Aufgefischt 2.2.2017

Der Evaluationsbericht für das Personenbeförderungsgesetz befindet sich noch in der Abstimmung, berichtet die Frankfurter Rundschau unter Berufung auf eine Anfrage der Grünen beim BMVI. Laut Gesetz sollte der Bericht bis Ende 2016 vorgelegt werden.

Das BMVI sieht derzeit keinen Grund, von einem vierspurigen Ersatzneubau der Rader Hochbrücke (A7) abzurücken, berichten die SHZ-Zeitungen. Landesverkehrsminister Reinhard Meyer hatte aufgrund der jüngsten Verkehrszählungen eine sechsspurige Brücke gefordert. Die Landes-CDU befürchtet durch eine Umplanung unvertretbare Verzögerungen. Der heutigen Brücke wird noch eine Restlebensdauer bis 2026 zugebilligt.

Die Frankfurter Allgemeine spekuliert über das Schicksal von DB-Aufsichtsratschef Utz-Hellmuth Felcht und mögliche Nachfolger sowie über Nachfolger für Vorstandschef Rüdiger Grube.

Während der Bau des eigentlichen Brennerbasistunnels voranschreitet, kommt die Planung der Zulaufstrecken in Bayern und Südtirol nicht voran, berichtet die Tiroler Tageszeitung.

Im Streit um den mittigen Fahrradschutzstreifen in Soest haben Stadt und Landesverkehrsministerium jetzt eine rechtskonforme alternative Lösung gefunden, die es den Radfahrern ermöglicht, in Fahrbahnmitte zu fahren und so riskante Überholmanöver auszuschließen. Das berichtet der Soester Anzeiger. (roe)

Bund verabschiedet „Blaues Band“

„Wegen des Bundesprogramms wird es keine Schließung von Schleusen geben“, hieß es am Mittwoch im BMUB bei der Vorstellung des vom Kabinett frisch verabschiedeten Dokuments. Nur wenn das BMVI aus anderen Gründen – zum Beispiel Geldmangel für den Ersatz – Schleusen stilllege, greife das „Blaue Band“ und biete die Möglichkeit, die Flüsse zu renaturieren. Umweltstaatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter nannte als Beispiel die Aller, wo es noch Schleusen gebe, aber keine Güterschifffahrt mehr. Die Fahrgastschifffahrt ordnete sie auf Nachfrage des Verkehrsbrief der touristischen Nutzung zu.

Ball liegt bei Akteuren vor Ort

Schwarzelühr-Sutter betonte, den Ausgleich zwischen den Interessen an wassertouristischer Nutzung und der vom Blauen Band beabsichtigten Renaturierung müssten die Akteure vor Ort erarbeiten. Das „Blaue Band“ sei mit dem Wassertourismuskonzept des BMVI abgestimmt.

Im Bundesprogramm Blaues Band selbst wird als Ziel genannt, „den Wassertourismus an Gewässern mit hoher oder sehr hoher Nutzungsintensität durch Fahrgastschifffahrt und motorisierter Freizeitschifffahrt weiter zu fördern. Die Infrastruktur an wenig genutzten Gewässern kann vorzugsweise für motorlose Freizeitnutzungen ausgelegt werden. Der Rück- oder Umbau von Schleusen- und Wehranlagen könnte dort effektiv in Kombination mit Renaturierungsmaßnahmen erfolgen.“ Die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für Renaturierungsmaßnahmen an Bundeswasserstraßen sollen bis 2020 geschaffen werden. Wie schon im Wassertourismuskonzept vorgesehen will das BMVI prüfen, ob die Verwaltung von Haupt und Nebenwasserstraßen getrennt werden kann.

Für das Blaue Band stellt das BMVI in einem gesonderten Titel der Bundeswasserstraßen jährlich 50 Mio. EUR bereit. Das BMUB fördert im Zeitraum 2016-2018 Modellprojekte mit insgesamt 5 Mio. EUR. Ab 2018 ist ein Förderprogramm für den Ankauf von Auenflächen geplant.

