerpauschale für den Weg zur Arbeit für Elektroautos auf 75 Cent/km zu erhöhen (normalerweise 30 Cent). Begründet wird das zum einen mit der Notwendigkeit, die im Vergleich zu konventionellen Pkw immer noch höheren Kosten auszugleichen. Zum anderen liege der Einsatz eines Elektrofahrzeuges „im Interesse der Allgemeinheit, weil hiervon nachweislich positive Auswirkungen auf lokale Emissionen ausgehen und somit gesundheitsgefährdende Immissionen bei Luftschadstoffen und Lärm reduziert werden.“

Der Finanzausschuss wünscht, dass nicht nur das Laden privater, sondern auch privat genutzter Firmenwagen an Ladepunkten des Arbeitgebers nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden muss. Außerdem soll der Begriff des Ladepunkts des Arbeitgebers weiter definiert werden und auch vom Arbeitgeber „bestellte“ Ladepunkte Dritter umfassen. (roe)

Aufgefischt 7.7.2016

Das brandenburgische Wirtschaftsministerium und der Wirtschaftsverband Wassersport Berlin-Brandenburg zeigen laut Ausgabe der Schweriner Volkszeitung für die Prignitz Verständnis für eine Sportboot-Maut. In der Ausgabe für Schwerin wird über Proteste aus der Wassersport-Szene berichtet.

Der schleswig-holsteinische CDU-Abgeordnete Ingmar Liebing erkennt im Eisenbahnregulierungsgesetz viele Hebel, mit denen sich ein erneutes Chaos im Sylt-Verkehr verhindern lasse, berichtet die Sylter Rundschau.

Zuguterletzt: Bei den nagelneuen Chemnitzer Hybrid-Stadtbahnen entstehen laut MDR in den Drehgestellen „unappetitlich klingende Knarzgeräusche“ – die Überschrift wird deutlicher. (roe)

Grünes Licht für Eisenbahnregulierung

Wie aus dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen für den Verkehrsausschuss hervorgeht, wird die Trassenpreisbremse um eine Stationspreisbremse ergänzt. Festgelegt wird außerdem, dass die Höhe der Trassen- und Stationsentgelte für bestellte Verkehre mit der bundesweiten prozentualen Dynamisierung der Regionalisierungsmittel indexiert wird. Basis sind die Durchschnittsentgelte der Länder in der Fahrplanperiode 2016/17. Gegen eine länderscharfe Indexierung spreche, dass damit der Umverteilungsansatz im „Kieler Schlüssel“ konterkariert würde: Länder, die höhere Reg-Mittel Steigerungsraten hätten, müssten dann auch höhere Entgelt-Steigerungsraten hinnehmen.

Nur stark verklausuliert ist herauszulesen, dass eventuelle Unterdeckungen im SPNV mittels Zuschlägen auf den Personenfernverkehr und dem Güterverkehr überwälzt werden können.

Flankiert wird das allerdings von einer detailliert beschriebenen Marktbeobachtungs- und Berichtspflicht für die Regulierungsbehörde. Erstmalig ist ein solcher Bericht Ende 2018 vorzulegen.

Kleinere Infrastrukturen, auf denen nur SPNV verkehrt, kann die Regulierungsbehörde von der Anwendung der Trassen- und Stationspreisbremse ausnehmen.

Weitere wesentliche Punkte sind:
  • Schmalspurbahnen, NE-Bahnen und geschlossene S-Bahn-Netze werden in unterschiedlichem Maße von der Regulierung ausgenommen
  • Die zivilgerichtliche Überprüfung von Entgelten bleibt ausgeschlossen
  • Bei der konkurrierenden Trassenanträgen kann dem SPNV Vorrang eingeräumt werden

Unklar war am Mittwochnachmittag noch, wann das Eisenbahnregulierungsgesetz am Donnerstag im Bundestag verabschiedet wird, da die Tagesordnung schon überfüllt ist und durch das Fußballspiel am Abend der de facto zur Verfügung stehende Zeitraum noch weiter eingeengt wird. (roe)

Viel Umschichtung und frisches Geld im Haushalt 2017

Damit löst das Bundesfinanzministerium die Zusage ein, die die Bundestags-Haushaltspolitiker im vergangenen Jahr gegenüber der Bahnbranche abgegeben hatten. Damals war der Ansatz wegen aufgelaufener Haushaltsreste von gut 40 Mio. EUR auf 20 Mio. EUR gesenkt worden. Mit Spannung werde erwartet, wie sich der Mittelabfluss im laufenden Jahr gestalte, war dazu aus Haushälterkreisen zu hören. Auch 2015 sind nur gut 21 Mio. EUR abgeflossen.

