Auf den Straßen wird viel mehr gebaut

Von einem „Wonnemonat“ sprach der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, der am Montag seine Zahlen für Mai und die ersten fünf Monate vorlegte. Der Jubel gilt nicht nur dem Straßenbau, sondern dem gesamten Bauhauptgewerbe. Für Mai meldeten die Unternehmen einen Anstieg des Auftragseingangs von zwölf Prozent, kumuliert für Januar bis Mai sogar 20,4 Prozent. Der Hauptverband führte dies auf den vom Bundesverkehrsministerium eingeleiteten Investitionshochlauf bei der Infrastruktur zurück. Auch beim Umsatz habe sich die Entwicklung schon niedergeschlagen, berichtete der Verband weiter. Der Umsatz habe im Mai um 9,0 Prozent zugelegt, in den ersten fünf Monaten um 7,2 Prozent.

Insgesamt lag der Auftragseingang der Betriebe des Bauhauptgewerbes mit 20 und mehr Beschäftigten im Mai um nominal 21,9 Prozent über dem vergleichbaren Vorjahresmonat. Für den gesamten Zeitraum von Januar bis Mai ergebe sich damit ein Orderplus von 17,3 Prozent. Der Umsatz wuchs im Mai um 12,5 Prozent; in den ersten fünf Monaten waren es 8,2 Prozent.

Die Zahlen wirken etwas gewaltiger, als sie tatsächlich sind, weil es im fraglichen Zeitraum einen zusätzlichen Arbeits- und somit Produktionstag gab.(tr)

Aufgefischt 25.07.2016

Die zunehmend unberechenbaren Unwetter-Situationen haben die Diskussion um das Nachtflugverbot am Flughafen Frankfurt wieder entfacht. Am Freitagabend mussten nach einer Meldung der Hessenschau  25 Flugzeuge mit 7.000 Passagieren um Mitternacht wieder von den Rollbahnen zurück ans Terminal, weil der Flugzeug-Stau nach einem Unwetter so groß war, dass sie den Start nicht bis 24 Uhr geschafft hatten. Die Fluggäste mussten im Terminal übernachten. Das Nachtflugverbot setzt normalerweise um 23 Uhr ein, Ausnahmen sind nur bis 24 Uhr möglich. Fraport-Vorstand Anke Giesen forderte eine Verlängerung der Ausnahmeregelzeit bis mindestens 00:30 Uhr.  

Trotz Aufstockung der Mittel für den SPNV in den ostdeutschen Regionen droht dem Personenverkehr auf der Strecke Hoyerswerda-Görlitz die Stilllegung. Das meldet die Sächsische Zeitung. Die örtliche Politik von CDU bis zu den Linken will sich nun für die Bereitstellung weiterer Mittel durch das Land einsetzen. Sie begründet das nicht nur damit, dass eine ganze Region sonst völlig vom SPNV abgehängt wird, sondern auch damit, dass die Strecke gerade für den Güterverkehr elektrifiziert wird. Wegen der Baumaßnahmen fahren dort derzeit ohnehin Busse.

 

BMVI legt Entwürfe für Ausbaugesetze vor

Bis zum 26. Juli – also kommenden Dienstag – könne per Mail Stellung genommen werden, heißt es im Begleitschreiben. Zur Begründung heißt es, dass die Kabinettsbefassung für den 3. August geplant sei. Die Ressortabstimmung sei aber noch nicht abgeschlossen.

Sonderrolle für Straße

Auffällig ist, dass zwar in allen drei Ausbaugesetzen die Möglichkeit erwähnt wird, im Zuge der alle fünf Jahre fälligen Bedarfsplanüberprüfung Projekte vom Weiteren Bedarf/Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB/WB*) in den Vordringlichen Bedarf/Vordringlichen Bedarf-Engpassbeseitigung (VB/VB-E) hochzustufen; aber nur im Fernstraßenausbaugesetz sind auch die WB-/WB*-Projekte aufgelistet. Einschließlich der laufenden und fest disponierten Vorhaben umfasst der maßgebliche Anhang zum Gesetz jetzt 1351 Projekte.

Schiene: Projekte des potenziellen Bedarfs werden berücksichtigt

Die bisher noch nicht auf ihr Nutzen-Kostenverhältnis geprüften Bahnprojekte werden im Anhang zum Bundesschienenwegeausbaugesetz gesondert aufgelistet. Im Unterabschnitt 1 mit den Projekten des VB/VB-E tauchen nur die Sammelposten „Projekte des Potenziellen Bedarfs (Streckenmaßnahmen)“ und „Projekte des Potenziellen Bedarfs (weitere Knoten, mikroskopische Maßnahmen)“ auf. Im Unterabschnitt 2 werden die einzelnen Projekte des potenziellen Bedarfs aufgelistet. Sobald diese Projekte die „üblichen Kriterien“ erfüllten, würden sie in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen, heißt rechtlich etwas unbestimmt. Auch im Begründungsteil fehlt eine genauere Definition. Unklar bleibt auch, wer das Aufsteigen in den VB festlegt oder feststellt.