Konflikt mit Polen über Oder

Offen lässt das Bundesprogramm, was mit der Oder geschieht. Sie war eigentlich für eine Aufnahme in das Blaue Band vorgesehen; die polnische Regierung will sie aber wieder mindestens für Europaschiffe ertüchtigen (siehe hier).

Hintergrund des Blauen Bandes ist die Verpflichtung Deutschlands gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie, bis spätestens 2027 einen „guten ökologischen Zustand“ oder „das gute ökologische Potenzial“ in den Gewässern zu erreichen. Davon sind fast alle Bundeswasserstraßen derzeit noch entfernt, wenn auch unterschiedlich weit. Das Blaue Band soll dazu beitragen, indem Kernbiotope via Wasserstraßen verbunden und naturnahe Flusslandschaften geschaffen werden.

Langzeitziel des von BMVI und BMUB gemeinsam erarbeiteten Konzepts ist es, dass „bis zum Jahr 2050 die nicht mehr benötigte Infrastruktur im Gesamtnetz der Bundeswasserstraßen in Verbindung mit Renaturierungsmaßnahmen rück- oder umgebaut“ wird und die Nebenwasserstraßen „auf der Grundlage von Entwicklungskonzepten anderen gesellschaftlichen Aufgaben zugeführt“ sind.

Externer Link: Bundesprogramm Blaues Band

Ministerien bauen ihre Kfz-Flotten um

Im Bundesverkehrsministerium gelte seit 2016 die Anweisung, „dass nur Pkw beschafft werden dürfen, die den Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes entsprechen“, teilte das BMVI auf Anfrage gegenüber dem Verkehrsbrief mit. Im BMVI seien daher seit dem Jahr 2016 nur Fahrzeuge mit Plug-in-Hybrid-Technik beschafft worden, mit einer nicht näher erläuterten Ausnahme. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hatte noch Ende 2015 – drei Monate nach Bekanntwerden des Abgasskandals – öffentlich erklärt, der Diesel leiste „durch die CO2-Einsparung einen wertvollen Beitrag, dass wir unsere Klimaziele erreichen können“.

Zum Jahresanfang 2017 befanden sich laut BMVI insgesamt 35 Pkw im Fuhrpark des Ministeriums, davon 24 E-Dienstkraftfahrzeuge. Bis zum Jahresende sollen vier weitere Fahrzeuge angeschafft werden, die den Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes entsprechen, und Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor ersetzen. Damit steige die Quote auf 80 Prozent.

Auch das Bundesumweltministerium (BMUB) hat seine Flotte nach eigenen Angaben im vergangenen Jahr kontinuierlich auf Elektro- oder Plug-In-Hybridfahrzeuge mit Benzinmotor umgestellt. „Eine Neuanschaffung von Dieselfahrzeugen ist derzeit nicht geplant.“

Wie eine Sprecherin erläuterte, befinden sich in der Flotte noch zwei dieselangetriebene Kleinbusse. Sobald sie abgeschrieben sind und ersetzt werden können, werde über die Ausschreibung sichergestellt, dass bei den Ersatzbeschaffungen der Schadstoffausstoß im Realbetrieb möglichst niedrig liegt. Gemäß der ersten Stufe der RDE-Regeln solle er die Grenzwerte nicht um mehr als 110 Prozent überschreiten. (roe)

Aufgefischt 1.2.2017

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat am Dienstag in Paris zusammen mit seinen Amtskollegen aus Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg, Norwegen und Schweden die „Road Alliance“ gegründet. Ziel ist es laut der gemeinsamen Erklärung (nur englisch), Sozialdumping und unfairen Wettbewerb zu unterbinden (ausführlicher Bericht folgt).