KV finanziert leise Güterwagen

Wie bereits als Ergebnis des „Spending Review“ zur Förderung des Kombinierten Verkehrs mitgeteilt worden war, werden diese Mittel 2017 von 92,7 Mio. EUR auf 72,7 Mio. EUR gekürzt (siehe hier). 2015 waren lediglich 27,6 Mio. EUR abgeflossen.

Die freiwerdenden 20 Mio. EUR werden dem Lärmsanierungsprogramm für die Schiene zugeschlagen. Dessen Ansatz bleibt zwar optisch mit 150 Mio. EUR gegenüber 2016 unverändert; die „Grundlinie“ sind allerdings nur 130 Mio. Sie ist 2016 temporär mit 5 Mio. EUR aus der NE-Bahn-Förderung (siehe oben) und 15 Mio. EUR aus dem Titel für Neu- und Ausbau der Bundesschienenwege aufgestockt worden.

Aus dem Lärmsanierungsprogramm sollen auch Zuschüsse für die Anschaffung leiser Güterwagen finanziert werden: Für die vom BMVI angekündigte „Innovationsprämie“, die im Haushalt jetzt als „Innovationsprogramm TSI Lärm +“ firmiert, können laut Erläuterung bis 2021 insgesamt 60 Mio. EUR verwendet werden.

Hochlauf für Straße und Schiene

Bei den Bundesfernstraßen setzt sich der Investitionshochlauf fort. Für die zentralen Titel Erhalt sowie Neu- und Ausbau von Autobahnen und Bundesstraßen sind knapp 375 Mio. EUR mehr eingeplant als 2016. Der Ansatz im Zukunftsinvestitionsprogramm (ZIP) bleibt mit rund 500 Mio. EUR gegenüber 2016 unverändert.

Auch die Schiene profitiert: Für Neu- und Ausbau stehen 95 Mio. EUR mehr bereit, inklusive des Aufwuchses der ZIP-Mittel sogar fast 172 Mio. EUR. Fraglich ist allerdings, ob die DB alle Mittel verbauen kann: 2015 waren 77 Mio. EUR liegengeblieben (siehe hier).

Mehr Geld für alternative Antriebe

Bewegung kommt anscheinend in die Förderung alternativ angetriebener Lkw: 10 Mio. EUR stehen für Zuschüsse zur Förderung energieeffizienter und/oder CO2-armer Nutzfahrzeuge bereit. Eine solche Förderung war bereits im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 vor rund zwei Jahren angeregt worden.

Wasserstraße ohne Investitionshochlauf

Die Bundeswasserstraßen nehmen am „Investitionshochlauf“ nicht teil, die Mittel gehen sogar leicht zurück. Allerdings waren auch 2015 wieder knapp 180 Mio. EUR nicht abgeflossen. Aufgestockt wird hingegen von 3 auf 4 Mio. EUR das Motorenförderprogramm für die Binnenschifffahrt.

Bundesstraßenmaut schon berücksichtigt

Eine größere haushaltstechnische Änderung ohne materielle Auswirkung ist, dass die Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm (ZIP) jetzt nicht mehr im Einzelplan 60 ausgewiesen werden, sondern direkt im BMVI-Etat (Einzelplan 12).

Auf den ersten Blick überraschend ist das Einknicken der BMVI-Haushaltslinie im Finanzplan von 2019 auf 2020 um 1,8 Mrd. EUR. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble erläuterte das am Mittwoch mit dem Auslaufen der Entflechtungsmittel – rund 1,67 Mrd. EUR – und anderer kleinerer Programme. Dagegen ist die Bundesstraßenmaut jetzt mit 2 Mrd. EUR „eingepreist“, so dass der Abwärtsknick in der alten Finanzplanung von 2018 auf 2019 verschwunden ist. (roe)

NRW und Hessen wollen illegale Autorennen härter bestrafen

Der Gesetzentwurf, der in der Bundesratssitzung am Freitag erstmals beraten werden soll, sieht vor, das Veranstalten oder schon die reine Teilnahme an illegalen Autorennen mit bis zu drei Jahren Haft zu bestrafen. In Verbindung mit Körperverletzung oder Tötung soll das maximale Strafmaß bis zu zehn Jahre Haft betragen. Durch die Qualifizierung als Straftatbestand wird es ermöglicht, die Fahrzeuge von Teilnehmer „einzuziehen“, sie also entschädigungslos zu enteignen. Bisher gelten illegale Autorennen nur als Ordnungswidrigkeit.

In Berlin werden Fahrzeuge, die die Polizei bei Autorennen antrifft, „sichergestellt“. Zum einen werden die Fahrzeuge dann auf illegale Umbauten überprüft, zum anderen dienen sie als Beweismittel. Eine Enteignung ist damit aber nicht automatisch verbunden.

