Deutschlands Verkehrssektor im EU-Vergleich auf Platz 3

Zu diesem Ergebnis kommt der am Donnerstag veröffentliche EU-Verkehrsanzeiger 2016 („Transport Scoreboard“).

Unterdurchschnittlich abgeschnitten hat Deutschland im Vergleich zu den anderen EU-Staaten zum Beispiel beim Anteil neuzugelassener Pkw mit alternativen Antrieben (Rang 12) und Ladepunkten für Elektroautos (Platz 14).

Für die Abwertung gegenüber den Niederlanden entscheidend war aber die Umsetzung der Binnenmarkt-Grundsätze: Deutschland ist mit sechs Vertragsverletzungsverfahren im Eisenbahnbereich und im Luftverkehr unangefochtener Spitzenreiter; im Straßenverkehr liegt es zusammen mit Portugal und Polen ebenfalls auf Platz 1. Von den EU-Richtlinien für den Verkehrssektor hat Deutschland mit Stand Juni 2016 lediglich 97 Prozent in nationales Recht umgesetzt. Ähnlich schlecht sind nur Frankreich und Großbritannien.

Ausgesprochen gut schneidet Deutschland bei der Verkehrsinfrastruktur aller Verkehrsträger ab. Nachholbedarf gibt es lediglich bei der Umsetzung des TEN-T-Kernnetzes für den Straßenverkehr.

Ebenfalls gute Bewertungen gibt es für die Verkehrssicherheit und die Zufriedenheit der Verbraucher mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. (roe)

Externer Link: Ausführliche interaktive Darstellung des Transport Scoreboard (nur auf Englisch)

Aufgefischt 28.10.2016

Das BMVI will sich dafür einsetzen, die EU-Wegekostenrichtlinie so zu ändern, dass auch der CO2-Ausstoß in die Berechnung der Mautsätze einfließen kann. Das sagte Grundsatzabteilungsleiter Gerhard Schulz laut Verkehrsbrief-Schwesterpublikation Verkehrsrundschau auf dem Dialogforum des Werkverkehrsverbandes BWVL in Hamburg.

Künftig wird die Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich der Prüfung von Projektalternativen bereits im Raumordnungsverfahren obligatorisch. Das sieht ein Gesetzentwurf zur Neuregelung der Raumordnungsvorschriften vor, den das Bundeskabinett laut Mitteilung des BMVI verabschiedet hat.

Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann wird am 22. November eine Delegation aus Leverkusen empfangen, um über die umstrittene Zulaufstrecke zur Rheinbrücke zu sprechen („Stelze“ oder Tunnel). Das berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger.

Während der rheinland-pfälzische Verkehrsminister Volker Wissing Lang-Lkw jetzt zulassen will, lehnt die Stadt Mainz das ab. Darüber berichtet die Mainzer Allgemeine Zeitung.

Verkehrsstaatssekretär Norbert Barthle kritisiert auf dem Zukunftskongress der Stuttgarter Zeitung die deutschen Autohersteller wegen ihres zögerlichen Vorgehens beim Übergang auf neue Antriebe und bemängelt namentlich, dass es noch keinen deutschen Elektrobus gibt.

Zuguterletzt: Ab dem Fahrplanwechsel 2017 wird Weilheim (22.000 Einwohner) im Wahlkreis von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt ICE-Halt, wie das BMVI in einer offenbar nur regional versandten Pressemitteilung bekanntgab. Darüber berichtet das Weilheimer Tageblatt (Merkur). Das Blatt thematisiert nicht, ob Dobrindt die bessere Anbindung künftig selbst für Fahrten nach Berlin nutzen will.  (roe)

Ein neues Gesicht im VDV-Präsidium

Das Vorstandsmitglied der Dortmunder Stadtwerke DSW 21 folgt als Vorsitzender des Verwaltungsrats Tram auf Herbert König (Chef der Münchner Verkehrsgesellschaft/MVG). König trete am 31. Oktober nach 13 Amtsjahren in den Ruhestand, teilte der VDV am Donnerstag mit. Der Verwaltungsrat Tram vertritt die Interessen der rund 80 im VDV organisierten U-, Straßen- und Stadtbahnunternehmen.

Hubert Jung ist seit 2003 Vorstandsmitglied der Dortmunder Stadtwerke DSW 21. Davor war er unter anderem am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster und am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen als Richter tätig. Er studierte Rechtswissenschaften in seiner Heimatstadt Gießen. Hubert Jung ist verheiratet und Vater von drei Kindern.