Hessens Umweltministerin Priska Hinz hält laut Main-Spitze 2020 für einen geeigneten Termin, um eine blaue Plakette einzuführen. Ihr Verkehrskollege Tarek Al-Wazir sieht den geeigneten Zeitpunkt dann, wenn rund 80 Prozent der Fahrzeuge die Euro-6-Norm erfüllen.

Auch an der A61 gibt es nach dem Bau einer Lärmschutzwand bei Wiesoppenheim Unmut der Bürger, weil der Lärm nicht wie erhofft geringer geworden ist. Das berichtet die Wormser Zeitung. Ein neues Lärmberechnungsverfahren zur 16. Bundesimmissionsschutzverordnung sei zwar in Arbeit, aber noch in einem frühen Stadium, heißt es unter Berufung auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Marcus Held beim BMVI.

Schleswig-Holstein fordert unter Berufung auf die Straßenverkehrszählung 2015, den Ersatzneubau für die Rader Hochbrücke gleich für sechs Fahrspuren auszulegen. Das berichten die SHZ-Zeitungen. Bisher sind vier Spuren mit Möglichkeit zur Standstreifenfreigabe geplant. (roe)

Stadtluft leidet weiter unter Diesel

Das geht aus am Dienstag vom Umweltbundesamt (UBA) vorgelegten vorläufigen Daten für das Jahr 2016 hervor. Danach wurde an gut 57 Prozent der verkehrsnahen Messstationen der Grenzwert von 40 Mikrogramm/m3 im Jahresmittel überschritten. Werden nur verkehrsnahe Messstationen herangezogen, die seit mehr als einem Jahrzehnt kontinuierlich messen, ist aber ein stetiger Rückgang seit dem beiden Höhepunkten 2003 und 2006 zu beobachten. An diesen Stationen wurde 2016 der Grenzwert im Bundesdurchschnitt erstmals leicht unterschritten.

UBA-Präsidentin Maria Krautzberger machte erneut Dieselautos für die NOx-Belastung bverantwortlich. „Es kann aus Sicht des Gesundheitsschutzes nicht akzeptiert werden, dass die Kommunen keine Handhabe haben, um beispielsweise Dieselautos mit hohem Ausstoß aus den belasteten Innenstädten auszuschließen“, sagte sie, und plädierte die die Einführung einer blauen Plakette. Die Kommunen bräuchten eine bundesweit einheitliche Regelunbg.

Beim Feinstaub wurde 2016 die niedrigsten Belastung seit dem Jahr 2000 beobachtet. Dazu habe aber auch das für Feinstaub ungünstige Wetter beigetragen, schränkt das UBA ein. Nur an der verkehrsnahen Messstation am Stuttgarter Neckartor wurde erneut der EU-Grenzwert für PM10 von 50 Mikrogramm/m3 an mehr als 35 Tagen des Jahres überschritten.

Das UBA zeigt sich dennoch besorgt, denn von der Weltgesundheitsorganisation WHO wird ein Grenzwert von 20 Mikrogramm/m3 im Jahresmittel empfohlen. Anders als früher sieht das UBA den Hauptansatzpunkt für eine weitere Feinstaubminderung aber nicht mehr beim Straßenverkehr, sondern bei privaten Holzfeuerung und Ammoniak aus der Landwirtschaft. (roe)

Externer Link: Hintergrundpapier Luftqualität 2016 – vorläufige Auswertung

Lkw-Verkehr nach Osten und Süden brummt

Das geht aus den von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) am Montag veröffentlichten ersten Ergebnissen der Straßenverkehrszählung 2015 hervor. Nach Berechnungen des Verkehrsbriefs wuchs der Schwerverkehr – definiert als Busse und Lkw über 3,5t – an den Autobahn-Grenzübergängen zu Tschechien seit der letzten Zählung 2010 um knapp 20 Prozent auf rund 11.000 Fahrzeuge pro Tag. Nach Polen legte der Schwerverkehr sogar gut 34 Prozent auf 22.100 Fahrzeuge zu.