In der Schweiz, wo seit 2013 die Einziehung von Autos von Rasern zulässig ist, hat sich das Instrument nach einem Bericht der Aargauer Zeitung allerdings als vergleichsweise stumpf erwiesen, weil die Fahrzeuge häufig nicht den Rasern selbst gehören, sondern geliehen oder geleast sind. In Berlin sind Fälle bekannt, wo Kriminelle ihre Luxusfahrzeuge zum Schein (und gegen Entgelt) von Hartz-IV-Beziehern anmelden lassen.

Vertreter der Union sprachen sich laut Medienberichten gegen die Strafrechtsänderung aus. Nötig seien stattdessen mehr Polizeikontrollen. (roe)

Externer Link: Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes

Aufgefischt 6.7.2016

Der Bundesrechnungshof schätzt in einem noch unveröffentlichten Bericht laut Stuttgarter Zeitung die Kosten für das Bahnhofsprojekt S21 auf 10 Mrd. EUR, rund 3,5 Mrd. EUR mehr als offiziell veranschlagt.

Auch Baden-Württemberg und NRW wollen laut SWR und Rheinischer Post innerstädtische digitale Testfelder für automatisiertes Fahren einrichten. Das BMVI hat sich bisher nur für Ingolstadt ausgesprochen.

Der Stern greift auf, dass VW mit Rückendeckung aus dem BMVI im Abgasskandal kein Bußgeld zahlen muss, obwohl die EU-Abgasrichtlinie Strafen für illegale Abschalteinrichtungen fordert. (roe)

Untersuchungsausschuss zum Abgasskandal startet diese Woche

Das kündigte die SPD-Verkehrsexpertin Kirsten Lühmann am Dienstag in Berlin an. Die konstituierende Sitzung werde noch am Donnerstagnachmittag ab 16 Uhr beginnen und einen ersten Schwung Beweisanträge behandeln. Die erste Zeugenvernehmung sei für die dritte Sitzungswoche im September geplant. Bis Ende August sollen auch die benötigten Akten aus Ministerien und nachgeordneten Behörden zur Verfügung stehen. Nach ihrer Ansicht hätte allerdings eine Behandlung des Themas im Verkehrsausschuss genügt.

Unterschiedliche Darstellungen gibt es zur Entstehung des Untersuchungsauftrages. Lühmann sagte sinngemäß, ohne Hilfe der Koalitionsfraktionen hätten Grüne und Linke keinen verfassungskonformen Untersuchungsauftrag zustandegebracht. Aus Oppositionskreisen wurde das zurückgewiesen. Richtig sei allerdings, dass sich die gewünschte Einsicht in Unternehmenseinlagen als unzulässig herausgestellt habe.

Mitglieder des Untersuchungsausschusses sollen werden:

  • Für CDU/CSU: Ulrich Lange (Obmann), Veronika Bellmann, Uwe Lagosky, Carsten Müller
  • Für die SPD: Kirsten Lühmann, Dirk Wiese
  • Für die Linke: Herbert Behrens (designierter Ausschussvorsitzender)
  • Für die Grünen: Oliver Krischer

Externer Link: Beschlussempfehlung zum Untersuchungsauftrag

(roe)

Dänemark plant und genehmigt schneller als Deutschland

Ein Unterschied ist laut Stephan Siegert, dass in Dänemark die Öffentlichkeit schon in der Ideenphase eingebunden wird, um für das angedachte Projekt Anregungen zur Verbesserung zu bekommen. Größter Unterschied sei allerdings, dass Bürger und Verbände das Allgemeinwohl über ihre Einzelinteressen stellen. In Dänemark habe es gegen die Planung 37 Einwendungen gegeben, davon nur zwei gegen das Projekt an sich. In Deutschland sind es 3000 gewesen.

Schlanke Genehmigung

Formaljuristische Unterschiede betreffen die Planungstiefe: In Dänemark werden die Umweltthemen bereits in der Umweltverträglichkeitsprüfung behandelt. Leitfäden für die Untersuchung werden projektbezogen gefasst und gemeinsam beschlossen, so dass spätere Konflikte vermieden werden.

Die Genehmigung selbst gehe bei weitem nicht so ins technische Detail wie in Deutschland. Vertiefende Unterlagen dürften auch über das Internet bereitgestellt werden, gegebenenfalls auch auf Englisch. Auch im Genehmigungsverfahren seien – anders als in Deutschland – Unterlagen auf Englisch erlaubt.

Im Innovationsforum beraten Vertreter aus Politik, Verbänden, Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung, wie die Planung in Deutschland beschleunigt werden kann. Laut Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt sollen die Ergebnisse bis zum Frühjahr 2017 vorliegen.

Unabhängig vom Innovationsforum ist ein geplantes Gespräch von Dobrindt mit NRW-Verkehrsminister Michael Groschek, in dem über den Verzicht auf Planfeststellungsverfahren für 1:1-Ersatzneubauten diskutiert werden soll (siehe hier). (roe)