Jung wurde bereits letztes Jahr von den Mitgliedern des Gremiums zum Stellvertreter von Herbert König gewählt. Er engagiert sich seit über zehn Jahren in verschiedenen Funktionen und Ausschüssen im VDV. (roe)

BVWP-Projektbasar bleibt diesmal offenbar aus

Das verlautete nach Abschluss der dreitägigen nichtöffentlichen Beratungen des Bundestags-Verkehrsausschusses übereinstimmend aus allen Fraktionen. Über alle Verkehrsträger hinweg seien weniger als 50 Änderungen in der Diskussion. „Es hat bei der Projektberatung kein Geschacher und keinen –Basar“ gegeben“, sagte BVWP-Veteran Gustav Herzog (SPD) im Gespräch mit dem Verkehrsbrief. Die Koalitionsfraktionen hatten sich für Aufstufungswünsche diesmal selbst ein Budgetlimit gesetzt. Aus Oppositionskreisen hieß es dazu, die meisten Wünsche entfielen auf Aufstufungen aus dem Weiteren Bedarf in den Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*).

Über tatsächliche Änderungsanträge für die Ausbaugesetze werde erst nach den öffentlichen Anhörungen in der übernächsten Woche entschieden, betonte Herzog. Die jetzt abgeschlossene Runde habe vor allem dem Zweck gedient, mit dem BMVI offene Fragen zu einzelnen Projekten zu klären.

Wieder Streit um Fehmarnbelttunnel-Anbindung

Größtes kontroverses Einzelprojekt war die Schienen-Hinterlandanbindung des Fehmarnbelttunnels. Der Haushaltsausschuss hatte auf Initiative der ostholsteinischen SPD-Abgeordneten Bettina Hagedorn in der vergangenen Woche zusätzlich 109 Mio. EUR bewilligt, um eine Höchstgeschwindigkeit von 200km/h zu ermöglichen. Damit können die ebenerdigen Bahnübergänge ohne Kostenbeteiligung der Kommunen durch Brücken oder Tunnel ersetzt werden.

Dieser Vorstoß fand selbst bei den SPD-Verkehrspolitikern keine Gegenliebe. Derartige Detailfestlegungen gehörten nicht in das Ausbaugesetz, sondern seien in den ordentlichen Planungsverfahren zu treffen, hieß es aus Koalitionskreisen. Hagedorn ruderte am Donnerstagmorgen öffentlich zurück: „Norbert Brackmann und ich verfolgen im Haushaltsausschuss weiter das Ziel, die Kommunen von finanzieller Last bei kreuzungsfreien Bahnübergängen zu befreien, werden uns aber definitiv nicht in die Detailplanung vor Ort einmischen“, teilte sie mit.

Lange Sitzungsdauer überfordert Abgeordnete?

Mit Verwunderung wurde beobachtet, dass die Reihen der Unionsabgeordneten zum Ende der Beratungen – als es um die letzten Wasserstraßen-Projekte ging – bis auf den verkehrspolitischen Sprecher Ulrich Lange verwaist waren. Selbst aus Oppositionskreisen hieß es dazu aber entschuldigend, dass die vorgesehene Sitzungsdauer da schon „gnadenlos“ überzogen war. (roe)

Mindestlohnportal kommt – EU-Klage gegen Deutschland?

Wie die Generalzolldirektion auf Anfrage des Verkehrsbriefs mitteilte, soll das eigentlich für „Spätsommer“ angekündigte Meldeportal (siehe hier) nun zum 1. Januar 2017 in Betrieb gehen.

Wie das Bundesfinanzministerium ergänzend mitteilte, sei die dafür notwendige Änderung der Mindestlohn-Meldeverordnung in Arbeit. Sie werde rechtzeitig vor Inbetriebnahme des Meldeportals verkündet.

Vom Meldeportal erhofft sich das deutsche Transportgewerbe, dass gebietsfremde Unternehmen besser auf Einhaltung der Mindestlohnvorschriften kontrolliert werden können. Bisher genügt eine Vorabmeldung per Fax einmal je Halbjahr, von der aber nahezu beliebig abgewichen werden darf.

Zweiter Blauer Brief aus Brüssel beantwortet

Unterdessen steuert Deutschland im Konflikt mit der EU-Kommission über die Anwendung des Mindestlohngesetzes auf ausländische Transportunternehmen auf eine Klage der EU zu. Wie ein Sprecher des Bundesarbeitsministerium (BMAS) dem Verkehrsbrief mitteilte, hat Deutschland sowohl zu einem begründeten Mahnschreiben der EU-Kommission vom Mai 2016 wie auch einem ergänzenden Mahnschreiben von Mitte Juni Stellung genommen. Zu den Inhalten wollte der Sprecher mit Verweis auf die vereinbarte Vertraulichkeits nichts sagen.

