Breite Zustimmung für Novelle des Fahrschulrechts

Das forderte der Grünen-Verkehrsexperte Stephan Kühn anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs für die Novelle des Fahrschulrechts (siehe hier) im Bundestag Ende vergangener Woche. „Nicht nachvollziehbar ist für uns, warum die Rege­lungen zum Betreiben von Zweigstellen und zu den Ko­operationen von Fahrschulen erst ab dem 1. Juli 2019 gelten sollen“, erklärte. Die Branche wartet lange genug darauf, sich neu aufstellen und organisieren zu können. Er forderte lediglich, die Anzahl der Kooperationen zu begrenzen. Auch die anderen Fraktionen begrüßten die Aufhebung von Zweigstellen- und Kooperationsverbot.

Sein Unionskollege Patrik Schnieder bemängelte am Gesetzentwurf, dass den Fahrschulen die Beschäftigung freier Mitarbeiter untersagt sein soll. „Ich kann nicht nachvollziehen, aus welchem Grund Fahr­schulen – insbesondere auch in Zeiten schwankender Auftragslagen – auf einen Zugang zu freischaffenden Fahrlehrern verzichten sollten.“ Schon jetzt nähmen die Minijobs zu. „Die Fahrschulbranche befindet sich bereits inmitten eines Strukturwandels.Ich verstehe nicht, weshalb man den Fahrschulen an dieser Stelle Flexibilität nehmen soll­te.“

Die Berichterstatter von SPD und Linken, Stefan Zierke und Thomas Lutze, warben dafür, noch einmal die Zugangsmöglichkeiten zum Beruf zu überprüfen. Lutze begrüßte zwar, dass der Besitz von Motorrad- und Lkw-Führerschein als zwin­gende Voraussetzung wegfallen soll, forderte aber dazu auf, die Folgen dieser Änderung im Auge zu behalten: „Schließ­lich verschwindet ja nicht der Bedarf nach Kompetenz für diese Fahrzeuge.“ Die Lockerung von Zugangsmöglichkeiten sei oft eine Gratwanderung.

Insgesamt findet der Gesetzentwurf aber bei allen vier Fraktionen breite Zustimmung.

Der Bundesrat wird zu dem Gesetzentwurf voraussichtlich am 10. Februar Stellung nehmen. (roe)

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