Daneben werden im Bundesschienenwegeausbaugesetz zwei überflüssig gewordene Sonderregelungen aus der Zeit der Wiedervereinigung gestrichen.

Erstmals Wasserstraßen-Ausbaugesetz

Das BMVI löst das Versprechen ein, die Wasserstraße mit einem eigenen Ausbaugesetz den Verkehrsträger Straße und Schiene gleichzustellen. Die Projektliste ist dem überarbeiteten BVWP-Entwurf entnommen.

Besonderheit ist, dass vier Wasserstraßenprojekte „aus übergeordneten Überlegungen (Lage im Kernnetz, Reduzierung des Ausfallrisikos, Verbesserung der Qualität der Seehafenhinterlandanbindung) in den vordringlichen Bedarf eingestuft werden, obwohl aufgrund ihres Nutzen-Kosten-Verhältnisses kein Bedarf nachgewiesen ist.“ Dabei handelt es sich um die Schleuse Scharnebeck (Elbe-Seitenkanal), Elbe-Lübeck-Kanal, Verlängerung der Schleusenkammern am Neckar und den Bau der zweiten Schleusenkammern an der Mosel.

Daneben werden im Bundeswasserstraßengesetz zwei redaktionelle Fehler beseitigt, eine Klarstellung vorgenommen und ein Verweis angepasst. (roe)

Neue Studie zur Elbe als Verkehrsweg

Knapp drei Viertel der teilnehmenden wasserstraßenaffinen Unternehmen gaben zwar an, sie würden auch dann in der Region ansässig sein bzw. bleiben, wenn es die Wasserstraße nicht gäbe oder sie nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nutzbar wäre. Gleichzeitig gaben aber rund zwei Drittel an, sie würden eine Neuansiedlung vom Zugang zur Wasserstraße abhängig machen.

62 Prozent halten die Bedeutung des Wasserstraßentransportes in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit ihres Betriebes mindestens für „hoch“, 43 Prozent suften sie sogar als „sehr hoch“ ein. 62 Prozent gaben an, dass sie durch Einschränkungen der Schiffbarkeit der Elbe in der Vergangenheit wirtschaftliche Potenziale nicht realisieren konnten.

Nahezu existenziell auf die Elbe angewiesen sind Industrieunternehmen, deren Produkte wirtschaftlich nur auf dem Wasserweg als Projektladung befördert werden können – zum Beispiel Hersteller von Windkraftanlagen, Transformatoren oder Industrieausrüstung.

Für die sogenannte „Elbschifffahrtsstudie“, die Hamburg, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen als Beitrag zur Erarbeitung des Gesamtkonzepts Elbe (siehe hier) in Auftrag gegeben haben, wurden 431 potenziell wasserstraßenaffine Unternehmen angeschrieben. Rund ein Drittel (139) beantwortete die Fragen. Ziel war es, die wirtschaftliche Bedeutung der Elbe als Verkehrsweg zu quantifizieren.

Lkw ist Alternative Nr. 1

Wenn die Wasserstraße nicht zur Verfügung steht – zum Beispiel wegen Niedrigwasser – greifen über 80 Prozent der Unternehmen auf alternative Verkehrsträger zurück. Der Rest kann oder muss puffern.

Alternative Nr. 1 ist trotz der vielen Massengüter der Lkw mit einem Anteil von 56 Prozent im Versand und 67 Prozent im Empfang. Die Schiene liegt mit 28 bzw. 20 Prozent deutlich abgeschlagen auf Platz 2. Immerhin 40 Prozent der Unternehmen gaben an, sowohl die Schiene als auch die Straße einzusetzen.

Verkehrsweg als Beschäftigungsfaktor untersucht

Die Gutachter ermittelten, dass mindestens 6600 Arbeitsplätze direkt von der Elbe als Verkehrsweg abhängen. Zusammen mit indirekten Beschäftigungswirkungen bei Zulieferern und und durch den Konsum der direkt Beschäftigten sorgt der Verkehrsweg Elbe für 16.400 Arbeitsplätze. Der Löwenanteil entfällt auf die Elbe von Dresden bis Magdeburg. (roe)

Externer Link: Elbschifffahrtsstudie

Aufgefischt 22.7.2016

Der Bund will nach Angaben des Kölner Stadt-Anzeigers seinen gut 30-prozentigen Anteil am Köln/Bonner Flughafen verkaufen. Köln und NRW haben ein Vorkaufsrecht, die Stadt ist aber knapp bei Kasse. Nun wird überlegt, wie verhindert werden kann, dass fluglärmkritische Körperschaften, etwa der Rhein-Sieg-Kreis, ihren Anteil erhöhen oder dass sich Private einkaufen.