Es ist jetzt an der EU-Kommission, ob sie die deutsche Argumentation akzeptiert oder Klage beim Europäischen Gerichtshof einreicht. Die letzte Antwort hat Deutschland am 16. August übermittelt. Im Falle der Pkw-Maut hatte die EU-Kommission drei Monate nach Eingang der Antwort Klage erhoben.

Die EU-Kommission wirft Deutschland vor, mit der Mindestlohnpflicht für ausländische Transportunternehmen gegen die Grundsätze der Dienstleistungsfreiheit des freien Warenverkehrs zu verstoßen (siehe hier). (roe)

Aufgefischt 27.10.2016

Der Ausbau der „Gäubahn“ von Stuttgart Richtung Bodensee (siehe hier) wird in den vordringlichen Bedarf des BVWP 2030 aufgenommen, meldet das baden-württembergische Landesverkehrsministerium unter Berufung auf Angaben von Bundes-Verkehrsstaatsseekretär Enak Ferlemann.

Die niedersächsische Landesregierung will Bußgelder für Verkehrsverstöße einkommensabhängig staffeln und dazu eine Gesetzesinitative in den Bundesrat einbringen, teilt die Staatskanzlei in Hannover mit. Außerdem sollen die Bußgelder für Temposünder angehoben werden.

Eine Umfrage zur Akzeptanz des Lang-Lkw bei den Bürgern in Brandenburg im Auftrag der Märkischen Allgemeinen bestätigt die Befragungsergebnisse der Allianz pro Schiene. 81 Prozent lehnen danach den Lkw ab, wobei die Ablehnung mit dem Alter zunimmt. (roe)

BMVI will laute Güterwagen ab 2020 ausbremsen

Ziel des am Dienstag in die Verbändeanhörung gegangenen „Schienenlärmschutzgesetzes“ ist, dass die Lärmbelastung der Anwohner auch bei Vorbeifahrt „lauter“ Züge auf das Maß sinkt, das bei Vorbeifahrt eines Zuges aus Wagen mit „Flüsterbremsen“ entsteht. Dafür ist die Geschwindigkeit von Zügen mit lauten Wagen schon bei der Trassenzuweisung entsprechend zu drosseln. Die Konsequenzen in Form verlängerter Fahrzeiten und erzwungener Stopps für Überholungen hat das jeweilige Unternehmen zu tragen. Das BMVI geht davon aus, dass damit ein ausreichend hoher wirtschaftlicher Anreiz geschaffen wird, alle Wagen rechtzeitig auf leise Bremsen umzustellen.

Um einen Zug als „laut“ zu qualifizieren, reicht ein einziger Wagen ohne Verbundstoff- oder Scheibenbremse. Ist bei Trassenbeantragung noch nicht klar, ob ein Zug auch laute Wagen enthält, ist eine Trasse mit gedrosselter Geschwindigkeit zuzuweisen.

Ausnahmen eng umgrenzt

Nur dort, wo die Anliegerbelastung auch durch laute Güterzüge nicht die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung erreicht, muss die Geschwindigkeit nicht gedrosselt werden. Ausgenommen sind ferner Hafen- und Werksbahnen, weil dort ohnehin nicht schneller als 60km/h gefahren wird. Das BMVI geht ferner davon aus, dass Infrastrukturen nichtbundeseigener Eisenbahnen vom Gesetz nicht betroffen sind.

Ausnahmen von der Pflicht zur Flüsterbremse sieht das Gesetz nur für Wagen vor, die nach heutigem Stand nicht umgerüstet werden können; konkret gelte das etwa bei Raddurchmessern von weniger als 840mm, weil es dafür keine zugelassenen Verbundstoffsohlen gibt. Ausnahmen gelten auch für historische Fahrzeuge.

EIU und EVU in der Pflicht

Die Verpflichtung, die Geschwindigkeitsdrosselung umzusetzen, trifft zum die Infrastrukturbetreiber, speziell bei der Trassenzuweisung; zum anderen sind die Eisenbahnverkehrsunternehmen und die Triebfahrzeugführer in der Pflicht.

