Grünes Licht für Eisenbahnregulierung

Wie aus dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen für den Verkehrsausschuss hervorgeht, wird die Trassenpreisbremse um eine Stationspreisbremse ergänzt. Festgelegt wird außerdem, dass die Höhe der Trassen- und Stationsentgelte für bestellte Verkehre mit der bundesweiten prozentualen Dynamisierung der Regionalisierungsmittel indexiert wird. Basis sind die Durchschnittsentgelte der Länder in der Fahrplanperiode 2016/17. Gegen eine länderscharfe Indexierung spreche, dass damit der Umverteilungsansatz im „Kieler Schlüssel“ konterkariert würde: Länder, die höhere Reg-Mittel Steigerungsraten hätten, müssten dann auch höhere Entgelt-Steigerungsraten hinnehmen.

Nur stark verklausuliert ist herauszulesen, dass eventuelle Unterdeckungen im SPNV mittels Zuschlägen auf den Personenfernverkehr und dem Güterverkehr überwälzt werden können.

Flankiert wird das allerdings von einer detailliert beschriebenen Marktbeobachtungs- und Berichtspflicht für die Regulierungsbehörde. Erstmalig ist ein solcher Bericht Ende 2018 vorzulegen.

Kleinere Infrastrukturen, auf denen nur SPNV verkehrt, kann die Regulierungsbehörde von der Anwendung der Trassen- und Stationspreisbremse ausnehmen.

Weitere wesentliche Punkte sind:
  • Schmalspurbahnen, NE-Bahnen und geschlossene S-Bahn-Netze werden in unterschiedlichem Maße von der Regulierung ausgenommen
  • Die zivilgerichtliche Überprüfung von Entgelten bleibt ausgeschlossen
  • Bei der konkurrierenden Trassenanträgen kann dem SPNV Vorrang eingeräumt werden

Unklar war am Mittwochnachmittag noch, wann das Eisenbahnregulierungsgesetz am Donnerstag im Bundestag verabschiedet wird, da die Tagesordnung schon überfüllt ist und durch das Fußballspiel am Abend der de facto zur Verfügung stehende Zeitraum noch weiter eingeengt wird. (roe)

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