Die Aufnahme der Gäubahn zwischen Stuttgart und Singen in den BVWP 2030 ist vorerst auf der Strecke geblieben. Laut einem Bericht des Schwäbischen Tagblatts weisen sich der Bund und Baden-Württemberg gegenseitig die Schuld daran zu, dass die Bewertung des zweigleisigen Ausbaus nicht stattfinden konnte. Ergänzt 22.7. 11:55 Uhr: Das Landesverkehrsministerium weist in einer Pressemitteilung den Vorwurf des BMVI zurück, es habe ein Gutachten für die Bewertung nicht rechtzeitig vorgelegt.

BMW verfügt anscheinend über genaue Bewegungsprofile seiner Drive-Now-Carsharing-Fahrzeuge, wie laut Manager-Magazin bei einem Gerichtsverfahren wegen eines Unfalls herauskam. (tr)

Tesla will nun auch Lkw elektrifizieren

Das kündigte Firmengründer Elon Musk in der Nacht zum Freitag im Tesla-Firmenblog als Teil seines „zweiten Masterplans“ an.

Der als „Tesla Semi“ bezeichnete batterieelektrische schwere Lkw soll 2017 vorgestellt werden. Genauere Angaben machte er nicht; der Name legt jedoch nahe, dass es sich um eine Sattelzugmaschine handelt.

Für den geplanten Stadtbus nannte er keinen konkreten Zeithorizont, er sieht ihn aber in engem Zusammenhang mit dem serienreifen autonomen Fahren und dadurch möglichen neuen flexiblen Bedienkonzepten. Beim Design will er sich vom Mittelgang verabschieden, um die Nutzfläche zu vergrößern.

Einen Tesla-Billig-Pkw wird es nicht geben

Im Pkw-Bereich erteilte er der Fahrzeugklasse unter dem künftigen Tesla Model 3 (35.000 USD) eine Absage. Das Model 3 soll vielmehr dadurch erschwinglicher werden, dass es perspektivisch autonom fährt und während der Nichtnutzung durch den Halter anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden kann.

Autopilot schon mittelfristig zulassungsreif

In der strittigen Frage des Autopiloten verteidigte Musk seinen Kurs. Schon jetzt sei die Sicherheit im Autopilot-Betrieb bei korrekter Anwedung besser als bei herkömmlichen Autos. Es sei daher unverantwortlich, diese Option nicht zur Verfügung zu stellen. Um weltweit erfolgreich eine Regelzulassung beantragen zu können, müsse die Software aber noch viel lernen. Bei der jetzigen Lerngeschwindigkeit sei das in gut fünf Jahren zu erwarten. (roe)

Externer Link: Elon Musks Masterplan, Teil zwei (englisch)

EU legt Strategie zu emissionsarmer Mobilität vor

Das geht aus der am Mittwoch in Brüssel vorgestellten „Strategie für eine emissionsarme Mobilität“ hervor. Danach sollen „einige Grundsätze“ der Wegekostenrichtlinie auch auf Stadt- und Fernbusse sowie auf Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ausgeweitet werden. Auch für Pkw will sie ergänzend zur Kraftstoffsteuer eine entfernungsabhängige Maut. Um die nationalen Mautsysteme interoperabel zu machen und den Wettbewerb zwischen den Systemanbietern zu beflügeln, will sie einheitliche Normen schaffen.

Mit der Strategie will die Kommission erreichen, dass die verkehrsbedingten verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen bis 2050 um mindestens 60 Prozent niedriger sind als im Jahr 1990 „und eine klare Tendenz Richtung null aufweisen“. Der Straßenverkehr mit seinem Anteil von 70 Prozent an der Verkehrsleistung müsse zwar den Hauptbeitrag leisten, die anderen Verkehrsträger würden aber auch in die Pflicht genommen.

Mehr Effizienz an erster Stelle

Den Hauptansatzpunkt sieht die Kommission in einem effizienteren Verkehrssystem, damit nicht – wie in der Vergangenheit – Fortschritte beim spezifischen Energieverbrauch durch die steigende Verkehrsnachfrage wieder aufgezehrt werden. Instrumente sind Digitalisierung, klarere Preissignale – siehe Maut – und ein multimodales Verkehrssystem.