Die Kontrolle soll das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) übernehmen. Durch ein Monitoring-Netz von 15 bis 20 Messstellen an den Hauptstrecken soll die Einhaltung des Gesetzes überprüft werden. Ferner sind Stichproben der Dokumentation von Infrastruktur- und Verkehrsunternehmen geplant.

Für Verstöße sind Bußgelder bis 50.000 EUR vorgesehen. Bei wiederholten Verstößen darf die zuständige Behörde auch strecken- und tageszeitbezogene Höchstgeschwindigkeiten festlegen oder nächtliche Fahrverbote verhängen.

BMVI betont EU-Konformität

Viel Raum widmet das Verkehrsministerium der Beweisführung, dass das gewählte Verfahren EU-rechtskonform ist. Kernpunkt ist, dass alle Nutzer der Schienenwege unabhängig von ihrer Herkunft gleichermaßen betroffen sind und keine Vorgaben für die Art der Bremse gemacht werden.

Verworfen wird der Vorschlag, die Trassenpreise bis zu 30 Prozent zu spreizen. Erstens würde damit das Ziel der Lärmreduzierung verfehlt, weil es für nur gelegentlich nach Deutschland einfahrende laute Wagen billiger sein kann, auf eine Umstellung zu verzichten. Zum anderen sei die vom EU-Recht verlangte Einnahmeneutralität vorab kaum rechtssicher zu kalkulieren.

Im Begründungsteil wird außerdem hervorgehoben, dass mit dem Gesetz die EU-Umgebungslärm-Richtlinie umgesetzt wird. Dagegen lasse das EU-Recht offen, wie die Mitgliedstaaten das Recht auf Nutzung der Schieneninfrastruktur konkret ausgestalten.

Mit dem vom Bund bezuschussten lärmabhängigen Trassenpreissystem habe Deutschland außerdem seinen Beitrag geleistet, damit die Güterwagenbetreiber ihre Flotten rechtzeitig umstellen können.

Zum Stand der Umrüstung sind aktuell widersprüchliche Zahlen im Umlauf. Der Verkehrsbrief wird berichten, sobald noch offene Anfragen bei den Akteuren beantwortet worden sind. (roe)

Unfallforscher hochzufrieden mit Polizei-Fahrradstaffel

Das geht aus dem zweiten Evaluationsbericht hervor, den die am Projekt beteiligte Unfallforschung der Versicherer (UDV) am Mittwoch in Berlin vorgestellt hat. Gegenüber dem 12-Monatszeitraum vor Einrichtung der Fahrradstaffel sank die Zahl der Unfälle mit schwerem Personenschaden binnen zwei Jahren um 28 Prozent auf jetzt 69. In dem zum Vergleich herangezogenen Bezirk Neukölln stieg sie hingegen im gleichen Zeitraum von 10 auf 13 (+30 Prozent).

Bei allen Unfällen (mit und ohne Personenschaden) ist in beiden Bezirken keine eindeutige Entwicklung zu beobachten. An 32 bekannten Unfallschwerpunkten für Radfahrer im Bezirk Mitte ging allerdings die Zahl der Unfälle um 54 Prozent zurück.

Dsiziplinierende Wirkung klar erkennbar

Relativ deutlich ist zu erkennen, dass die Existenz der Fahrradstaffel disziplinierend auf Radfahrer wirkt. Bei Befragung von Verkehrsteilnehmern aller Modi wurde den Radfahrern in Mitte deutlich mehr Rücksichtnahme und bessere Interaktion attestiert. In Neukölln verlief die Entwicklung entgegengesetzt. Allerdings konnten nur jeweils 90-150 Verkehrsteilnehmer befragt werden, so dass die Ergebnisse keine tatsächlich repräsentative Statistik darstellen.

In das Bild passt jedoch, dass es in Berlin-Mitte vor Einführung der Fahrradstaffel nur 10 Prozent der befragten Radfahrer für wahrscheinlich hielten, bei einem Rotlichtverstoß von der Polizei belangt zu werden. Nach zwei Jahren war es gut ein Drittel. In Neukölln nahm die gefühlte Entdeckungswahrscheinlichkeit hingegen ab.

UDV fordert Fortführung und Ausweitung des Versuchs

Siegfried Brockmann, Leiter der UDV, sprach sich angesichts der Ergebnisse dafür, den auf drei Jahre angelegten Versuch unbedingt fortzuführen und auch auf andere innerstädtische Bereiche auszuweiten.