Damit fuhr erstmals mehr Schwerverkehr nach Polen als nach Österreich: Auf den Autobahnen zu Österreich legte der Schwerverkehr um knapp 19 Prozent auf 21900 Fahrzeuge zu, zur Schweiz um 17,4 Prozent auf 7700.

Die Grundaussagen werden auch von der Mautstatistik des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) bestätigt, auch wenn dort nur Lkw ab 12t bzw. 7,5t erfasst werden.

Verkehr mit Niederlanden weiter an der Spitze

Das größte Schwerverkehrsaufkommen gibt es aber nach wie vor an der Grenze zu den Niederlanden: Dort fuhren im Tagesdurchschnitt 37.600 Schwerverkehrsfahrzeuge. Der Zuwachs lag aber mit 10 Prozent deutlich unter dem Durchschnitt des grenzüberschreitenden Schwerverkehrs von 15,5 Prozent. An der Grenze zu den Niederlanden liegt mit 10.900 Fahrzeugen auch der schwerverkehrsstärkste Autobahn-Grenzübergang, nämlich die A40 bei Venlo.

Einziges Anrainerland mit einem Rückgang war Belgien (minus 0,3 Prozent, 7500 Fahrzeuge).

Einschließlich Pkw und Motorrädern wuchs der grenzüberschreitende Verkehr auf den betrachteten Autobahnabschnitten um 12,4 Prozent. Damit lag der Zuwachs über dem bundesweiten Durchschnitt von 8 Prozent, den den BASt errechnet hat.

In Deutschland liegt jetzt Köln vor Berlin

Der am stärksten befahrene Autobahnabschnitt liegt jetzt auf der A 3 zwischen dem Kreuz Köln-Ost und dem Dreieck Köln-Heumar. Mit durchschnittlich mehr als 170.000 Kraftfahrzeugen am Tag verdrängt der Kölner Autobahnring erstmals den langjährigen „Spitzenreiter“ Berliner Stadtring.

Interessant ist, dass für die A1 zwischen Leverkusen-West und Köln-Niehl (Leverkusener Rheinbrücke), die seit 2014 für Fahrzeuge über 3,5t gesperrt ist, bei einer durchschnittlichen Tagesbelastung von 111.900 Fahrzeugen 4 Prozent Schwerverkehr ausgewiesen werden, also fast 4500 Fahrzeuge. Das NRW-Verkehrsministerium hatte im Spätsommer 2016 nur von 150 Lkw gesprochen, die täglich verbotswidrig die Brücke überqueren. (roe)

Externer Link: Straßenverkehrszählungen der BASt

Aufgefischt 31.1.2017

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung blickt hinter die Kulissen der gestrigen DB-Aufsichtsratssitzung und versucht zu rekonstruieren, wie es zum Rücktritt von DB-Chef Rüdiger Grube gekommen ist.

Das Landesverkehrsministerium in Schleswig-Holstein hat wegen der Klagen gegen den Bau der A20 bereits 900.000 EUR für Anwaltskosten ausgegeben, berichten die SHZ-Zeitungen unter Berufung auf eine Anfrage der CDU-Opposition im Landtag.

In Niedersachsen hat sich am Montag erstmals der Arbeitskreis getroffen, der einen Modellversuch mit Tempo 30 auch auf auf innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen vorbereiten soll. Das meldet das Landesverkehrsministerium. (roe)

Breite Zustimmung für Novelle des Fahrschulrechts

Das forderte der Grünen-Verkehrsexperte Stephan Kühn anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs für die Novelle des Fahrschulrechts (siehe hier) im Bundestag Ende vergangener Woche. „Nicht nachvollziehbar ist für uns, warum die Rege­lungen zum Betreiben von Zweigstellen und zu den Ko­operationen von Fahrschulen erst ab dem 1. Juli 2019 gelten sollen“, erklärte. Die Branche wartet lange genug darauf, sich neu aufstellen und organisieren zu können. Er forderte lediglich, die Anzahl der Kooperationen zu begrenzen. Auch die anderen Fraktionen begrüßten die Aufhebung von Zweigstellen- und Kooperationsverbot.