Für die Multimodalität stellt die Kommission in Aussicht, die Richtlinie über den kombinierten Verkehr zu vereinfachen und die wirtschaftlichen Anreize für den intermodalen Verkehr zu überprüfen. Außerdem soll die Schienengüterverkehrskorridore höhere Kapazität bringen und effizienter genutzt werden. Binnenschifffahrt und auch Küstenschifffahrt werden beim Thema Multimodalität nur am Rande erwähnt.

Aus Sicht der Schiene problematisch sein dürfte hingegen die Ankündigung, zur Stärkung des öffentlichen Verkehrs den Stadt- und Fernbusverkehr zu erleichtern.

EU nimmt Dieselsubventionierung ins Visier

Erst an zweiter Stelle sieht die EU-Kommission die Antriebstechnik und die Loslösung vom Erdöl als Energieträger Nr. 1. Hier denkt sie nicht nur über Elektrifizierung und mit Strom erzeugte Flüssig-/Gaskraftstoffe (Power to Gas) nach, sondern auch über eine Pflicht-Beimischungsquote für synthetische und „fortschrittliche Biokraftstoffe“, die nicht aus Nahrungsmittelpflanzen erzeugt werden. Speziell für Schiffe, Lkw und Busse plädiert sie für eine Hinwendung zum Erdgas, weil es durch Biomethan und synthetisches Methan ersetzt werden kann.

Ein klarer Seitenhieb gegen Deutschland ist Kritik an der „Subventionierung fossiler Brennstoffe, indem für bestimmte Kraftstoffe niedrige Steuersätze gelten und Steuererleichterungen für Firmenwagen gewährt werden“. Bei den Firmenfahrzeugen werden Anreize für den Kauf für emissionsarmer/-freier Fahrzeuge angeregt, „da es sich um einen beträchtlichen Fahrzeugbestand mit rascher Erneuerungsrate handelt“.

Verbrauchsnormen auch für Lkw und Busse geplant

Ausführlich geht das Papier auf die laufenden Verfahren zu strengeren Abgas- und Verbrauchsvorschriften ein. Für den CO2-Ausstoß wird ein Fahrplan für die Zeit von 2020 bis 2030 erarbeitet, das eventuell auch ein Zwischenziel enthält. Anders als bisher sollen davon nicht nur Pkw und leichte Nutzfahrzeuge erfasst werden, sondern – wie schon früher angedeutet – auch Busse und Lkw. Den Einwand des Automobilindustrieverbandes VDA vorwegnehmend, dass aufgrund der Variantenvielfalt beim Lkw kaum vergleichbare CO2-Werte zu ermitteln sein werden, schlägt die Kommission vor, eventuell auch nur genormte Werte für die Motoren alleine zu ermitteln. Eine Anhörung zu diesem Thema soll noch 2016 stattfinden. Busse und Lkw sind aktuell für ein Viertel der straßenverkehrsbedingten CO2-Emissionen in der EU verantwortlich. (roe)

Externer Link: Europäische Strategie für emissionsarme Mobilität

Aufgefischt 21.7.2016

Der rheinland-pfälzische Verkehrsminister Volker Wissing will bei der Behandlung der BVWP-Ausbaugesetze noch weitere Hochstufungen von Straßenbauprojekten erreichen, teilte das Ministerium mit.

Schleswig-Holstein will laut SHZ-Zeitungen einen ÖPNV-Einheitstarif bis ins nördliche Niedersachsen schaffen und hat dabei die Unterstützung des DGB – obwohl niedrigere Fahrpreise dabei nicht auf der Agenda stehen. Skeptisch sieht Verkehrsminister Reinhard Meyer Wünsche von Landkreisen, dem Hamburger Verkehrsverbund beizutreten.

Zuguterletzt: Der Landesbetrieb Mobilität in Rheinland-Pfalz verteidigt gegenüber dem Nachrichtenportal Metropolnews eine Fahrbahnmarkierung, die die meisten Bürger wohl als „SUB“ lesen würden, obwohl „BUS“ gemeint ist. (roe)

„Weiterer Bedarf“ im BVWP entpuppt sich als Ladenhüter

Das ergibt sich aus dem Vergleich mit dem ersten Entwurf. NRW kann zusätzliches Projektvolumen von 723 Mio. EUR verbuchen, Baden-Württemberg 709 Mio. EUR und Bayern 649 Mio. EUR. Einbußen gab es in Sachsen, wo 63 Mio. EUR Volumen gestrichen wurden (siehe Länderaufstellung unten), und in Thüringen, wo 7 Mio. EUR weniger eingeplant sind.

