Zwar hat das Parlament in der ersten Lesung des Verordnungsvorschlags für eine Lockerung gegenüber dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag votiert, aber ausgerechnet die kritischen Partikelgrenzwerte sollen strenger ausfallen als in der jüngsten US-Norm Tier 4 von 2015 (siehe auch hier): Bei den Motoren über 300kW soll die Partikelmasse höchstens 0,015g/kWh betragen, während in gemäß Tier 0,04g/kWh zulässig wären. Die Partikelzahl soll auf 1×1012 je kWh beschränkt werden – in Tier 4 ist überhaupt kein Grenzwert für die Partikelzahl vorgesehen. Der A-Wert für den Methanschlupf von Gasmotoren wurde auf 6 festgelegt.
Die Neuregelung soll für Motoren über 300kW ab Anfang 2020 gelten. Formal muss noch der Rat zustimmen; da der Parlamentsbeschluss jedoch mit niederländischen Ratspräsidentschaft abgestimmt war, gilt eine Zustimmung als wahrscheinlich.
In Binnenschifffahrtskreisen geht man davon aus, dass die Partikelgrenzwerte selbst bei Gasantrieben (LNG) nur mit Partikelfilter zu erreichen sind. Ob sich Hersteller finden, die diesen Entwicklungsaufwand für die europaweit weniger als 150 benötigten Motoren auf sich nehmen – und Binnenschiffer, die am Ende diese Kosten tragen können! -, sei völlig offen. Befürchtet wird, dass viele Reeder und Partikuliere ihre Schiffe mit alten Motoren so lange weiter betreiben wie es nur geht. (roe)