Die aus 20 Beamten bestehende Berliner Fahrradstaffel wurde im Juli 2014 eingerichtet und ist nur im östlichen Teil des Bezirks Mitte aktiv. Anders als in anderen Städten ist sie das ganze Jahr über auschließlich im Fahrradbetrieb tätig und von 7 bis 20 Uhr im Dienst. (roe)

Externer Link: Präsentation der Evaluationsergebnisse

Aufgefischt 26.10.2016

Der Bundestags-Verkehrsausschuss hat bei seinen nichtöffentlichen Beratungen des BVWP 2030 offenbar Hochstufungen beschlossen, so der B311-Nordtrasse im Landkreis Sigmaringen. Darüber berichtet unter anderem der Südkurier.

Die Entscheidung über die Klagen gegen den niedersächsischen Teil der A20-Elbquerung soll am 10. November verkündet werden, teil das Bundesverwaltungsgericht mit.

Der Umweltrechtler Prof. Martin Führ hält in einem Gutachten für den Abgasskandal-Untersuchungsausschuss Abschalteinrichtungen zum „Motorschutz“ für unzulässig. Darüber hat das ZDF-Magazin Frontal 21 am Dienstagabend berichtet. Sowohl Hersteller als auch Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hätten bei den Typgenehmigung rechtswidrig gehandelt.

Laut Stern war dem Bundesumweltministerium seit 2012 der Verdacht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bekannt, dass Autohersteller eine Zykluserkennung verwenden, um bei Abgastests die Motorsteuerung zu verändern. Aus Sicht des Umweltministerium sei aber das KBA für solche Fragen zuständig gewesen.

Laut Kölnischer Rundschau sind die Schranken der Sperranlagen an der Leverkusener Brücke in den vergangenen Tagen wiederholt von Lkw-Fahrern zerstört worden worden. (roe)

Startschuss für 2. S-Bahn-Tunnel München

Das Finanzierungskonzept beruhe auf den verbindlichen und plausibilisierten Angeboten der Bauunternehmen, machte Landesverkehrsminister Joachim Herrmann am Dienstagabend zum Abschluss des Bahngipfels mit Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt, Ministerpräsident Horst Seehofer und DB-Chef Rüdiger Grube deutlich.

Politik verspricht ehrliche Kosten von Anfang an

Die Kosten werden im Basisfall mit 3,2 Mrd. EUR veranschlagt. Hinzu kommen Risiken von 660 Mio. EUR, von denen aber nur für 70 Mio. EUR eine Eintrittswahrscheinlichkeit von über 50 Prozent ermittelt wurde. „Ich halte das für ehrlicher als mit 2,9 Mrd. EUR zu starten und dann alle zwei Jahre eine Diskussion zu haben“, sagte Seehofer. 2012 war das Vorhaben noch mit knapp 2,1 Mrd. EUR veranschlagt worden.

Von den 3,2 Mrd. EUR tragen der Bund 1,5 Mrd. EUR, das Land 1,4 Mrd. EUR, die Stadt München 155 Mio. EUR und die DB 150 Mio. EUR. Eventuelle Belastungen aus Risiken werden im Verhältnis 60:40 zwischen Bund und Land geteilt.

Komplizierte Finanzierungskonstruktion mit GVFG-Geld

Der Bundesanteil wird aus dem GVFG-Bundesprogramm (335 Mio. EUR/Jahr) finanziert; damit das Programm aber nicht komplett von diesem einem Projekt beansprucht wird, wird die Belastung über 30 Jahre gestreckt. Die fehlenden Bundesanteile wird der Freistaat vorfinanzieren. Seehofer betonte, dass wegen der Stammstrecke kein einziges anderes ÖPNV-Projekt in Bayern gefährdet sei.

„Leuchtturmprojekt in der Abwicklung“ angekündigt

Beim Bau sollen die Anregungen der Reformkommission Großprojekte einfließen. So sei ein „Partnering“ aller Beteiligten geplant, damit Konflikte frühzeitig beigelegt werden und nicht vor Gericht landen, erläuterte Dobrindt. Auch sei während des Baus eine kontinuierliche Risikobetrachtung geplant. „Das Projekt soll auch ein Leuchtturmprojekt in der Abwichlung sein.“

Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2017 geplant. Die Inbetriebnahme sagte DB-Chef Grube für den Fahrplanwechsel Ende 2026 zu.

Herrmann druckst bei NKV herum

Auffällig zugeknöpft zeigte sich Herrmann in der live übertragenen Pressekonferenz zu einer Frage nach dem Nutzen-Kosten-Verhältnis. Eine Zahl nannte er nicht und sagte stattdessen nur, dass das NKV auch im ungünstigsten Fall positiv sein werde. (roe)