Wie die Generalzolldirektion auf Anfrage des Verkehrsbriefs mitteilte, soll das eigentlich für „Spätsommer“ angekündigte Meldeportal (siehe hier) nun zum 1. Januar 2017 in Betrieb gehen.
Wie das Bundesfinanzministerium ergänzend mitteilte, sei die dafür notwendige Änderung der Mindestlohn-Meldeverordnung in Arbeit. Sie werde rechtzeitig vor Inbetriebnahme des Meldeportals verkündet.
Vom Meldeportal erhofft sich das deutsche Transportgewerbe, dass gebietsfremde Unternehmen besser auf Einhaltung der Mindestlohnvorschriften kontrolliert werden können. Bisher genügt eine Vorabmeldung per Fax einmal je Halbjahr, von der aber nahezu beliebig abgewichen werden darf.
Zweiter Blauer Brief aus Brüssel beantwortet
Unterdessen steuert Deutschland im Konflikt mit der EU-Kommission über die Anwendung des Mindestlohngesetzes auf ausländische Transportunternehmen auf eine Klage der EU zu. Wie ein Sprecher des Bundesarbeitsministerium (BMAS) dem Verkehrsbrief mitteilte, hat Deutschland sowohl zu einem begründeten Mahnschreiben der EU-Kommission vom Mai 2016 wie auch einem ergänzenden Mahnschreiben von Mitte Juni Stellung genommen. Zu den Inhalten wollte der Sprecher mit Verweis auf die vereinbarte Vertraulichkeits nichts sagen.
Es ist jetzt an der EU-Kommission, ob sie die deutsche Argumentation akzeptiert oder Klage beim Europäischen Gerichtshof einreicht. Die letzte Antwort hat Deutschland am 16. August übermittelt. Im Falle der Pkw-Maut hatte die EU-Kommission drei Monate nach Eingang der Antwort Klage erhoben.
Die EU-Kommission wirft Deutschland vor, mit der Mindestlohnpflicht für ausländische Transportunternehmen gegen die Grundsätze der Dienstleistungsfreiheit des freien Warenverkehrs zu verstoßen (siehe hier). (roe)