Kaskadeneffekte zwischen Dringlichkeitskategorien

Deutlich ist ein Kaskadeneffekt vielen Ländern zu erkennen: Es wurden Projekte aus dem Weiteren Bedarf (WB) in den Weiteren Bedarf mit Planungsrecht hochgestuft, ebenso gab es Hochstufungen in den Vordringlichen Bedarf. Daher ist der „normale“ WB in den meisten Ländern geschrumpft. Ausnahmen sind Niedersachsen, Sachsen und Thüringen.

Es wurden aber auch zusätzliche Projekte aufgenommen, am meisten in Bayern (über alle Kategorien hinweg 1,3 Mrd. EUR) und in NRW (plus 954 Mio. EUR). „Leer ausgegangen“ sind die Stadtstaaten, Brandenburg und das Saarland.

Über alle Bundesländer legte der VB/VB-E gut 2,6 Mrd. EUR zu, der WB* sogar um 5,5 Mrd. EUR. Der „normale“ WB“ verlor knapp 4,4 Mrd. EUR. Unter dem Strich wuchs das Volumen aller kategorisierten Projekte um 3,8 Mrd. EUR.

BVWP-Kaskadeneffekt
Einige Auffälligkeiten nach Ländern (ohne annähernden Anspruch auf Vollständigkeit):

Baden-Württemberg

  • Das Volumen der laufenden und fest disponierten Projekte wurde um 564 Mio. EUR gesenkt. Verursacher sind die beiden ÖPP-Projekte A5 Offenburg-Baden-Baden und A6 Wiesloch/Rauenberg-Weinsberg, wo die Gesamtkosten um 105 bzw. 460 Mio. EUR nach unten korrigiert wurden. Bisher war in Expertenkreisen dafür keine plausible Erklärung zu hören.

Bayern

  • Das Heimatland des Bundesverkehrsministers verzeichnet über alle Kategorien mit 1,3 Mrd. EUR den größten Volumenzuwachs. Zugelegt hat nicht nur der VB/VB-E (plus 649 Mio. EUR), sondern vor allem der WB* (plus 1,05 Mrd. EUR).

Hessen

  • Hier ist der Kaskadeneffekt besonders ausgeprägt: Der WB* legt knapp 1,1 Mrd. EUR zu, der WB schrumpft um fast 1,2 Mrd. EUR.

Mecklenburg-Vorpommern

  • Der offenbar im ersten Entwurf vergessene A14-Abschnitt Grabow-Landesgrenze zu Brandenburg mit einem Volumen von 81 Mio. EUR wurde in die laufenden Projekte eingeordnet.
  • Das BMVI ist dem Wunsch nachgekommen, die B96-Ortsumfahrung Usadel in den VB hochzustufen und die als weniger wichtig erachtete B104-Ortsumfahrung Lützow in den WB* abzustufen.

Nordrhein-Westfalen

  • Mit gut 723 Mio. EUR Zuwachs im VB/VB-E und gut 1,1 Mrd. EUR Zuwachs im WB* liegt NRW jeweils auf Platz 1 unter allen Ländern.

Sachsen

  • Als einziges Land verzeichnet Sachsen einen Verringerung des VB/VB-E: Vom Gesamtprojekt Ausbau der B95 von Chemnitz nach Annaberg-Buchholz (77,8 Mio. EUR) wurde nur die Ortsumfahrung Wiesa/Schönfeld mit 17,5 Mio. EUR übernommen, die beiden anderen Teilprojekte kommen in den WB*.

Thüringen:

  • Der hohe prozentuale Zuwachs des WB* resultiert ausschließlich aus Ortsumfahrungen. (roe)

Aufgefischt 20.7.2016

Bundesrechnungshof-Präsident Kay Scheller wirft dem BMVI in der Heilbronner Stimme erneut vor, die Kostenschätzungen für die Straßenbauprojekte im BVWP 2030 nicht ausreichend plausibilisiert zu haben.

Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann spricht sich laut Rheinischer Post bei einem Treffen mit Vertretern der IHK Niederrhein für die Variante der Bahnstrecke „Eiserner Rhein“ über Venlo und Kaldenkirchen-Dülken aus.

Die Welt fasst aus Anlass des Attentats in Würzburg den Konflikt um mehr Sicherheit und Videoüberwachung in Zügen zusammen. Bahnunternehmen, SPNV-Besteller und Gewerkschaften geben sich zum Teil gegenseitig die Schuld, dass es zu wenig Sicherheit gibt, die Datenschützer lehnen anlasslose Videoüberwachung im Grundsatz ab.