Sein Unionskollege Patrik Schnieder bemängelte am Gesetzentwurf, dass den Fahrschulen die Beschäftigung freier Mitarbeiter untersagt sein soll. „Ich kann nicht nachvollziehen, aus welchem Grund Fahr­schulen – insbesondere auch in Zeiten schwankender Auftragslagen – auf einen Zugang zu freischaffenden Fahrlehrern verzichten sollten.“ Schon jetzt nähmen die Minijobs zu. „Die Fahrschulbranche befindet sich bereits inmitten eines Strukturwandels.Ich verstehe nicht, weshalb man den Fahrschulen an dieser Stelle Flexibilität nehmen soll­te.“

Die Berichterstatter von SPD und Linken, Stefan Zierke und Thomas Lutze, warben dafür, noch einmal die Zugangsmöglichkeiten zum Beruf zu überprüfen. Lutze begrüßte zwar, dass der Besitz von Motorrad- und Lkw-Führerschein als zwin­gende Voraussetzung wegfallen soll, forderte aber dazu auf, die Folgen dieser Änderung im Auge zu behalten: „Schließ­lich verschwindet ja nicht der Bedarf nach Kompetenz für diese Fahrzeuge.“ Die Lockerung von Zugangsmöglichkeiten sei oft eine Gratwanderung.

Insgesamt findet der Gesetzentwurf aber bei allen vier Fraktionen breite Zustimmung.

Der Bundesrat wird zu dem Gesetzentwurf voraussichtlich am 10. Februar Stellung nehmen. (roe)

Wochenruhezeit der Lkw-Fahrer bleibt Zankapfel

Als größtes Defizit nannten sie anlässlich der ersten Lesung im Bundestag das Fehlen eines Verbots zum Verbringen der Wochenruhezeit in der Lkw-Fahrerkabine. Der zuständige SPD-Berichterstatter Udo Schiefner bemängelte, das das BMVI seine Zusage nicht eingehalten habe, „den Weg der nationalen Gesetzgebung zu beschreiten“, falls bis Juli 2015 keine Einigung über ein einheitliches europäisches Vorgehen erreicht werden kann. „Ich hatte damals erwartet, dass uns 2015 ein Regelungsvorschlag vorliegt. Dieser blieb aus.“ Nun wollen Union und SPD einen eigenen Änderungsantrag einbringen (siehe auch hier).

Aus der BMVI-Spitze wird angedeutet, dass der Bund diese Änderung zwar grundsätzlich auch gerne selbst eingebracht hätte, aber Gegenwind der EU-Kommission wegen eigenmächtiger Auslegung des EU-Rechtsrahmens befürchtet. Wenn das Parlament die Änderung aus eigener Initiative beschließe, habe dies ein anderes Gewicht.

Sein Unionskollege Oliver Wittke führte als zusätzliches Argument ins Feld, ähnliche Verbote in Frankreich und Belgien hätten zu einer Verlagerung des Problems nach Deutschland beigetragen.

Der Linken-Verkehrsexperte Herbert Behrens erklärte die Bereitschaft der Linken, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, wenn „eine harte Regelung zu den Ruhezeiten“ nachgelegt wird.

Der Grünen-Verkehrsexperte Stephan Kühn begrüßte die offene Haltung der Bundesregierung beim Thema Wochenruhezeit, mahnte aber auch eine Aufstockung des Personals beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) an, um die Regelung auch wirksam kontrollieren zu können.

Für Verwirrung sorgte Verkehrsstaatssekretärin Dorothee Bär, die anscheinend irrtümlich davon sprach, Gegenstand der Novelle sei auch die Befreiung von Lohnunternehmern von den Auflagen des Güterkraftverkehrsgesetzes. (roe)